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Brevi manu traditio

§ 929 S. 2 BGB · Zivilrecht

Die brevi manu traditio ist ein Übergabesurrogat, bei dem die Einigung über den Eigentumsübergang an einer beweglichen Sache genügt, ohne dass die Sache übergeben werden muss, weil der Erwerber bereits unmittelbaren oder mittelbaren Besitz an ihr hat. Der Veräußerer darf dabei keinen Besitz zurückbehalten.

Merksatz

Wer die Sache bereits besitzt, braucht sie für den Eigentumswechsel nicht erst zurückzugeben.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Eine Kamera gehört Mara. Ben hat sie ohne ihre Erlaubnis mitgenommen und bewahrt sie seitdem ausschließlich für sich selbst auf. Mara und Ben vereinbaren, dass die Kamera ab sofort Ben gehören soll und bei ihm bleibt.

Trifft „Brevi manu traditio“ hier zu?

„Brevi manu traditio“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Bewegliche Sache
    Die Kamera ist ein beweglicher körperlicher Gegenstand.
    erfüllt
  2. 2
    Bereits bestehender Besitz des Erwerbers
    Ben besitzt die Kamera bereits vor der Vereinbarung unmittelbar.
    erfüllt
  3. 3
    Einigung über den Eigentumsübergang
    Beide wollen, dass das Eigentum sofort auf Ben übergeht.
    erfüllt
  4. 4
    Kein Besitz verbleibt beim Veräußerer
    Mara hat keinen unmittelbaren Besitz und Ben vermittelt ihr auch keinen mittelbaren Besitz.
    erfüllt
BFall B

Eine Kamera gehört Mara. Ben hat sie ohne ihre Erlaubnis mitgenommen und bewahrt sie seitdem ausschließlich für sich selbst auf. Mara schlägt vor, dass die Kamera ab sofort Ben gehören soll, doch Ben lehnt das ab.

Trifft „Brevi manu traditio“ hier zu?

„Brevi manu traditio“ trifft nicht zu.Es fehlt: Einigung über den Eigentumsübergang

An der Definition geprüft

  1. 1
    Bewegliche Sache
    Die Kamera ist ein beweglicher körperlicher Gegenstand.
    erfüllt
  2. 2
    Bereits bestehender Besitz des Erwerbers
    Ben besitzt die Kamera bereits vor dem Gespräch unmittelbar.
    erfüllt
  3. 3
    Einigung über den Eigentumsübergang
    Ben lehnt den vorgeschlagenen Eigentumsübergang ab, sodass übereinstimmende Erklärungen fehlen.
    fehlt
  4. 4
    Kein Besitz verbleibt beim Veräußerer
    Mara hat keinen unmittelbaren Besitz und Ben vermittelt ihr auch keinen mittelbaren Besitz.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerAus dem bereits bestehenden Besitz des Erwerbers wird ohne weitere Einigung auf einen Eigentumserwerb geschlossen.

RichtigAuch bei bereits bestehendem Erwerberbesitz müssen sich beide Seiten über den Eigentumsübergang einigen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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