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Böswilligkeit

§ 225 StGB · Strafrecht

Böswilligkeit bezeichnet die Vernachlässigung einer Fürsorgepflicht aus einem verwerflichen, sozialethisch besonders missbilligten Beweggrund, bei der der Täter in Kenntnis der Pflichtwidrigkeit seines Verhaltens etwa aus Hass, Bosheit, Eigensucht oder Feindseligkeit handelt.

Merksatz

Böswilligkeit setzt mehr voraus als die bewusste Verletzung einer Fürsorgepflicht.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Anna ist allein für ihre siebenjährige Tochter verantwortlich und weiß, dass sie deren entzündete Wunde täglich nach ärztlicher Anweisung reinigen muss. Obwohl sie die Reinigung ohne Weiteres durchführen könnte und 3ihre Pflicht kennt, 1lässt sie die Reinigung bewusst ausfallen, 2weil sie ihre Abende lieber auf Partys verbringt und ihr das eigene Vergnügen wichtiger ist als die Gesundheit des Kindes. Dadurch verschlimmert sich die Entzündung.

Trifft „Böswilligkeit“ hier zu?

„Böswilligkeit“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vernachlässigung einer Fürsorgepflicht
    Anna unterlässt die notwendige Wundversorgung, für die sie als Mutter verantwortlich ist.
    erfüllt
  2. 2
    Besonders verwerflicher Beweggrund
    Anna stellt aus Eigensucht ihr Vergnügen bewusst über die Gesundheit des Kindes und handelt damit aus einem besonders verwerflichen Beweggrund.
    erfüllt
  3. 3
    Kenntnis der Pflichtwidrigkeit
    Anna weiß, dass sie die erforderliche Reinigung nicht unterlassen darf.
    erfüllt
BFall B

Anna ist allein für ihre siebenjährige Tochter verantwortlich und weiß, dass sie deren entzündete Wunde täglich nach ärztlicher Anweisung reinigen muss. Obwohl 3sie ihre Pflicht kennt und die Reinigung noch durchführen könnte, 1lässt sie diese bewusst ausfallen, weil sie nach dem Tod ihres Partners vorübergehend seelisch überfordert ist. Sie sorgt sich weiterhin um ihre Tochter und handelt nur aus dieser Überforderung. Dadurch verschlimmert sich die Entzündung.

Trifft „Böswilligkeit“ hier zu?

„Böswilligkeit“ trifft nicht zu.Es fehlt: Besonders verwerflicher Beweggrund

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vernachlässigung einer Fürsorgepflicht
    Anna unterlässt die notwendige und ihr noch mögliche Wundversorgung ihrer Tochter.
    erfüllt
  2. 2
    Besonders verwerflicher Beweggrund
    Bloße seelische Überforderung begründet keinen besonders verwerflichen Beweggrund.
    fehlt
  3. 3
    Kenntnis der Pflichtwidrigkeit
    Anna weiß trotz ihrer Überforderung, dass sie zur Reinigung verpflichtet ist.
    erfüllt

Typische Fehler

Prüfungsort

FehlerBöswilligkeit wird als gemeinsame Voraussetzung sämtlicher Tatvarianten des § 225 Abs. 1 StGB geprüft.

RichtigBöswilligkeit ist nur bei der Gesundheitsschädigung durch Vernachlässigung der Fürsorgepflicht erforderlich, nicht zusätzlich beim Quälen oder rohen Misshandeln.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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