Definitionen
Beweislastregel
Art. 6 Abs. 2 EMRK; § 261 StPO · StrafrechtDie Beweislastregel bestimmt, zu wessen Lasten ein non liquet – also die Nichterweislichkeit einer entscheidungserheblichen Tatsache – geht; im Strafrecht gilt der Grundsatz 'in dubio pro reo', wonach verbleibende Zweifel an der Schuld des Angeklagten zu dessen Gunsten wirken und ein Schuldspruch nur bei zur Überzeugung des Gerichts feststehender Täterschaft ergehen darf.
Ein Freispruch wegen verbleibender Zweifel setzt keinen Nachweis der Unschuld voraus.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Mara ist angeklagt, in einer Bar einen Gast geschlagen zu haben. 2Die einzigen Augenzeugen beschreiben die angreifende Person so, dass sowohl Mara als auch eine ähnlich aussehende Person infrage kommen. 3Auch nach vollständiger Auswertung aller verfügbaren Beweise bleibt für das Gericht offen, wer zugeschlagen hat.
Trifft „Beweislastregel“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltStrafrechtlicher AnwendungsbereichGegenstand des Verfahrens ist der Vorwurf einer Körperverletzung.
- 2erfülltEntscheidungserhebliche TatsachenfrageDie Identität der angreifenden Person ist für Maras Strafbarkeit entscheidend.
- 3erfülltVerbleibende Zweifel an der SchuldDas Gericht kann sich nach Abschluss der Beweisaufnahme nicht von Maras Täterschaft überzeugen.
1Mara ist angeklagt, in einer Bar einen Gast geschlagen zu haben. 2Eine durchgehende, klare Videoaufnahme zeigt Mara zur Tatzeit allein in einem weit entfernten Zug. Nach vollständiger Auswertung aller verfügbaren Beweise ist das Gericht überzeugt, dass Mara an dem Angriff nicht beteiligt war.
Trifft „Beweislastregel“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltStrafrechtlicher AnwendungsbereichGegenstand des Verfahrens ist der Vorwurf einer Körperverletzung.
- 2erfülltEntscheidungserhebliche TatsachenfrageMaras Aufenthaltsort zur Tatzeit ist für die Frage ihrer Beteiligung entscheidend.
- 3fehltVerbleibende Zweifel an der SchuldDie fehlende Beteiligung steht zur Überzeugung des Gerichts fest; eine Entscheidung über verbleibende Ungewissheit ist nicht erforderlich.
Typische Fehler
FehlerDer Grundsatz wird auf Zweifel über die richtige Auslegung eines Strafgesetzes angewendet.
RichtigDie Beweislastregel betrifft ungeklärte entscheidungserhebliche Tatsachen, nicht die Klärung von Rechtsfragen.
FehlerJeder einzelne Beweis wird unter Berufung auf den Grundsatz möglichst günstig für den Angeklagten bewertet.
RichtigDie Beweise werden zunächst frei gewürdigt; die Beweislastregel entscheidet erst über danach verbleibende Schuldzweifel.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema