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Beweislastregel

Art. 6 Abs. 2 EMRK; § 261 StPO · Strafrecht

Die Beweislastregel bestimmt, zu wessen Lasten ein non liquet – also die Nichterweislichkeit einer entscheidungserheblichen Tatsache – geht; im Strafrecht gilt der Grundsatz 'in dubio pro reo', wonach verbleibende Zweifel an der Schuld des Angeklagten zu dessen Gunsten wirken und ein Schuldspruch nur bei zur Überzeugung des Gerichts feststehender Täterschaft ergehen darf.

Merksatz

Ein Freispruch wegen verbleibender Zweifel setzt keinen Nachweis der Unschuld voraus.

Beweislast oder Beweiswürdigung?Die Beweiswürdigung dient der Überzeugungsbildung. Die Beweislastregel bestimmt, wie mit verbleibender Ungewissheit umzugehen ist.
Beweislastregel
Freie Beweiswürdigung
Aufgabe
Ordnet die Folgen unaufklärbarer Tatsachen zu.
Bewertet Beweise zur Bildung einer Überzeugung.
Im Strafverfahren
Verbleibende Schuldzweifel begünstigen den Angeklagten.
Maßgeblich ist die freie richterliche Überzeugung aus der Verhandlung.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Mara ist angeklagt, in einer Bar einen Gast geschlagen zu haben. 2Die einzigen Augenzeugen beschreiben die angreifende Person so, dass sowohl Mara als auch eine ähnlich aussehende Person infrage kommen. 3Auch nach vollständiger Auswertung aller verfügbaren Beweise bleibt für das Gericht offen, wer zugeschlagen hat.

Trifft „Beweislastregel“ hier zu?

„Beweislastregel“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Strafrechtlicher Anwendungsbereich
    Gegenstand des Verfahrens ist der Vorwurf einer Körperverletzung.
    erfüllt
  2. 2
    Entscheidungserhebliche Tatsachenfrage
    Die Identität der angreifenden Person ist für Maras Strafbarkeit entscheidend.
    erfüllt
  3. 3
    Verbleibende Zweifel an der Schuld
    Das Gericht kann sich nach Abschluss der Beweisaufnahme nicht von Maras Täterschaft überzeugen.
    erfüllt
BFall B

1Mara ist angeklagt, in einer Bar einen Gast geschlagen zu haben. 2Eine durchgehende, klare Videoaufnahme zeigt Mara zur Tatzeit allein in einem weit entfernten Zug. Nach vollständiger Auswertung aller verfügbaren Beweise ist das Gericht überzeugt, dass Mara an dem Angriff nicht beteiligt war.

Trifft „Beweislastregel“ hier zu?

„Beweislastregel“ trifft nicht zu.Es fehlt: Verbleibende Zweifel an der Schuld

An der Definition geprüft

  1. 1
    Strafrechtlicher Anwendungsbereich
    Gegenstand des Verfahrens ist der Vorwurf einer Körperverletzung.
    erfüllt
  2. 2
    Entscheidungserhebliche Tatsachenfrage
    Maras Aufenthaltsort zur Tatzeit ist für die Frage ihrer Beteiligung entscheidend.
    erfüllt
  3. 3
    Verbleibende Zweifel an der Schuld
    Die fehlende Beteiligung steht zur Überzeugung des Gerichts fest; eine Entscheidung über verbleibende Ungewissheit ist nicht erforderlich.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDer Grundsatz wird auf Zweifel über die richtige Auslegung eines Strafgesetzes angewendet.

RichtigDie Beweislastregel betrifft ungeklärte entscheidungserhebliche Tatsachen, nicht die Klärung von Rechtsfragen.

Prüfungsort

FehlerJeder einzelne Beweis wird unter Berufung auf den Grundsatz möglichst günstig für den Angeklagten bewertet.

RichtigDie Beweise werden zunächst frei gewürdigt; die Beweislastregel entscheidet erst über danach verbleibende Schuldzweifel.

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