Definitionen
Beweisermittlungsantrag
§ 244 Abs. 2 StPO · StrafrechtEin Beweisermittlungsantrag ist ein Antrag auf weitere Sachaufklärung, bei dem eine konkrete Beweistatsache oder ein bestimmtes Beweismittel nicht hinreichend bezeichnet ist oder der Zusammenhang zwischen Beweismittel und Beweistatsache nicht erkennbar wird. Er ist im Gegensatz zum förmlichen Beweisantrag für das Gericht nicht nach den strengen Ablehnungsgründen des § 244 Abs. 3 bis 5 StPO bindend, sondern im Rahmen der Aufklärungspflicht gemäß § 244 Abs. 2 StPO zu berücksichtigen.
Entscheidend ist die gerichtliche Aufklärungspflicht, nicht die Bindung an die Ablehnungsgründe für förmliche Beweisanträge.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
In einer Hauptverhandlung wegen eines Ladendiebstahls 1verlangt die Verteidigerin, die Kassiererin Lea Müller als Zeugin zu befragen. 2Sie will erst durch die Befragung herausfinden, ob Lea Müller überhaupt etwas zur Entlastung des Angeklagten beobachtet hat.
Trifft „Beweisermittlungsantrag“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVerlangen nach weiterer SachaufklärungDie Verteidigerin verlangt eine zusätzliche Befragung zur Aufklärung des Tatgeschehens.
- 2erfülltUnzureichende Konkretisierung von Beweistatsache, Beweismittel oder ZusammenhangEs wird keine bestimmte Beweistatsache behauptet, sondern erst nach möglichen entlastenden Beobachtungen gesucht.
In einer Hauptverhandlung wegen eines Ladendiebstahls 1verlangt die Verteidigerin, die Kassiererin Lea Müller als Zeugin zu befragen. Sie behauptet, der Angeklagte habe die fraglichen Waren vor dem Verlassen des Geschäfts vollständig bezahlt und Lea Müller habe das Geld selbst entgegengenommen.
Trifft „Beweisermittlungsantrag“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVerlangen nach weiterer SachaufklärungDie Verteidigerin verlangt eine zusätzliche Befragung zur Aufklärung des Tatgeschehens.
- 2fehltUnzureichende Konkretisierung von Beweistatsache, Beweismittel oder ZusammenhangZahlung und Zeugin sind konkret bezeichnet; die eigene Entgegennahme des Geldes erklärt die Wahrnehmungsmöglichkeit der Zeugin.
Typische Fehler
FehlerEin Antrag wird schon deshalb als förmlicher Beweisantrag eingeordnet, weil er eine konkrete Beweistatsache nennt.
RichtigAuch das Beweismittel muss hinreichend bestimmt und sein Zusammenhang mit der behaupteten Tatsache erkennbar sein.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema