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Betrieb des Kraftfahrzeugs

§ 7 Abs. 1 StVG · Strafrecht

Ein Schaden entsteht bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs, wenn sich eine vom Fahrzeug ausgehende Gefahr verwirklicht und das Schadensgeschehen bei wertender Betrachtung durch das Kraftfahrzeug mitgeprägt wird. Erforderlich sind ein Zusammenhang mit der Funktion als Fortbewegungs- oder Transportmittel und ein naher örtlicher und zeitlicher Zusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung. Eine Bewegung oder ein laufender Motor ist nicht erforderlich; auch das Anlassen, Ausrollen und abgestellte Fahrzeuge können erfasst sein.

Merksatz

Auch ein abgestelltes Auto kann noch im Betrieb sein.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Eine Autofahrerin stellt ihr Auto am Rand einer abschüssigen öffentlichen Straße ab und schaltet den Motor aus. Weil sie die Handbremse nicht angezogen hat, rollt das Auto kurz darauf gegen ein fremdes geparktes Fahrrad und verbiegt dessen Rahmen.

Trifft „Betrieb des Kraftfahrzeugs“ hier zu?

„Betrieb des Kraftfahrzeugs“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verwirklichung einer vom Fahrzeug ausgehenden Gefahr
    Die vom rollenden Auto ausgehende Gefahr verursacht unmittelbar die Beschädigung.
    erfüllt
  2. 2
    Zusammenhang mit der Fortbewegungs- oder Transportfunktion
    Das Abstellen im Straßenraum gehört zur Nutzung des Autos als Verkehrsmittel.
    erfüllt
  3. 3
    Naher örtlicher und zeitlicher Bezug zu Betriebsvorgang oder Betriebseinrichtung
    Der Schaden steht unmittelbar mit dem ungesicherten Abstellen und dem anschließenden Wegrollen in Zusammenhang.
    erfüllt
BFall B

Ein Bauer nutzt seinen für 40 km/h zugelassenen Traktor auf seinem Hof ausschließlich zum Antrieb einer feststehenden Säge. Der Fahrantrieb ist ausgeschaltet; nur die Anschlusswelle am Heck des Traktors dreht sich und treibt die Säge an. Diese Welle erfasst die Jacke eines Helfers und bricht ihm den Arm.

Trifft „Betrieb des Kraftfahrzeugs“ hier zu?

„Betrieb des Kraftfahrzeugs“ trifft nicht zu.Es fehlt: Zusammenhang mit der Fortbewegungs- oder Transportfunktion

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verwirklichung einer vom Fahrzeug ausgehenden Gefahr
    Die drehende Welle des Traktors verursacht unmittelbar die Verletzung.
    erfüllt
  2. 2
    Zusammenhang mit der Fortbewegungs- oder Transportfunktion
    Der Traktor dient ausschließlich als stationäre Arbeitsmaschine und erfüllt bei diesem Vorgang keine Fortbewegungs- oder Transportfunktion.
    fehlt
  3. 3
    Naher örtlicher und zeitlicher Bezug zu Betriebsvorgang oder Betriebseinrichtung
    Die Verletzung entsteht unmittelbar an der laufenden Antriebseinrichtung des Traktors.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerBei Arbeitsmaschinen wird jeder durch den Fahrzeugmotor verursachte Schaden ohne Weiteres dem Betrieb zugerechnet.

RichtigAuch bei Arbeitsmaschinen muss die Gefahr mit der Fortbewegungs- oder Transportfunktion zusammenhängen; der ausschließlich stationäre Arbeitseinsatz genügt nicht.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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