Definitionen
Betrieb
§ 1 BetrVG · ZivilrechtEin Betrieb im Sinne des Betriebsverfassungsrechts ist eine organisatorische Einheit, innerhalb derer ein Arbeitgeber allein oder mit seinen Arbeitnehmern mithilfe von sächlichen und immateriellen Mitteln bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt, die sich nicht in der Befriedigung von Eigenbedarf erschöpfen.
Auch dauerhaft organisierte Arbeit ist kein Betrieb, wenn sie ausschließlich dem eigenen Bedarf dient.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Nora beschäftigt zwei Personen, die unter ihrer Leitung in einer gemeinsamen Waschküche die Wäsche zahlender Kunden waschen. Sie nutzen Waschmaschinen und digitale Ablaufpläne. Die Arbeit wird seit einem Jahr täglich ausgeführt und soll dauerhaft fortgesetzt werden.
Trifft „Betrieb“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltOrganisatorische Einheit eines ArbeitgebersNora fasst die Beschäftigten unter ihrer Leitung zu einer gemeinsamen Arbeitsorganisation zusammen.
- 2erfülltEinsatz sächlicher und immaterieller MittelDie Maschinen sind körperliche Arbeitsmittel, die digitalen Ablaufpläne dienen der Arbeitsorganisation.
- 3erfülltBestimmter arbeitstechnischer ZweckDas Waschen der Kundenwäsche ist die konkrete Arbeitsaufgabe.
- 4erfülltFortgesetzte ZweckverfolgungDie Tätigkeit wird regelmäßig ausgeübt und ist auf Dauer angelegt.
- 5erfülltZweck geht über bloßen Eigenbedarf hinausDie Arbeit dient fremden Kunden und nicht nur Noras eigenem Bedarf.
1Nora beschäftigt zwei Personen, die unter ihrer Leitung in einer gemeinsamen Waschküche ausschließlich 3die Wäsche aus Noras privatem Haushalt waschen. Sie nutzen 2Waschmaschinen und digitale Ablaufpläne. 4Die Arbeit wird seit einem Jahr täglich ausgeführt und soll dauerhaft fortgesetzt werden.
Trifft „Betrieb“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltOrganisatorische Einheit eines ArbeitgebersNora fasst die Beschäftigten unter ihrer Leitung zu einer gemeinsamen Arbeitsorganisation zusammen.
- 2erfülltEinsatz sächlicher und immaterieller MittelDie Maschinen sind körperliche Arbeitsmittel, die digitalen Ablaufpläne dienen der Arbeitsorganisation.
- 3erfülltBestimmter arbeitstechnischer ZweckDas Waschen der Haushaltswäsche ist eine konkrete Arbeitsaufgabe.
- 4erfülltFortgesetzte ZweckverfolgungDie Tätigkeit wird regelmäßig ausgeübt und ist auf Dauer angelegt.
- 5fehltZweck geht über bloßen Eigenbedarf hinausDie Arbeit dient ausschließlich dem Bedarf von Noras privatem Haushalt.
Typische Fehler
FehlerDie Mindestbesetzung für eine Betriebsratswahl wird als Voraussetzung für das Vorliegen eines Betriebs behandelt.
RichtigDie Mindestbesetzung nach § 1 Abs. 1 BetrVG betrifft die Betriebsratswahl, nicht den Betriebsbegriff.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema