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Bestandsgarantie

Art. 14 Abs. 1 GG · Öffentliches Recht

Die Bestandsgarantie bezeichnet den verfassungsrechtlichen Schutz des Eigentums in seinem konkreten Bestand, d.h. die aus Art. 14 Abs. 1 GG folgende Gewährleistung, dass dem Eigentümer seine konkreten vermögenswerten Rechtspositionen grundsätzlich erhalten bleiben. Staatliche Eingriffe in diesen Bestand müssen den verfassungsrechtlichen Anforderungen an Inhalts- und Schrankenbestimmungen (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG) oder an eine Enteignung (Art. 14 Abs. 3 GG) genügen.

Merksatz

Eigentumsschutz zielt grundsätzlich auf den Erhalt der Rechtsposition, nicht nur auf einen finanziellen Ausgleich.

Bestandsgarantie oder Wertgarantie?Links steht der Erhalt der konkreten Eigentumsposition, rechts der finanzielle Ausgleich bei einer zulässigen Enteignung.
Bestandsgarantie
Wertgarantie
Schutzgegenstand
Konkreter Eigentumsbestand
Vermögenswert der entzogenen Position
Schutzrichtung
Erhalt der Eigentumsposition
Entschädigung bei zulässiger Enteignung

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Lea gehört ein Grundstück. 2Eine Behörde verbietet ihr schriftlich, dieses Grundstück zu verkaufen.

Trifft „Bestandsgarantie“ hier zu?

„Bestandsgarantie“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Konkrete Eigentumsposition
    Das Grundstück ist Lea bereits als Eigentum zugeordnet.
    erfüllt
  2. 2
    Staatlicher Eingriff
    Das behördliche Verkaufsverbot beschränkt ihre Befugnis, über das Grundstück zu verfügen.
    erfüllt
BFall B

Lea möchte ein Grundstück kaufen, das einem anderen gehört; bisher gibt es darüber keinerlei Vereinbarung. 2Eine Behörde verbietet ihr schriftlich, dieses Grundstück zu kaufen.

Trifft „Bestandsgarantie“ hier zu?

„Bestandsgarantie“ trifft nicht zu.Es fehlt: Konkrete Eigentumsposition

An der Definition geprüft

  1. 1
    Konkrete Eigentumsposition
    Lea hat lediglich eine Erwerbsaussicht, aber noch keine Eigentumsposition an dem Grundstück.
    fehlt
  2. 2
    Staatlicher Eingriff
    Das behördliche Kaufverbot beschränkt Lea hoheitlich in ihren Handlungsmöglichkeiten.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerBloße Aussichten, künftig Eigentum zu erwerben, werden bereits als geschützter Eigentumsbestand behandelt.

RichtigDie Bestandsgarantie schützt vorhandene Eigentumspositionen, nicht bloße Erwerbsaussichten.

Verwechslung

FehlerJede staatliche Eigentumsbeschränkung wird ausschließlich an den Voraussetzungen einer Enteignung geprüft.

RichtigEs ist zwischen Inhalts- und Schrankenbestimmungen nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG und Enteignungen nach Art. 14 Abs. 3 GG zu unterscheiden.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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