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Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs

§ 125a StGB · Strafrecht

Ein besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs (§ 125 Abs. 1 StGB) liegt in der Regel vor, wenn eines der in § 125a StGB benannten, nicht abschließenden Regelbeispiele erfüllt ist, namentlich wenn der Täter eine Schusswaffe bei sich führt, eine andere Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt, durch eine Gewalttätigkeit einen anderen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt oder plündert oder bedeutenden Schaden an fremden Sachen anrichtet. Entscheidend bleibt die Gesamtwürdigung von Tat und Täter: Trotz erfüllten Regelbeispiels kann ein besonders schwerer Fall entfallen und ohne erfülltes Regelbeispiel vorliegen. Für einen besonders schweren Fall beträgt der Strafrahmen sechs Monate bis zehn Jahre Freiheitsstrafe.

Merksatz

Der erhöhte Strafrahmen setzt einen Landfriedensbruch voraus; erschwerende Umstände allein genügen nicht.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Aus einer dicht gedrängten Gruppe von vierzig Menschen heraus treten mehrere Personen auf einem belebten Platz gemeinsam heftig gegen wahllos ausgewählte fremde Fahrräder. Paul steht in dieser Gruppe und tritt das Schutzblech eines Fahrrads krumm. 2In seiner Jackentasche steckt eine geladene Pistole, die er jederzeit greifen kann. Die Reparatur aller Fahrräder kostet zusammen 150 Euro; Menschen werden weder angegriffen noch verletzt.

Trifft „Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs“ hier zu?

„Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Landfriedensbruch nach § 125 Abs. 1 StGB
    Paul beteiligt sich an den aus einer Menschenmenge mit vereinten Kräften begangenen Gewalttätigkeiten gegen Sachen, die die öffentliche Sicherheit gefährden.
    erfüllt
  2. 2
    Besondere Schwere nach Gesamtwürdigung von Tat und Täter
    Die griffbereite Schusswaffe erfüllt ein Regelbeispiel; Umstände, die dessen Indizwirkung entkräften, sind nicht ersichtlich.
    erfüllt
BFall B

1Aus einer dicht gedrängten Gruppe von vierzig Menschen heraus treten mehrere Personen auf einem belebten Platz gemeinsam heftig gegen wahllos ausgewählte fremde Fahrräder. Paul steht in dieser Gruppe und tritt das Schutzblech eines Fahrrads krumm. Niemand aus der Gruppe hat eine Waffe oder einen anderen gefährlichen Gegenstand dabei. Die Reparatur aller Fahrräder kostet zusammen 150 Euro; Menschen werden weder angegriffen noch verletzt.

Trifft „Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs“ hier zu?

„Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs“ trifft nicht zu.Es fehlt: Besondere Schwere nach Gesamtwürdigung von Tat und Täter

An der Definition geprüft

  1. 1
    Landfriedensbruch nach § 125 Abs. 1 StGB
    Paul beteiligt sich an den aus einer Menschenmenge mit vereinten Kräften begangenen Gewalttätigkeiten gegen Sachen, die die öffentliche Sicherheit gefährden.
    erfüllt
  2. 2
    Besondere Schwere nach Gesamtwürdigung von Tat und Täter
    Weder ist ein Regelbeispiel erfüllt noch ergeben sich aus dem begrenzten Sachschaden und den übrigen Umständen vergleichbar gewichtige Erschwerungsgründe.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerAus einem erfüllten Regelbeispiel wird zwingend auf den erhöhten Strafrahmen geschlossen.

RichtigDie Indizwirkung des Regelbeispiels kann durch die Gesamtwürdigung von Tat und Täter entkräftet werden.

Verwechslung

FehlerDie Regelbeispiele werden mit einem abschließenden Katalog verwechselt.

RichtigAuch ohne erfülltes Regelbeispiel kann die Gesamtwürdigung einen besonders schweren Fall ergeben.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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