Definitionen
Besorgnis der Nichterfüllung
§ 259 ZPO · ZivilrechtDie Besorgnis der Nichterfüllung liegt vor, wenn nach den objektiven Umständen im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung zu besorgen ist, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen wird, insbesondere wenn er die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigert oder sein Verhalten begründete Zweifel an seiner Leistungsbereitschaft weckt.
Subjektives Misstrauen genügt nicht; entscheidend sind objektive Anhaltspunkte für ein Entziehen von der rechtzeitigen Leistung.
- KlageerhebungKünftige Leistung verlangenVerlangt wird eine Leistung, die erst später erbracht werden muss.
- Letzte VerhandlungBesorgnis beurteilenDie objektiven Umstände müssen die Gefahr begründen, dass sich der Schuldner der rechtzeitigen Leistung entzieht.
- LeistungszeitpunktLeistung erbringenZu diesem Zeitpunkt muss der Schuldner die geschuldete Leistung erbringen.
- Künftige Leistung verlangen Verlangt wird eine Leistung, die erst später erbracht werden muss.
- Besorgnis beurteilen Die objektiven Umstände müssen die Gefahr begründen, dass sich der Schuldner der rechtzeitigen Leistung entzieht.
- Leistung erbringen Zu diesem Zeitpunkt muss der Schuldner die geschuldete Leistung erbringen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lea hat Ben ihre Kamera bis zum Monatsende geliehen. Zwei Wochen vor dem Rückgabetermin verlangt Lea vor Gericht, dass Ben die Kamera zum vereinbarten Termin zurückgibt. Bei der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Rückgabetermin erklärt Ben, dass er die Kamera auf keinen Fall zurückgeben und dauerhaft behalten werde.
Trifft „Besorgnis der Nichterfüllung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltObjektive BeurteilungsgrundlageBens eigene Erklärung ist eine objektiv feststellbare Grundlage für die Prognose.
- 2erfülltBesorgnis eines Entziehens bei der letzten mündlichen VerhandlungDie endgültige Rückgabeverweigerung begründet im maßgeblichen Zeitpunkt die Erwartung, dass Ben nicht rechtzeitig leisten wird.
Lea hat Ben ihre Kamera bis zum Monatsende geliehen. Zwei Wochen vor dem Rückgabetermin verlangt Lea vor Gericht, dass Ben die Kamera zum vereinbarten Termin zurückgibt. Bei der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Rückgabetermin erkennt Ben seine Rückgabepflicht ausdrücklich an und erklärt, dass er die Kamera wie vereinbart pünktlich zurückgeben werde. 1Bei früheren Ausleihen hat Ben alle geliehenen Sachen pünktlich zurückgegeben.
Trifft „Besorgnis der Nichterfüllung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltObjektive BeurteilungsgrundlageDie bisherigen Rückgaben liefern objektiv feststellbare Tatsachen für die Beurteilung seines künftigen Verhaltens.
- 2fehltBesorgnis eines Entziehens bei der letzten mündlichen VerhandlungDie bestätigte Rückgabebereitschaft und die bisherigen pünktlichen Rückgaben bieten keinen Anlass, ein Entziehen zu erwarten.
Typische Fehler
FehlerFür die Besorgnis wird ausschließlich auf die Umstände bei Klageerhebung abgestellt.
RichtigMaßgeblich sind grundsätzlich die Umstände bei der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz.
FehlerDie Klage wird allein deshalb für unzulässig gehalten, weil die verlangte Leistung noch nicht fällig ist.
Richtig§ 259 ZPO ermöglicht bei gerechtfertigter Besorgnis gerade eine Klage auf eine erst künftig zu erbringende Leistung.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema