Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen

Besonderes Rechtsverhältnis

§ 13 StGB · Strafrecht

Ein besonderes Rechtsverhältnis ist im Rahmen des § 13 StGB eine rechtlich anerkannte enge Beziehung zwischen zwei Personen oder zwischen einer Person und einer Institution, aus der sich besondere Obhuts- oder Schutzpflichten zur Abwendung tatbestandlicher Erfolge ergeben, die über die allgemeinen Jedermann-Pflichten hinausgehen.

Merksatz

Entscheidend ist die besondere Schutzpflicht, nicht allein das Bestehen einer rechtlichen Beziehung.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Lea arbeitet seit mehreren Jahren aufgrund eines Arbeitsvertrags als Rettungsschwimmerin in einem Hallenbad. 2Während ihrer heutigen Schicht überwacht sie das Schwimmbecken und ist für die Rettung gefährdeter Badegäste zuständig. Ein Badegast geht unter.

Trifft „Besonderes Rechtsverhältnis“ hier zu?

„Besonderes Rechtsverhältnis“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Rechtlich anerkannte enge Beziehung
    Das auf Dauer angelegte Arbeitsverhältnis verbindet Lea rechtlich mit dem Betreiber des Hallenbads.
    erfüllt
  2. 2
    Besondere Obhuts- oder Schutzpflicht zur Erfolgsabwendung
    Leas übernommene Aufgabe umfasst den besonderen Schutz der Badegäste vor dem Ertrinken.
    erfüllt
BFall B

1Lea arbeitet seit mehreren Jahren aufgrund eines Arbeitsvertrags in einem Hallenbad. Sie ist ausschließlich für das Berechnen und Überweisen der Löhne im Büro zuständig. Mit der Betreuung oder Sicherheit der Badegäste ist sie nicht befasst. Während ihres Arbeitstags geht im Schwimmbecken ein Badegast unter.

Trifft „Besonderes Rechtsverhältnis“ hier zu?

„Besonderes Rechtsverhältnis“ trifft nicht zu.Es fehlt: Besondere Obhuts- oder Schutzpflicht zur Erfolgsabwendung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Rechtlich anerkannte enge Beziehung
    Auch diese auf Dauer angelegte Beschäftigung begründet eine rechtliche Beziehung zum Betreiber.
    erfüllt
  2. 2
    Besondere Obhuts- oder Schutzpflicht zur Erfolgsabwendung
    Aus der reinen Lohnabrechnung folgt keine besondere Pflicht, Badegäste vor dem Ertrinken zu schützen.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerAus einem Arbeitsvertrag wird ohne Prüfung des Aufgabenbereichs eine Schutzpflicht für sämtliche Personen im Betrieb abgeleitet.

RichtigEs muss geprüft werden, ob die rechtliche Beziehung gerade eine besondere Pflicht zur Abwendung des betreffenden Erfolgs begründet.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.