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Besondere Verhältnisse des Straßenverkehrs

§ 316a Abs. 1 StGB · Öffentliches Recht

Besondere Verhältnisse des Straßenverkehrs sind Umstände, durch die der Führer oder Mitfahrer eines Kraftfahrzeugs gerade infolge der Teilnahme am Straßenverkehr in seinen Abwehrmöglichkeiten gegen einen Angriff eingeschränkt ist. Das ist insbesondere der Fall, wenn er im Zeitpunkt des Angriffs so mit der Beherrschung des Kraftfahrzeugs und/oder der Bewältigung von Verkehrsvorgängen beschäftigt ist, dass er gerade deshalb leichter zum Angriffsopfer werden kann.

Merksatz

Entscheidend ist der Verkehrsbezug der erschwerten Abwehr, nicht allein der Tatort Auto.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Während Lea mit ihrem Auto eine enge Kurve durchfährt, hält ihr Beifahrer ihr ein Messer an die Seite und fordert ihre Geldbörse. 2Lea braucht beide Hände zum Lenken und muss auf den Gegenverkehr achten; deshalb kann sie den Messerarm nicht wegdrücken, ohne die Kontrolle über das Auto zu verlieren.

Trifft „Besondere Verhältnisse des Straßenverkehrs“ hier zu?

„Besondere Verhältnisse des Straßenverkehrs“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Führer oder Mitfahrer eines Kraftfahrzeugs
    Lea führt während des Angriffs ein Kraftfahrzeug.
    erfüllt
  2. 2
    Verkehrsbedingte Einschränkung der Abwehr gegen einen Angriff
    Die notwendige Fahrzeugbeherrschung erschwert Lea unmittelbar die Abwehr des Messerangriffs.
    erfüllt
BFall B

Lea fährt mit ihrem Fahrrad ohne Motor durch eine enge Kurve einer Landstraße. Ein Mann auf einem anderen Fahrrad fährt dicht neben ihr, hält ihr ein Messer an die Seite und fordert ihre Geldbörse. 2Lea braucht beide Hände zum Lenken und muss auf den Gegenverkehr achten; deshalb kann sie den Messerarm nicht wegdrücken, ohne zu stürzen.

Trifft „Besondere Verhältnisse des Straßenverkehrs“ hier zu?

„Besondere Verhältnisse des Straßenverkehrs“ trifft nicht zu.Es fehlt: Führer oder Mitfahrer eines Kraftfahrzeugs

An der Definition geprüft

  1. 1
    Führer oder Mitfahrer eines Kraftfahrzeugs
    Ein Fahrrad ohne Motor ist kein Kraftfahrzeug, sodass Lea weder Führerin noch Mitfahrerin eines Kraftfahrzeugs ist.
    fehlt
  2. 2
    Verkehrsbedingte Einschränkung der Abwehr gegen einen Angriff
    Die Teilnahme am Verkehr schränkt Leas Abwehrmöglichkeiten unmittelbar ein.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerDer Tatort Auto wird ohne Prüfung einer verkehrsbedingten Einschränkung der Abwehr für ausreichend gehalten.

RichtigErforderlich ist, dass die Teilnahme am Verkehr die Abwehr des Angriffs erschwert.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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