Definitionen
Beschleunigungsgebot
Art. 6 Abs. 1 EMRK, Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG, § 121 StPO · StrafrechtDas Beschleunigungsgebot verpflichtet die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte, Strafverfahren, insbesondere bei inhaftierten Beschuldigten, zügig und ohne vermeidbare Verzögerungen zu betreiben, damit das Verfahren innerhalb angemessener Zeit abgeschlossen wird und eine etwaige Untersuchungshaft nicht unverhältnismäßig lange dauert. Verstöße können zur Aufhebung des Haftbefehls oder dazu führen, dass zum Ausgleich einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung ein Teil der verhängten Strafe als bereits vollstreckt gilt (Vollstreckungslösung).
Auch schwere Tatvorwürfe erlauben keine vermeidbaren Verfahrensverzögerungen.
- HaftbeginnGebot gilt bereitsSchon in den ersten sechs Monaten muss das Verfahren ohne vermeidbare Verzögerungen geführt werden.
- Sechs MonateBesondere Grenze der HaftfortdauerBesondere Gründe müssen einem Urteil entgegenstehen und zugleich die weitere Haft rechtfertigen.
- Gebot gilt bereits Schon in den ersten sechs Monaten muss das Verfahren ohne vermeidbare Verzögerungen geführt werden.
- Besondere Grenze der Haftfortdauer Besondere Gründe müssen einem Urteil entgegenstehen und zugleich die weitere Haft rechtfertigen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Die Staatsanwaltschaft ermittelt 2gegen Leon wegen eines gestohlenen Fahrrads. 3Sie schließt alle erforderlichen Ermittlungen innerhalb von zwei Wochen ab und reicht am nächsten Tag die Anklage beim Gericht ein. Das Gericht führt vier Wochen später die Verhandlung durch und verkündet noch am selben Tag das Urteil.
Trifft „Beschleunigungsgebot“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltHandeln von Strafverfolgungsbehörden oder GerichtenDie Staatsanwaltschaft handelt als Strafverfolgungsbehörde.
- 2erfülltFührung eines StrafverfahrensGegen Leon wird wegen des Verdachts einer Straftat ermittelt.
- 3erfülltZügige Durchführung ohne vermeidbare VerzögerungenErmittlungen und gerichtliches Verfahren werden zeitnah und ohne erkennbare vermeidbare Unterbrechungen durchgeführt.
1Die Staatsanwaltschaft ermittelt 2gegen Leon wegen eines gestohlenen Fahrrads. Nach zwei Wochen ist alles aufgeklärt, und die Anklage könnte sofort eingereicht werden. Die zuständige Staatsanwältin legt die Akte trotzdem ohne sachlichen Grund für zehn Monate unbearbeitet in den Schrank.
Trifft „Beschleunigungsgebot“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltHandeln von Strafverfolgungsbehörden oder GerichtenDie Bearbeitung liegt bei einer Strafverfolgungsbehörde.
- 2erfülltFührung eines StrafverfahrensDas Verfahren betrifft den Verdacht einer Straftat.
- 3fehltZügige Durchführung ohne vermeidbare VerzögerungenDie sachlich nicht begründete Untätigkeit von zehn Monaten verletzt die Pflicht zur zügigen Verfahrensführung.
Typische Fehler
FehlerDie Pflicht zur zügigen Bearbeitung einer Haftsache wird erst nach sechs Monaten Untersuchungshaft geprüft.
RichtigDas Gebot gilt bereits vor Ablauf von sechs Monaten; die besondere Grenze für die Haftfortdauer setzt seine Geltung nicht erst in Gang.
FehlerZum Ausgleich einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung wird nach der Strafzumessungslösung lediglich die Strafe herabgesetzt.
RichtigSoweit ein Ausgleich durch Anrechnung erforderlich ist, wird nach der Vollstreckungslösung ein Teil der verhängten Strafe als bereits vollstreckt behandelt.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema