Definitionen
Beschlagnahmeverbot
§ 97 StPO · StrafrechtEin Beschlagnahmeverbot nach § 97 StPO schützt die gesetzlich erfassten Mitteilungen, Aufzeichnungen und sonstigen Gegenstände vor einer Beschlagnahme zu Beweiszwecken, soweit sie einem Zeugnisverweigerungsrecht von Angehörigen oder bestimmten beruflich tätigen Personen zugeordnet sind. Bei Angehörigen und Berufsgeheimnisträgern ist grundsätzlich Gewahrsam des Zeugnisverweigerungsberechtigten erforderlich; für beruflich Mitwirkende, Abgeordnete und Medienangehörige gelten ergänzende oder besondere Regeln. Der Schutz besteht nur, soweit keine gesetzliche Ausnahme eingreift.
Ein Zeugnisverweigerungsrecht schützt zugehörige Unterlagen nicht automatisch an jedem Aufbewahrungsort vor einer Beschlagnahme.
Fälle zum Selbstprüfen
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Nach einer Schlägerei ermittelt die Polizei gegen Ben und möchte seine Patientenakte als Beweismittel mitnehmen. 1Sein Arzt hat darin Bens Angaben zu Schmerzen in der Hand festgehalten. 2Die Akte liegt im verschlossenen Aktenschrank des Arztes in seiner Praxis. 3Für Straftaten des Arztes gibt es keine Anhaltspunkte, und die Akte wurde ausschließlich für Bens Behandlung angelegt und verwendet.
Trifft „Beschlagnahmeverbot“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVom Zeugnisverweigerungsrecht erfasster GegenstandDie ärztlichen Aufzeichnungen betreffen vertrauliche Angaben des beschuldigten Patienten aus seiner Behandlung.
- 2erfülltErforderlicher GewahrsamDer behandelnde Arzt übt die tatsächliche Sachherrschaft über die Akte aus.
- 3erfülltKeine gesetzliche AusnahmeEs fehlen sowohl ein konkreter Beteiligungsverdacht gegen den Arzt als auch Anhaltspunkte für einen gesetzlichen Ausnahmegrund hinsichtlich der Akte.
Nach einer Schlägerei ermittelt die Polizei gegen Ben und möchte seine Patientenakte als Beweismittel mitnehmen. 1Sein Arzt hat darin Bens Angaben zu Schmerzen in der Hand festgehalten. Der Arzt hat Ben die vollständige Akte ausgehändigt; Ben hat sie einem Freund zur Aufbewahrung gegeben, der nicht für den Arzt arbeitet, und der Arzt hat keinen Zugriff mehr darauf. 3Für Straftaten des Arztes gibt es keine Anhaltspunkte, und die Akte wurde ausschließlich für Bens Behandlung angelegt und verwendet.
Trifft „Beschlagnahmeverbot“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVom Zeugnisverweigerungsrecht erfasster GegenstandDie Akte enthält weiterhin ärztliche Aufzeichnungen über vertrauliche Angaben des beschuldigten Patienten.
- 2fehltErforderlicher GewahrsamDie Akte befindet sich allein beim Freund und nicht beim Arzt oder einer beruflich mitwirkenden Person.
- 3erfülltKeine gesetzliche AusnahmeEs fehlen sowohl ein konkreter Beteiligungsverdacht gegen den Arzt als auch Anhaltspunkte für einen gesetzlichen Ausnahmegrund hinsichtlich der Akte.
Typische Fehler
FehlerBei einer gewöhnlichen Patientenakte wird allein wegen ihres vertraulichen Inhalts ein ortsunabhängiger Schutz angenommen.
RichtigDer vertrauliche Inhalt allein genügt nicht; grundsätzlich muss die Akte im Gewahrsam einer zeugnisverweigerungsberechtigten Person sein.
FehlerDas ärztliche Zeugnisverweigerungsrecht soll die Patientenakte selbst bei konkretem Verdacht einer Tatbeteiligung des Arztes uneingeschränkt schützen.
RichtigBei einem durch konkrete Tatsachen begründeten Verdacht einer Tatbeteiligung des Arztes entfällt der Schutz nach § 97 Abs. 1 StPO.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
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