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Bescheidungsurteil

§ 113 V 2 VwGO · Öffentliches Recht

Das Bescheidungsurteil ist eine besondere Form des Verpflichtungsurteils, bei der das Gericht die Behörde nicht zur Vornahme des begehrten Verwaltungsakts verurteilt, sondern sie verpflichtet, den Kläger unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden, weil die Sache noch nicht spruchreif ist und der Behörde ein Ermessens- oder Beurteilungsspielraum verbleibt.

Merksatz

Fehlende Spruchreife schließt einen Erfolg der Verpflichtungsklage nicht aus.

Bescheidungsurteil oder Vornahmeurteil?Die Spruchreife entscheidet darüber, ob das Gericht nur eine erneute Entscheidung oder bereits den Erlass des begehrten Verwaltungsakts vorgibt.
Bescheidungsurteil
Vornahmeurteil
Urteilsausspruch
Behörde entscheidet erneut nach den rechtlichen Vorgaben des Gerichts.
Behörde muss den beantragten Verwaltungsakt erlassen.
Spruchreife
Fehlt hinsichtlich des begehrten Verwaltungsakts.
Liegt hinsichtlich des begehrten Verwaltungsakts vor.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lea beantragt bei der Stadt, zwei Tische vor ihrem Café auf dem öffentlichen Gehweg aufstellen zu dürfen. 2Das Straßenrecht lässt der Stadt nach Abwägung der Verkehrsbelange mehrere Entscheidungsmöglichkeiten. Die Stadt lehnt den Antrag mit der Begründung ab, Tische auf Gehwegen seien ausnahmslos verboten. 1Das Verwaltungsgericht verpflichtet die Stadt durch Urteil, erneut über Leas Antrag zu entscheiden und dabei seine Auslegung des Straßenrechts zu beachten.

Trifft „Bescheidungsurteil“ hier zu?

„Bescheidungsurteil“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gerichtliches Verpflichtungsurteil
    Das Gericht verpflichtet die Stadt durch Urteil zu einer erneuten Entscheidung über den Antrag.
    erfüllt
  2. 2
    Fehlende Spruchreife bei verbleibendem behördlichem Entscheidungsspielraum
    Die Stadt muss ihren verbleibenden Entscheidungsspielraum noch ausüben, sodass das Gericht die Erlaubnis nicht verbindlich vorgeben kann.
    erfüllt
BFall B

Nora beantragt bei der zuständigen Behörde eine Baugenehmigung für ein Wohnhaus. Das Landesbaurecht sieht bei erfüllten Voraussetzungen die Erteilung ohne weitere Auswahlentscheidung vor. Nach der Ablehnung stellt das Verwaltungsgericht fest, dass sämtliche Voraussetzungen vorliegen und keine Fragen offen sind. 1Es verpflichtet die Behörde durch Urteil, die beantragte Genehmigung zu erteilen.

Trifft „Bescheidungsurteil“ hier zu?

„Bescheidungsurteil“ trifft nicht zu.Es fehlt: Fehlende Spruchreife bei verbleibendem behördlichem Entscheidungsspielraum

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gerichtliches Verpflichtungsurteil
    Das Gericht verpflichtet die Behörde durch Urteil zum Erlass der Genehmigung.
    erfüllt
  2. 2
    Fehlende Spruchreife bei verbleibendem behördlichem Entscheidungsspielraum
    Die Sache ist spruchreif, weil alle Voraussetzungen vorliegen und der Behörde kein Entscheidungsspielraum verbleibt.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerDas Bescheidungsurteil wird so verstanden, als müsse die Behörde nun zwingend den begehrten Verwaltungsakt erlassen.

RichtigDie Behörde muss erneut entscheiden und dabei die rechtlichen Vorgaben des Gerichts beachten; das konkrete Ergebnis steht noch nicht fest.

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