Definitionen
Bescheidungsurteil
§ 113 V 2 VwGO · Öffentliches RechtDas Bescheidungsurteil ist eine besondere Form des Verpflichtungsurteils, bei der das Gericht die Behörde nicht zur Vornahme des begehrten Verwaltungsakts verurteilt, sondern sie verpflichtet, den Kläger unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden, weil die Sache noch nicht spruchreif ist und der Behörde ein Ermessens- oder Beurteilungsspielraum verbleibt.
Fehlende Spruchreife schließt einen Erfolg der Verpflichtungsklage nicht aus.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lea beantragt bei der Stadt, zwei Tische vor ihrem Café auf dem öffentlichen Gehweg aufstellen zu dürfen. 2Das Straßenrecht lässt der Stadt nach Abwägung der Verkehrsbelange mehrere Entscheidungsmöglichkeiten. Die Stadt lehnt den Antrag mit der Begründung ab, Tische auf Gehwegen seien ausnahmslos verboten. 1Das Verwaltungsgericht verpflichtet die Stadt durch Urteil, erneut über Leas Antrag zu entscheiden und dabei seine Auslegung des Straßenrechts zu beachten.
Trifft „Bescheidungsurteil“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGerichtliches VerpflichtungsurteilDas Gericht verpflichtet die Stadt durch Urteil zu einer erneuten Entscheidung über den Antrag.
- 2erfülltFehlende Spruchreife bei verbleibendem behördlichem EntscheidungsspielraumDie Stadt muss ihren verbleibenden Entscheidungsspielraum noch ausüben, sodass das Gericht die Erlaubnis nicht verbindlich vorgeben kann.
Nora beantragt bei der zuständigen Behörde eine Baugenehmigung für ein Wohnhaus. Das Landesbaurecht sieht bei erfüllten Voraussetzungen die Erteilung ohne weitere Auswahlentscheidung vor. Nach der Ablehnung stellt das Verwaltungsgericht fest, dass sämtliche Voraussetzungen vorliegen und keine Fragen offen sind. 1Es verpflichtet die Behörde durch Urteil, die beantragte Genehmigung zu erteilen.
Trifft „Bescheidungsurteil“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGerichtliches VerpflichtungsurteilDas Gericht verpflichtet die Behörde durch Urteil zum Erlass der Genehmigung.
- 2fehltFehlende Spruchreife bei verbleibendem behördlichem EntscheidungsspielraumDie Sache ist spruchreif, weil alle Voraussetzungen vorliegen und der Behörde kein Entscheidungsspielraum verbleibt.
Typische Fehler
FehlerDas Bescheidungsurteil wird so verstanden, als müsse die Behörde nun zwingend den begehrten Verwaltungsakt erlassen.
RichtigDie Behörde muss erneut entscheiden und dabei die rechtlichen Vorgaben des Gerichts beachten; das konkrete Ergebnis steht noch nicht fest.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema