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Bescheidungsklage

§ 113 Abs. 5 S. 2 VwGO · Öffentliches Recht

Die Bescheidungsklage ist eine besondere Form der Verpflichtungsklage, bei der der Kläger nicht die Verpflichtung der Behörde zum Erlass eines bestimmten Verwaltungsakts begehrt, sondern lediglich die Verpflichtung, seinen Antrag unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu bescheiden. Sie kommt insbesondere in Betracht, wenn der Behörde ein Ermessens- oder Beurteilungsspielraum verbleibt, den das Gericht nicht selbst ausfüllen darf.

Merksatz

Die Behörde entscheidet selbst, bleibt dabei aber an die rechtlichen Vorgaben des Gerichts gebunden.

Bescheidung oder Erlass?Links soll die Behörde über den Antrag nach gerichtlichen Vorgaben entscheiden, rechts den beantragten Verwaltungsakt erlassen.
Bescheidungsklage
Vornahmeklage
Klageziel
Entscheidung über den Antrag
Erlass des beantragten Verwaltungsakts
Rolle der Behörde
Sie entscheidet nach gerichtlichen Vorgaben.
Sie muss den bestimmten Verwaltungsakt erlassen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lea beantragt bei der Stadt Köln die Erlaubnis für einen Verkaufsstand auf einem öffentlichen Gehweg. Bei ihrer Entscheidung darf die Stadt zwischen verschiedenen Lösungen wählen und muss dabei den Fußgängerverkehr sowie andere Nutzungen berücksichtigen. Nach der Ablehnung verlangt Lea vor dem Verwaltungsgericht nur, dass die Stadt ihren Antrag anhand der rechtlichen Vorgaben des Gerichts erneut prüft und darüber entscheidet.

Trifft „Bescheidungsklage“ hier zu?

„Bescheidungsklage“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verpflichtungsklage
    Lea möchte die Stadt gerichtlich zu einer Entscheidung über ihren Antrag auf Erlass eines Verwaltungsakts verpflichten lassen.
    erfüllt
  2. 2
    Begehren nur auf Bescheidung nach gerichtlichen Vorgaben
    Lea verlangt lediglich eine neue Entscheidung nach gerichtlichen Vorgaben, nicht die Erteilung der Erlaubnis selbst.
    erfüllt
BFall B

Lea beantragt bei der Stadt Köln die Erlaubnis für einen Verkaufsstand auf einem öffentlichen Gehweg. Bei ihrer Entscheidung darf die Stadt zwischen verschiedenen Lösungen wählen und muss dabei den Fußgängerverkehr sowie andere Nutzungen berücksichtigen. 1Nach der Ablehnung verlangt Lea vor dem Verwaltungsgericht ausschließlich, dass die Stadt ihr die beantragte Erlaubnis erteilt.

Trifft „Bescheidungsklage“ hier zu?

„Bescheidungsklage“ trifft nicht zu.Es fehlt: Begehren nur auf Bescheidung nach gerichtlichen Vorgaben

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verpflichtungsklage
    Lea verlangt die gerichtliche Verpflichtung der Stadt zum Erlass eines Verwaltungsakts.
    erfüllt
  2. 2
    Begehren nur auf Bescheidung nach gerichtlichen Vorgaben
    Das Klagebegehren richtet sich auf die Erlaubnis selbst und nicht lediglich auf eine neue Entscheidung über den Antrag.
    fehlt

Typische Fehler

Prüfungsort

FehlerDie Spruchreife wird als Zulässigkeitsvoraussetzung der Verpflichtungsklage behandelt.

RichtigDie Spruchreife wird in der Begründetheit geprüft und bestimmt grundsätzlich, ob ein Vornahmeurteil oder ein Bescheidungsurteil ergeht.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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