Definitionen
Bescheidungsklage
§ 113 Abs. 5 S. 2 VwGO · Öffentliches RechtDie Bescheidungsklage ist eine besondere Form der Verpflichtungsklage, bei der der Kläger nicht die Verpflichtung der Behörde zum Erlass eines bestimmten Verwaltungsakts begehrt, sondern lediglich die Verpflichtung, seinen Antrag unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu bescheiden. Sie kommt insbesondere in Betracht, wenn der Behörde ein Ermessens- oder Beurteilungsspielraum verbleibt, den das Gericht nicht selbst ausfüllen darf.
Die Behörde entscheidet selbst, bleibt dabei aber an die rechtlichen Vorgaben des Gerichts gebunden.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lea beantragt bei der Stadt Köln die Erlaubnis für einen Verkaufsstand auf einem öffentlichen Gehweg. Bei ihrer Entscheidung darf die Stadt zwischen verschiedenen Lösungen wählen und muss dabei den Fußgängerverkehr sowie andere Nutzungen berücksichtigen. Nach der Ablehnung verlangt Lea vor dem Verwaltungsgericht nur, dass die Stadt ihren Antrag anhand der rechtlichen Vorgaben des Gerichts erneut prüft und darüber entscheidet.
Trifft „Bescheidungsklage“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVerpflichtungsklageLea möchte die Stadt gerichtlich zu einer Entscheidung über ihren Antrag auf Erlass eines Verwaltungsakts verpflichten lassen.
- 2erfülltBegehren nur auf Bescheidung nach gerichtlichen VorgabenLea verlangt lediglich eine neue Entscheidung nach gerichtlichen Vorgaben, nicht die Erteilung der Erlaubnis selbst.
Lea beantragt bei der Stadt Köln die Erlaubnis für einen Verkaufsstand auf einem öffentlichen Gehweg. Bei ihrer Entscheidung darf die Stadt zwischen verschiedenen Lösungen wählen und muss dabei den Fußgängerverkehr sowie andere Nutzungen berücksichtigen. 1Nach der Ablehnung verlangt Lea vor dem Verwaltungsgericht ausschließlich, dass die Stadt ihr die beantragte Erlaubnis erteilt.
Trifft „Bescheidungsklage“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVerpflichtungsklageLea verlangt die gerichtliche Verpflichtung der Stadt zum Erlass eines Verwaltungsakts.
- 2fehltBegehren nur auf Bescheidung nach gerichtlichen VorgabenDas Klagebegehren richtet sich auf die Erlaubnis selbst und nicht lediglich auf eine neue Entscheidung über den Antrag.
Typische Fehler
FehlerDie Spruchreife wird als Zulässigkeitsvoraussetzung der Verpflichtungsklage behandelt.
RichtigDie Spruchreife wird in der Begründetheit geprüft und bestimmt grundsätzlich, ob ein Vornahmeurteil oder ein Bescheidungsurteil ergeht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema