Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen

Bescheidungsanspruch

§ 113 Abs. 5 S. 2 VwGO · Öffentliches Recht

Der Bescheidungsanspruch ist der Anspruch eines Antragstellers darauf, dass die Behörde über seinen Antrag auf Erlass eines Verwaltungsakts unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts fehlerfrei entscheidet, wenn die Ablehnung oder Unterlassung rechtswidrig ist, ihn in seinen Rechten verletzt und die Sache nicht spruchreif ist. Fehlende Spruchreife liegt insbesondere vor, wenn der Behörde ein noch nicht oder fehlerhaft ausgeübter Ermessens- oder Beurteilungsspielraum verbleibt.

Merksatz

Das Gericht setzt den rechtlichen Rahmen, die Behörde trifft die noch offene Entscheidung.

Bescheidung oder Vornahme?Bei einer erfolgreichen Verpflichtungsklage bestimmt die Spruchreife, wie weit die gerichtliche Verpflichtung der Behörde reicht.
Bescheidungsanspruch
Vornahmeanspruch
Spruchreife
Fehlt.
Liegt vor.
Behördenpflicht
Über den Antrag anhand der gerichtlichen Vorgaben entscheiden.
Den beantragten Verwaltungsakt erlassen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Eine Buchhändlerin beantragt bei ihrer Stadt, vor ihrem Laden einen Verkaufstisch auf einem öffentlichen Gehweg aufzustellen. Das Gesetz lässt der Stadt bei solchen Anträgen einen Entscheidungsspielraum. Der Gehweg ist drei Meter breit, und der Tisch soll einen Meter seiner Breite beanspruchen. Die Stadt lehnt den Antrag ab und schreibt, dass sie ihren Entscheidungsspielraum nicht nutzen und die Umstände des Antrags nicht prüfen werde.

Trifft „Bescheidungsanspruch“ hier zu?

„Bescheidungsanspruch“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Antrag auf Erlass eines Verwaltungsakts
    Die beantragte Sondernutzungserlaubnis ist ein Verwaltungsakt.
    erfüllt
  2. 2
    Rechtswidrige Ablehnung oder Unterlassung
    Die Stadt lehnt den Antrag unter vollständigem Nichtgebrauch ihres Ermessens ab.
    erfüllt
  3. 3
    Verletzung eigener Rechte
    Die Buchhändlerin wird in ihrem eigenen Recht auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung über die Sondernutzung verletzt.
    erfüllt
  4. 4
    Fehlende Spruchreife
    Die Stadt muss die Verkaufsnutzung und die Belange des Fußgängerverkehrs abwägen; eine Reduzierung ihres Ermessens auf null ist nicht ersichtlich.
    erfüllt
BFall B

Ein Bauherr beantragt bei der Baubehörde die Genehmigung für ein Wohnhaus. Die Behörde bestätigt nach vollständiger Prüfung, dass das Vorhaben sämtliche für die Genehmigung maßgeblichen Vorgaben einhält. Sie lehnt den Antrag dennoch allein deshalb ab, weil der zuständige Mitarbeiter weiße Hausfassaden nicht mag. Die vollständigen Bauunterlagen und Prüfungsergebnisse liegen dem Gericht vor.

Trifft „Bescheidungsanspruch“ hier zu?

„Bescheidungsanspruch“ trifft nicht zu.Es fehlt: Fehlende Spruchreife

An der Definition geprüft

  1. 1
    Antrag auf Erlass eines Verwaltungsakts
    Die beantragte Baugenehmigung ist ein Verwaltungsakt.
    erfüllt
  2. 2
    Rechtswidrige Ablehnung oder Unterlassung
    Persönliche Farbvorlieben rechtfertigen die Ablehnung einer ansonsten zu erteilenden Baugenehmigung nicht.
    erfüllt
  3. 3
    Verletzung eigener Rechte
    Die Ablehnung verletzt den Bauherrn in seinem Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung.
    erfüllt
  4. 4
    Fehlende Spruchreife
    Bei vollständig geklärtem Sachverhalt besteht ein gebundener Genehmigungsanspruch, sodass ein Vornahmeurteil ergeht.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerDie objektive Rechtswidrigkeit der Ablehnung wird ohne Prüfung einer eigenen Rechtsverletzung für ausreichend gehalten.

RichtigAuch bei fehlender Spruchreife muss die Ablehnung oder Untätigkeit ein eigenes Recht des Antragstellers verletzen.

Rechtsfolge falsch

FehlerBei gesetzlich eröffnetem Ermessen wird stets nur eine neue Behördenentscheidung verlangt.

RichtigIst das Ermessen auf die beantragte Entscheidung reduziert und der Sachverhalt vollständig geklärt, ist die Behörde zum Erlass des Verwaltungsakts zu verpflichten.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.