Definitionen
Beschaffungsrisiko
§ 276 BGB · ZivilrechtDas Beschaffungsrisiko bezeichnet die Gefahr, dass der Schuldner den geschuldeten Gegenstand nicht oder nicht rechtzeitig erlangen kann; übernimmt der Schuldner dieses Risiko – insbesondere durch eine Gattungsschuld oder ein ausdrückliches Beschaffungsversprechen –, haftet er nach § 276 BGB auch ohne eigenes Verschulden für die Nichterlangung, da ihm die Unmöglichkeit der Beschaffung insoweit zuzurechnen ist.
Auch sorgfältiges Handeln befreit nicht allein von der Haftung für ein übernommenes Beschaffungsrisiko.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Eine Buchhändlerin verkauft einem Unternehmen 50 Exemplare eines Romans, die sie bei einem Großhändler bestellen und bis Freitag liefern soll. 2Beide handeln im Einzelnen aus, dass die Buchhändlerin auch bei unverschuldeten Lieferproblemen für das rechtzeitige Besorgen der Bücher einsteht. 1Der Großhändler liefert die bestellten Bücher statt am Freitag erst am folgenden Montag.
Trifft „Beschaffungsrisiko“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGefahr fehlender oder verspäteter BeschaffungDie Buchhändlerin erhält die zur Vertragserfüllung benötigten Bücher nicht rechtzeitig.
- 2erfülltÜbernahme dieser Gefahr durch den SchuldnerDie Buchhändlerin übernimmt ausdrücklich die verschuldensunabhängige Verantwortung für die rechtzeitige Beschaffung.
Eine Buchhändlerin verkauft einem Unternehmen 50 Exemplare eines Romans, die sie bei einem Großhändler bestellen und bis Freitag liefern soll. Beide handeln im Einzelnen aus, dass die Buchhändlerin für Lieferprobleme nur haftet, wenn sie selbst oder ihre Helfer diese verschuldet haben. 1Der Großhändler liefert die bestellten Bücher statt am Freitag erst am folgenden Montag.
Trifft „Beschaffungsrisiko“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGefahr fehlender oder verspäteter BeschaffungDie Buchhändlerin erhält die zur Vertragserfüllung benötigten Bücher nicht rechtzeitig.
- 2fehltÜbernahme dieser Gefahr durch den SchuldnerDie individuell ausgehandelte Haftungsbegrenzung schließt eine verschuldensunabhängige Übernahme der Beschaffungsgefahr aus.
Typische Fehler
FehlerEine Risikoübernahme aus dem Vertragsinhalt wird übersehen, weil eine ausdrückliche Zusage fehlt.
RichtigDie Risikoübernahme kann sich auch ohne ausdrückliche Zusage aus dem Inhalt des Schuldverhältnisses ergeben.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema