Definitionen
Berufsfreiheit
Art. 12 I GG · Öffentliches RechtDie Berufsfreiheit schützt als einheitliches Grundrecht für Deutsche die Freiheit, einen Beruf, einen Arbeitsplatz und eine Ausbildungsstätte frei zu wählen und einen Beruf frei auszuüben; sie gewährleistet damit sowohl die Berufswahl- als auch die Berufsausübungsfreiheit und richtet sich gemäß Art. 12 I GG gegen staatliche Eingriffe in die berufliche Betätigung, wobei Einschränkungen nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes zulässig sind und je nach Eingriffsintensität an den Stufen der Drei-Stufen-Theorie (BVerfGE 7, 377, Apothekenurteil) zu messen sind.
Berufswahl und Berufsausübung stehen unter einem gemeinsamen Grundrechtsschutz.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Mara besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit und 2verdient ihren Lebensunterhalt mit einem eigenen Friseursalon in Deutschland. 3Eine neue gesetzliche Regelung verpflichtet sie, den Salon an Werktagen um 20 Uhr zu schließen.
Trifft „Berufsfreiheit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltDeutscher GrundrechtsträgerMara gehört zum persönlich geschützten Personenkreis des Art. 12 Abs. 1 GG.
- 2erfülltBerufliche Wahl oder BerufsausübungDer Betrieb des Salons ist eine berufliche Tätigkeit.
- 3erfülltStaatlicher EingriffDie gesetzliche Schließzeit beschränkt die Berufsausübung; ihre Rechtfertigung ist gesondert zu prüfen.
Noah besitzt ausschließlich die kanadische Staatsangehörigkeit und 2verdient seinen Lebensunterhalt mit einem eigenen Friseursalon in Deutschland. 3Eine neue gesetzliche Regelung verpflichtet ihn, den Salon an Werktagen um 20 Uhr zu schließen.
Trifft „Berufsfreiheit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltDeutscher GrundrechtsträgerAls ausschließlich kanadischer Staatsangehöriger fällt Noah nicht in den persönlichen Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG.
- 2erfülltBerufliche Wahl oder BerufsausübungDer Betrieb des Salons ist eine berufliche Tätigkeit.
- 3erfülltStaatlicher EingriffDie gesetzliche Schließzeit ist eine staatliche Beschränkung seiner beruflichen Tätigkeit.
Typische Fehler
FehlerDer Gesetzesvorbehalt wird ausschließlich auf die Berufsausübung bezogen und die Berufswahl für gesetzlich unbeschränkbar gehalten.
RichtigAuch Eingriffe in die Berufswahl sind auf gesetzlicher Grundlage möglich, müssen aber die nach der Eingriffsintensität abgestuften Rechtfertigungsanforderungen erfüllen.
FehlerDer sachliche Schutzbereich wird auf die Wahl eines Berufs beschränkt; Arbeitsplatzwahl und Ausbildungsstättenwahl bleiben unberücksichtigt.
RichtigZum Schutzumfang gehören auch die Wahl eines Arbeitsplatzes und einer Ausbildungsstätte.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata