Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen

Berufsfreiheit

Art. 12 I GG · Öffentliches Recht

Die Berufsfreiheit schützt als einheitliches Grundrecht für Deutsche die Freiheit, einen Beruf, einen Arbeitsplatz und eine Ausbildungsstätte frei zu wählen und einen Beruf frei auszuüben; sie gewährleistet damit sowohl die Berufswahl- als auch die Berufsausübungsfreiheit und richtet sich gemäß Art. 12 I GG gegen staatliche Eingriffe in die berufliche Betätigung, wobei Einschränkungen nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes zulässig sind und je nach Eingriffsintensität an den Stufen der Drei-Stufen-Theorie (BVerfGE 7, 377, Apothekenurteil) zu messen sind.

Merksatz

Berufswahl und Berufsausübung stehen unter einem gemeinsamen Grundrechtsschutz.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Mara besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit und 2verdient ihren Lebensunterhalt mit einem eigenen Friseursalon in Deutschland. 3Eine neue gesetzliche Regelung verpflichtet sie, den Salon an Werktagen um 20 Uhr zu schließen.

Trifft „Berufsfreiheit“ hier zu?

„Berufsfreiheit“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Deutscher Grundrechtsträger
    Mara gehört zum persönlich geschützten Personenkreis des Art. 12 Abs. 1 GG.
    erfüllt
  2. 2
    Berufliche Wahl oder Berufsausübung
    Der Betrieb des Salons ist eine berufliche Tätigkeit.
    erfüllt
  3. 3
    Staatlicher Eingriff
    Die gesetzliche Schließzeit beschränkt die Berufsausübung; ihre Rechtfertigung ist gesondert zu prüfen.
    erfüllt
BFall B

Noah besitzt ausschließlich die kanadische Staatsangehörigkeit und 2verdient seinen Lebensunterhalt mit einem eigenen Friseursalon in Deutschland. 3Eine neue gesetzliche Regelung verpflichtet ihn, den Salon an Werktagen um 20 Uhr zu schließen.

Trifft „Berufsfreiheit“ hier zu?

„Berufsfreiheit“ trifft nicht zu.Es fehlt: Deutscher Grundrechtsträger

An der Definition geprüft

  1. 1
    Deutscher Grundrechtsträger
    Als ausschließlich kanadischer Staatsangehöriger fällt Noah nicht in den persönlichen Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG.
    fehlt
  2. 2
    Berufliche Wahl oder Berufsausübung
    Der Betrieb des Salons ist eine berufliche Tätigkeit.
    erfüllt
  3. 3
    Staatlicher Eingriff
    Die gesetzliche Schließzeit ist eine staatliche Beschränkung seiner beruflichen Tätigkeit.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerDer Gesetzesvorbehalt wird ausschließlich auf die Berufsausübung bezogen und die Berufswahl für gesetzlich unbeschränkbar gehalten.

RichtigAuch Eingriffe in die Berufswahl sind auf gesetzlicher Grundlage möglich, müssen aber die nach der Eingriffsintensität abgestuften Rechtfertigungsanforderungen erfüllen.

Voraussetzung vergessen

FehlerDer sachliche Schutzbereich wird auf die Wahl eines Berufs beschränkt; Arbeitsplatzwahl und Ausbildungsstättenwahl bleiben unberücksichtigt.

RichtigZum Schutzumfang gehören auch die Wahl eines Arbeitsplatzes und einer Ausbildungsstätte.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.