Definitionen
Berauschende Mittel sind Stoffe, die geeignet sind, die Wahrnehmungs- oder Reaktionsfähigkeit des Führers eines Fahrzeugs so zu beeinträchtigen, dass er nicht mehr in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen; erfasst werden neben Alkohol insbesondere Cannabis, Kokain, Heroin und Amphetamine. § 24a Abs. 2 StVG erfasst nur die Mittel seiner Anlage, während für THC der gesonderte Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blutserum nach § 24a Abs. 1a StVG gilt.
Ob ein Stoff berauschend ist, hängt nicht von der tatsächlichen Fahrunsicherheit im Einzelfall ab.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Ein Autofahrer trinkt vor der Heimfahrt drei Gläser Wodka mit 40 Prozent Alkohol.
Trifft „Berauschende Mittel“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltStoffDer im Wodka enthaltene Alkohol ist ein Stoff.
- 2erfülltEignung zur Beeinträchtigung bis zur FahrunsicherheitAlkohol kann die Wahrnehmungs- oder Reaktionsfähigkeit bis zur Fahrunsicherheit beeinträchtigen.
Ein Autofahrer trinkt vor der Heimfahrt ein Glas 1reines Wasser ohne Alkohol oder sonstige Zusätze.
Trifft „Berauschende Mittel“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltStoffWasser ist ein Stoff.
- 2fehltEignung zur Beeinträchtigung bis zur FahrunsicherheitEin Glas reines Wasser ist nicht geeignet, die Wahrnehmungs- oder Reaktionsfähigkeit bis zur Fahrunsicherheit zu beeinträchtigen.
Typische Fehler
FehlerDer Konsum eines berauschenden Mittels wird bereits für eine Strafbarkeit nach § 316 StGB als ausreichend angesehen.
RichtigFür § 316 StGB ist insbesondere erforderlich, dass die Person ein Fahrzeug im Verkehr führt und gerade wegen des Konsums fahrunsicher ist.
FehlerAlle von § 316 StGB erfassten berauschenden Mittel werden zugleich dem Anwendungsbereich des § 24a Abs. 2 StVG zugerechnet.
Richtig§ 24a Abs. 2 StVG ist auf die Mittel seiner Anlage beschränkt; für THC besteht eine gesonderte Regelung in Absatz 1a.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema