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Behaupten

§ 186 StGB · Strafrecht

Behaupten ist das Aufstellen einer Tatsachenbehauptung, indem der Täter eine bestimmte Tatsache als nach eigener Überzeugung wahr hinstellt oder zumindest den Eindruck erweckt, sie für wahr zu halten; es genügt, dass die Äußerung geeignet ist, beim Empfänger den Eindruck der Ernsthaftigkeit zu erwecken. Auch eine fremde Tatsachenangabe kann als eigene Überzeugung dargestellt werden.

Merksatz

Eine fremde Quelle schließt Behaupten nicht aus; entscheidend bleibt der Eindruck eigener Überzeugung.

Behaupten oder Verbreiten?Entscheidend ist, ob die Tatsache als eigene Überzeugung erscheint. Eine fremde Quelle schließt Behaupten nicht aus.
Behaupten
Verbreiten
Eigene Überzeugung
Die Tatsache wird als eigene Überzeugung dargestellt oder erscheint zumindest so.
Die Tatsache wird als fremde Mitteilung weitergegeben, ohne sie als eigene Überzeugung darzustellen.
Herkunft der Angabe
Auch Angaben aus einer fremden Quelle können behauptet werden.
Die weitergegebene Tatsachenangabe stammt von einem anderen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Bei einem Gespräch in der Büroküche sagt Anna zu Ben 3in ruhigem, ernstem Ton: „David hat mir erzählt, 1Carla habe gestern 100 Euro aus der Firmenkasse gestohlen. 2Das stimmt, davon bin ich selbst überzeugt.“

Trifft „Behaupten“ hier zu?

„Behaupten“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Mitteilung einer Tatsache
    Die Angabe betrifft ein konkretes, überprüfbares Geschehen.
    erfüllt
  2. 2
    Darstellung als eigene Überzeugung
    Anna stellt die fremde Angabe ausdrücklich als ihre eigene Überzeugung dar.
    erfüllt
  3. 3
    Eignung, ernst genommen zu werden
    Der Ton lässt die Äußerung als ernst gemeinte Mitteilung erscheinen.
    erfüllt
BFall B

Bei einem Gespräch in der Büroküche sagt Anna zu Ben 3in ruhigem, ernstem Ton: „David hat mir erzählt, 1Carla habe gestern 100 Euro aus der Firmenkasse gestohlen. Ob das stimmt, weiß ich nicht; ich gebe nur Davids Schilderung wieder und habe dazu keine eigene Einschätzung.“

Trifft „Behaupten“ hier zu?

„Behaupten“ trifft nicht zu.Es fehlt: Darstellung als eigene Überzeugung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Mitteilung einer Tatsache
    Auch die weitergegebene Angabe betrifft ein konkretes, überprüfbares Geschehen.
    erfüllt
  2. 2
    Darstellung als eigene Überzeugung
    Anna kennzeichnet die Angabe ausdrücklich als fremde Schilderung, ohne sie selbst als wahr hinzustellen.
    fehlt
  3. 3
    Eignung, ernst genommen zu werden
    Die Weitergabe erscheint trotz der fehlenden eigenen Einschätzung als ernst gemeinte Mitteilung.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerBehaupten wird nur angenommen, wenn der Täter die Angabe tatsächlich selbst für wahr hält.

RichtigEs reicht aus, dass der Täter beim Empfänger den Eindruck erweckt, die Angabe für wahr zu halten.

Rechtsfolge falsch

FehlerEine insgeheim scherzhaft gemeinte Äußerung wird allein deshalb nicht als Behaupten eingeordnet.

RichtigEntscheidend ist, ob die Äußerung beim Empfänger ernst gemeint erscheinen kann; ein nicht erkennbarer Scherz schließt Behaupten nicht aus.

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