Definitionen
Behaupten
§ 186 StGB · StrafrechtBehaupten ist das Aufstellen einer Tatsachenbehauptung, indem der Täter eine bestimmte Tatsache als nach eigener Überzeugung wahr hinstellt oder zumindest den Eindruck erweckt, sie für wahr zu halten; es genügt, dass die Äußerung geeignet ist, beim Empfänger den Eindruck der Ernsthaftigkeit zu erwecken. Auch eine fremde Tatsachenangabe kann als eigene Überzeugung dargestellt werden.
Eine fremde Quelle schließt Behaupten nicht aus; entscheidend bleibt der Eindruck eigener Überzeugung.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Bei einem Gespräch in der Büroküche sagt Anna zu Ben 3in ruhigem, ernstem Ton: „David hat mir erzählt, 1Carla habe gestern 100 Euro aus der Firmenkasse gestohlen. 2Das stimmt, davon bin ich selbst überzeugt.“
Trifft „Behaupten“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltMitteilung einer TatsacheDie Angabe betrifft ein konkretes, überprüfbares Geschehen.
- 2erfülltDarstellung als eigene ÜberzeugungAnna stellt die fremde Angabe ausdrücklich als ihre eigene Überzeugung dar.
- 3erfülltEignung, ernst genommen zu werdenDer Ton lässt die Äußerung als ernst gemeinte Mitteilung erscheinen.
Bei einem Gespräch in der Büroküche sagt Anna zu Ben 3in ruhigem, ernstem Ton: „David hat mir erzählt, 1Carla habe gestern 100 Euro aus der Firmenkasse gestohlen. Ob das stimmt, weiß ich nicht; ich gebe nur Davids Schilderung wieder und habe dazu keine eigene Einschätzung.“
Trifft „Behaupten“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltMitteilung einer TatsacheAuch die weitergegebene Angabe betrifft ein konkretes, überprüfbares Geschehen.
- 2fehltDarstellung als eigene ÜberzeugungAnna kennzeichnet die Angabe ausdrücklich als fremde Schilderung, ohne sie selbst als wahr hinzustellen.
- 3erfülltEignung, ernst genommen zu werdenDie Weitergabe erscheint trotz der fehlenden eigenen Einschätzung als ernst gemeinte Mitteilung.
Typische Fehler
FehlerBehaupten wird nur angenommen, wenn der Täter die Angabe tatsächlich selbst für wahr hält.
RichtigEs reicht aus, dass der Täter beim Empfänger den Eindruck erweckt, die Angabe für wahr zu halten.
FehlerEine insgeheim scherzhaft gemeinte Äußerung wird allein deshalb nicht als Behaupten eingeordnet.
RichtigEntscheidend ist, ob die Äußerung beim Empfänger ernst gemeint erscheinen kann; ein nicht erkennbarer Scherz schließt Behaupten nicht aus.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata