Definitionen
Behinderung
Art. 3 III 2 GG · Öffentliches RechtBehinderung i.S.d. Art. 3 III 2 GG ist jede länger andauernde, nicht nur vorübergehende körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigung, die in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft einschränkt oder verhindert.
Eine Beeinträchtigung ist im Zusammenspiel mit gesellschaftlichen Barrieren zu betrachten.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Mara kann wegen einer seit Jahren bestehenden, dauerhaften Lähmung ihrer Beine nicht gehen und nutzt einen Rollstuhl. Sie möchte eine öffentliche Lesung im städtischen Bürgerhaus besuchen. Der Saal ist nur über eine Treppe erreichbar; eine andere Zugangsmöglichkeit gibt es nicht. Mara kann deshalb nicht an der Lesung teilnehmen.
Trifft „Behinderung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltNicht nur vorübergehende DauerDie Lähmung besteht langfristig und ist nicht nur vorübergehend.
- 2erfülltKörperliche, geistige oder seelische BeeinträchtigungDie Lähmung beeinträchtigt Maras körperliche Bewegungsfähigkeit.
- 3erfülltWechselwirkung mit BarrierenDie Treppe bildet im Zusammenspiel mit Maras eingeschränkter Bewegungsfähigkeit eine Zugangsbarriere.
- 4erfülltEinschränkung gleichberechtigter gesellschaftlicher TeilhabeMara ist von der Teilnahme an der öffentlichen Kulturveranstaltung ausgeschlossen.
2Mara kann wegen einer Verletzung beider Füße für zwei Wochen nicht gehen und nutzt einen Rollstuhl; danach wird sie laut ihrer Ärztin wieder vollständig gesund sein. Sie möchte eine öffentliche Lesung im städtischen Bürgerhaus besuchen. 3Der Saal ist nur über eine Treppe erreichbar; eine andere Zugangsmöglichkeit gibt es nicht. 4Mara kann deshalb nicht an der Lesung teilnehmen.
Trifft „Behinderung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltNicht nur vorübergehende DauerDie Einschränkung dauert lediglich zwei Wochen und heilt anschließend vollständig aus.
- 2erfülltKörperliche, geistige oder seelische BeeinträchtigungDie Verletzung beeinträchtigt Maras körperliche Bewegungsfähigkeit.
- 3erfülltWechselwirkung mit BarrierenDie Treppe bildet im Zusammenspiel mit Maras eingeschränkter Bewegungsfähigkeit eine Zugangsbarriere.
- 4erfülltEinschränkung gleichberechtigter gesellschaftlicher TeilhabeMara ist von der Teilnahme an der öffentlichen Kulturveranstaltung ausgeschlossen.
Typische Fehler
FehlerEine rein kurzfristige Verletzung wird ohne Prüfung ihrer Dauer als Behinderung eingeordnet.
RichtigDie Beeinträchtigung muss längerfristig bestehen; eine nur vorübergehende Einschränkung genügt nicht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema