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Behinderung

Art. 3 III 2 GG · Öffentliches Recht

Behinderung i.S.d. Art. 3 III 2 GG ist jede länger andauernde, nicht nur vorübergehende körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigung, die in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft einschränkt oder verhindert.

Merksatz

Eine Beeinträchtigung ist im Zusammenspiel mit gesellschaftlichen Barrieren zu betrachten.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Mara kann wegen einer seit Jahren bestehenden, dauerhaften Lähmung ihrer Beine nicht gehen und nutzt einen Rollstuhl. Sie möchte eine öffentliche Lesung im städtischen Bürgerhaus besuchen. Der Saal ist nur über eine Treppe erreichbar; eine andere Zugangsmöglichkeit gibt es nicht. Mara kann deshalb nicht an der Lesung teilnehmen.

Trifft „Behinderung“ hier zu?

„Behinderung“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Nicht nur vorübergehende Dauer
    Die Lähmung besteht langfristig und ist nicht nur vorübergehend.
    erfüllt
  2. 2
    Körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigung
    Die Lähmung beeinträchtigt Maras körperliche Bewegungsfähigkeit.
    erfüllt
  3. 3
    Wechselwirkung mit Barrieren
    Die Treppe bildet im Zusammenspiel mit Maras eingeschränkter Bewegungsfähigkeit eine Zugangsbarriere.
    erfüllt
  4. 4
    Einschränkung gleichberechtigter gesellschaftlicher Teilhabe
    Mara ist von der Teilnahme an der öffentlichen Kulturveranstaltung ausgeschlossen.
    erfüllt
BFall B

2Mara kann wegen einer Verletzung beider Füße für zwei Wochen nicht gehen und nutzt einen Rollstuhl; danach wird sie laut ihrer Ärztin wieder vollständig gesund sein. Sie möchte eine öffentliche Lesung im städtischen Bürgerhaus besuchen. 3Der Saal ist nur über eine Treppe erreichbar; eine andere Zugangsmöglichkeit gibt es nicht. 4Mara kann deshalb nicht an der Lesung teilnehmen.

Trifft „Behinderung“ hier zu?

„Behinderung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Nicht nur vorübergehende Dauer

An der Definition geprüft

  1. 1
    Nicht nur vorübergehende Dauer
    Die Einschränkung dauert lediglich zwei Wochen und heilt anschließend vollständig aus.
    fehlt
  2. 2
    Körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigung
    Die Verletzung beeinträchtigt Maras körperliche Bewegungsfähigkeit.
    erfüllt
  3. 3
    Wechselwirkung mit Barrieren
    Die Treppe bildet im Zusammenspiel mit Maras eingeschränkter Bewegungsfähigkeit eine Zugangsbarriere.
    erfüllt
  4. 4
    Einschränkung gleichberechtigter gesellschaftlicher Teilhabe
    Mara ist von der Teilnahme an der öffentlichen Kulturveranstaltung ausgeschlossen.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerEine rein kurzfristige Verletzung wird ohne Prüfung ihrer Dauer als Behinderung eingeordnet.

RichtigDie Beeinträchtigung muss längerfristig bestehen; eine nur vorübergehende Einschränkung genügt nicht.

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