Definitionen
Behördliche Betriebsschließung
§§ 275, 313, 536 BGB · ZivilrechtEine behördliche Betriebsschließung ist eine hoheitliche Anordnung einer zuständigen Behörde, durch die dem Betreiber die Fortführung seines Betriebs ganz oder teilweise untersagt wird; sie kann im Zivilrecht insbesondere Fragen der Unmöglichkeit der Leistung (§ 275 BGB), des Wegfalls der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) sowie miet- und pachtrechtliche Gewährleistungsansprüche (§§ 536 ff. BGB) auslösen.
Entscheidend ist ein behördliches Betriebsverbot, nicht jede behördliche Vorgabe für den Betrieb.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
2Die für die Lebensmittelkontrolle zuständige Behörde 1ordnet dem Inhaber eines Cafés schriftlich an, 3das Café wegen eines starken Mäusebefalls ab sofort vollständig geschlossen zu halten.
Trifft „Behördliche Betriebsschließung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltHoheitliche AnordnungDie Behörde trifft im Rahmen der Lebensmittelkontrolle eine verbindliche Anordnung gegenüber dem Inhaber.
- 2erfülltZuständige BehördeDie Anordnung stammt von der für die Kontrolle des Cafébetriebs zuständigen Behörde.
- 3erfülltUntersagung der BetriebsfortführungDer Inhaber darf den Cafébetrieb insgesamt nicht fortsetzen.
2Die für die Lebensmittelkontrolle zuständige Behörde 1ordnet dem Inhaber eines Cafés schriftlich an, an den Handwaschbecken Seifenspender anzubringen. Das Café darf währenddessen wie bisher geöffnet bleiben.
Trifft „Behördliche Betriebsschließung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltHoheitliche AnordnungDie Behörde verpflichtet den Inhaber verbindlich zu einer hygienischen Maßnahme.
- 2erfülltZuständige BehördeDie Ausstattung der Handwaschbecken fällt hier in den Aufgabenbereich der handelnden Behörde.
- 3fehltUntersagung der BetriebsfortführungDer Cafébetrieb darf unverändert weiterlaufen; verlangt wird nur eine zusätzliche Ausstattung.
Typische Fehler
FehlerAus jeder behördlichen Betriebsschließung wird automatisch ein Wegfall der Mietzahlungspflicht abgeleitet.
RichtigOb eine Mietminderung oder eine Vertragsanpassung in Betracht kommt, muss anhand der jeweiligen Voraussetzungen gesondert geprüft werden.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema