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Behördliche Betriebsschließung

§§ 275, 313, 536 BGB · Zivilrecht

Eine behördliche Betriebsschließung ist eine hoheitliche Anordnung einer zuständigen Behörde, durch die dem Betreiber die Fortführung seines Betriebs ganz oder teilweise untersagt wird; sie kann im Zivilrecht insbesondere Fragen der Unmöglichkeit der Leistung (§ 275 BGB), des Wegfalls der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) sowie miet- und pachtrechtliche Gewährleistungsansprüche (§§ 536 ff. BGB) auslösen.

Merksatz

Entscheidend ist ein behördliches Betriebsverbot, nicht jede behördliche Vorgabe für den Betrieb.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

2Die für die Lebensmittelkontrolle zuständige Behörde 1ordnet dem Inhaber eines Cafés schriftlich an, 3das Café wegen eines starken Mäusebefalls ab sofort vollständig geschlossen zu halten.

Trifft „Behördliche Betriebsschließung“ hier zu?

„Behördliche Betriebsschließung“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Hoheitliche Anordnung
    Die Behörde trifft im Rahmen der Lebensmittelkontrolle eine verbindliche Anordnung gegenüber dem Inhaber.
    erfüllt
  2. 2
    Zuständige Behörde
    Die Anordnung stammt von der für die Kontrolle des Cafébetriebs zuständigen Behörde.
    erfüllt
  3. 3
    Untersagung der Betriebsfortführung
    Der Inhaber darf den Cafébetrieb insgesamt nicht fortsetzen.
    erfüllt
BFall B

2Die für die Lebensmittelkontrolle zuständige Behörde 1ordnet dem Inhaber eines Cafés schriftlich an, an den Handwaschbecken Seifenspender anzubringen. Das Café darf währenddessen wie bisher geöffnet bleiben.

Trifft „Behördliche Betriebsschließung“ hier zu?

„Behördliche Betriebsschließung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Untersagung der Betriebsfortführung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Hoheitliche Anordnung
    Die Behörde verpflichtet den Inhaber verbindlich zu einer hygienischen Maßnahme.
    erfüllt
  2. 2
    Zuständige Behörde
    Die Ausstattung der Handwaschbecken fällt hier in den Aufgabenbereich der handelnden Behörde.
    erfüllt
  3. 3
    Untersagung der Betriebsfortführung
    Der Cafébetrieb darf unverändert weiterlaufen; verlangt wird nur eine zusätzliche Ausstattung.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerAus jeder behördlichen Betriebsschließung wird automatisch ein Wegfall der Mietzahlungspflicht abgeleitet.

RichtigOb eine Mietminderung oder eine Vertragsanpassung in Betracht kommt, muss anhand der jeweiligen Voraussetzungen gesondert geprüft werden.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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