Definitionen
Behandlungsabbruch
§ 1827 BGB · ZivilrechtEin Behandlungsabbruch liegt vor, wenn eine lebenserhaltende medizinische Maßnahme unterlassen, begrenzt oder beendet wird, um einem ohne Behandlung zum Tod führenden Krankheitsprozess seinen Lauf zu lassen. Er kann sowohl durch Unterlassen als auch durch aktives Tun erfolgen und ist strafrechtlich gerechtfertigt, sofern er dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen des Patienten entspricht, auch wenn er zum Tod des Patienten führt.
Aktives Tun schließt einen durch den Patientenwillen gerechtfertigten Behandlungsabbruch nicht aus.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Eva kann wegen einer unheilbaren Muskelerkrankung nicht mehr selbst atmen und wird durch ein Beatmungsgerät am Leben gehalten. 4Nach ausführlicher ärztlicher Aufklärung bittet sie bei klarem Bewusstsein darum, die Beatmung zu beenden. 3Der Arzt will ihrem Wunsch folgen und sie ohne weitere Lebensverlängerung an ihrer Krankheit sterben lassen. 2Er schaltet das Beatmungsgerät aus.
Trifft „Behandlungsabbruch“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltLebenserhaltende medizinische MaßnahmeDie künstliche Beatmung erhält Evas Leben.
- 2erfülltUnterlassen, Begrenzen oder BeendenDurch das Ausschalten wird die Beatmung beendet.
- 3erfülltZiel: Zulassen des tödlichen KrankheitsverlaufsDer Arzt will den ohne Beatmung tödlichen Krankheitsverlauf zulassen.
- 4erfülltPatientenwille für die RechtfertigungDas Ende der Beatmung entspricht Evas ausdrücklich erklärtem und informiertem Willen.
1Eva kann wegen einer unheilbaren Muskelerkrankung nicht mehr selbst atmen und wird durch ein Beatmungsgerät am Leben gehalten. 4Nach ausführlicher ärztlicher Aufklärung bittet sie bei klarem Bewusstsein darum, die Beatmung zu beenden. 3Der Arzt will ihrem Wunsch folgen und sie ohne weitere Lebensverlängerung an ihrer Krankheit sterben lassen. Er zieht versehentlich den Stecker der Nachttischlampe, während das Beatmungsgerät unverändert weiterläuft.
Trifft „Behandlungsabbruch“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltLebenserhaltende medizinische MaßnahmeDie künstliche Beatmung erhält Evas Leben.
- 2fehltUnterlassen, Begrenzen oder BeendenDie Beatmung wird unverändert fortgeführt; das Ausschalten der Lampe verändert die Behandlung nicht.
- 3erfülltZiel: Zulassen des tödlichen KrankheitsverlaufsDas Ziel des Arztes ist weiterhin, den ohne Beatmung tödlichen Krankheitsverlauf zuzulassen.
- 4erfülltPatientenwille für die RechtfertigungDas beabsichtigte Ende der Beatmung entspricht Evas ausdrücklich erklärtem und informiertem Willen.
Typische Fehler
FehlerOhne schriftliche Patientenverfügung wird ein Behandlungsabbruch stets als strafbar angesehen.
RichtigEine schriftliche Patientenverfügung ist nicht stets erforderlich; maßgeblich ist der tatsächliche oder mutmaßliche Patientenwille.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema