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Begründung neuen Gewahrsams

§ 242 StGB · Strafrecht

Begründung neuen Gewahrsams liegt vor, wenn der Täter oder ein Dritter die tatsächliche Sachherrschaft über eine Sache dergestalt erlangt, dass er sie nach der Verkehrsanschauung ohne Behinderung durch den bisherigen Gewahrsamsinhaber ausüben und dieser über die Sache nicht mehr verfügen kann, ohne die neue Sachherrschaft zu brechen. Eine Sicherung des neuen Gewahrsams ist nicht erforderlich.

Merksatz

Neuer Gewahrsam kann bereits bestehen, obwohl die Beute noch nicht gesichert ist.

Wo steht die Begründung neuen Gewahrsams?Die Schritte ordnen die Prüfung der Wegnahme. Sie beschreiben keine zwingende zeitliche Abfolge.
  1. 1
    Fremder Gewahrsam
    Die Sache befindet sich zunächst im Gewahrsam einer anderen Person.
  2. 2
    Bruch fremden Gewahrsams
    Der bisherige Gewahrsam wird ohne oder gegen den Willen seines Inhabers aufgehoben.
  3. 3
    Begründung neuen Gewahrsams
    Täter oder Dritter erlangen eine gegenüber dem bisherigen Inhaber eigenständige Sachherrschaft.
  1. 1
    Fremder Gewahrsam Die Sache befindet sich zunächst im Gewahrsam einer anderen Person.
  2. 2
    Bruch fremden Gewahrsams Der bisherige Gewahrsam wird ohne oder gegen den Willen seines Inhabers aufgehoben.
  3. 3
    Begründung neuen Gewahrsams Täter oder Dritter erlangen eine gegenüber dem bisherigen Inhaber eigenständige Sachherrschaft.
Begründung neuen Gewahrsams

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

In einem Laden steckt T eine dort angebotene kleine Armbanduhr in die Innentasche seiner angezogenen Jacke. Eine Verkäuferin beobachtet ihn; T befindet sich noch im Verkaufsraum.

Trifft „Begründung neuen Gewahrsams“ hier zu?

„Begründung neuen Gewahrsams“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Tatsächliche Sachherrschaft durch Täter oder Dritten
    T hat die Uhr unmittelbar in seine körperliche Herrschaftssphäre gebracht.
    erfüllt
  2. 2
    Eigenständige Herrschaft nach der Verkehrsanschauung
    Die Jackentasche bildet eine persönliche Gewahrsamssphäre, auf die das Ladenpersonal nur durch Eingriff in Ts Sachherrschaft zugreifen könnte.
    erfüllt
BFall B

T nimmt in einem Selbstbedienungsladen eine große Packung Waschmittel aus dem Regal und 1trägt sie offen in beiden Händen durch den Verkaufsraum. Er befindet sich noch deutlich vor den Kassen.

Trifft „Begründung neuen Gewahrsams“ hier zu?

„Begründung neuen Gewahrsams“ trifft nicht zu.Es fehlt: Eigenständige Herrschaft nach der Verkehrsanschauung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Tatsächliche Sachherrschaft durch Täter oder Dritten
    T übt durch das Halten und Tragen unmittelbar tatsächliche Kontrolle über die Packung aus.
    erfüllt
  2. 2
    Eigenständige Herrschaft nach der Verkehrsanschauung
    Das offene Tragen der großen Ware im Verkaufsraum schafft noch keine eigenständige Herrschaftssphäre gegenüber dem Ladeninhaber.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerDie Gewahrsamsbegründung wird verneint, weil die Sache unmittelbar einem Dritten statt dem Täter zugeht.

RichtigAuch ein Dritter kann neuer Gewahrsamsinhaber werden.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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