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Begrenzung und Befristung des nachehelichen Unterhalts

§ 1578b BGB · Zivilrecht

Nach § 1578b BGB ist der nacheheliche Unterhalt auf den angemessenen Lebensbedarf des Berechtigten herabzusetzen oder zeitlich zu befristen, soweit eine umfassende Billigkeitsabwägung ergibt, dass die Bemessung nach den ehelichen Lebensverhältnissen beziehungsweise ein zeitlich unbegrenzter Anspruch unbillig wäre. Maßgeblich sind insbesondere ehebedingte Nachteile bei der Möglichkeit, für den eigenen Unterhalt zu sorgen, und die Dauer der Ehe; die Belange eines dem Berechtigten zur Pflege oder Erziehung anvertrauten gemeinschaftlichen Kindes sind zu wahren. Herabsetzung und Befristung können miteinander verbunden werden.

Merksatz

Fehlende ehebedingte Nachteile machen eine Begrenzung oder Befristung nicht automatisch billig.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

2Lea und Tom sind nach drei kinderlosen Ehejahren seit fünf Jahren geschieden. Lea arbeitet wie schon vor und während der Ehe unverändert vollzeitig auf derselben Stelle und hätte ohne die Ehe denselben beruflichen Werdegang und dasselbe Einkommen. 1Tom verdient weiterhin ein Mehrfaches ihres Einkommens und zahlt ihr seit der Scheidung monatlich Unterhalt, damit sie ihren Lebensstandard aus der Ehe halten kann.

Trifft „Begrenzung und Befristung des nachehelichen Unterhalts“ hier zu?

„Begrenzung und Befristung des nachehelichen Unterhalts“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Bestehender nachehelicher Unterhaltsanspruch
    Ausgangspunkt ist ein Anspruch auf Aufstockungsunterhalt wegen des Einkommensunterschieds nach der Scheidung.
    erfüllt
  2. 2
    Unbilligkeit der Höhe oder unbegrenzten Dauer nach umfassender Abwägung
    Die kurze kinderlose Ehe, fehlende Erwerbsnachteile und die bereits fünfjährige Unterhaltszahlung rechtfertigen keine weitere zeitlich unbegrenzte Teilhabe am höheren Einkommen.
    erfüllt
BFall B

Nach 25 Jahren Ehe sind Mara und Jan seit zwei Jahren geschieden; Mara hatte für die Betreuung ihrer gemeinsamen Kinder 18 Jahre im Beruf ausgesetzt. Die Kinder sind inzwischen erwachsen und selbstständig. Mara arbeitet wieder vollzeitig, verdient aber wegen der Unterbrechung dauerhaft monatlich 1.000 Euro weniger, als sie ohne die Ehe verdienen würde. 1Der nach ihrem Lebensstandard während der Ehe berechnete monatliche Unterhalt beträgt ebenfalls 1.000 Euro, die Jan ohne finanzielle Einschränkungen zahlen kann.

Trifft „Begrenzung und Befristung des nachehelichen Unterhalts“ hier zu?

„Begrenzung und Befristung des nachehelichen Unterhalts“ trifft nicht zu.Es fehlt: Unbilligkeit der Höhe oder unbegrenzten Dauer nach umfassender Abwägung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Bestehender nachehelicher Unterhaltsanspruch
    Mara hat nach der Scheidung einen Unterhaltsanspruch, den Jan erfüllen kann.
    erfüllt
  2. 2
    Unbilligkeit der Höhe oder unbegrenzten Dauer nach umfassender Abwägung
    Der Unterhalt gleicht lediglich den dauerhaften ehebedingten Erwerbsnachteil aus; auch die lange Ehedauer spricht hier gegen eine Herabsetzung oder Befristung.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerAls Zielgröße der Herabsetzung wird der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen verwendet.

RichtigDie Herabsetzung richtet sich nach dem angemessenen Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten.

Rechtsfolge falsch

FehlerHerabsetzung und Befristung werden als einander ausschließende Möglichkeiten behandelt.

RichtigDer Anspruch kann sowohl der Höhe nach herabgesetzt als auch zeitlich begrenzt werden.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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