Definitionen
Begründete Stellungnahme
Art. 258 AEUV · Öffentliches RechtEine begründete Stellungnahme ist eine förmliche Äußerung der Europäischen Kommission gegenüber einem Mitgliedstaat im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens, in der die Kommission nach Ablauf der Frist zur Äußerung darlegt, inwiefern der Mitgliedstaat gegen Unionsrecht verstoßen hat, und ihm eine Frist zur Abhilfe setzt.
Die Kommission konkretisiert den Vorwurf und gibt dem Mitgliedstaat durch eine Abhilfefrist Gelegenheit zur Korrektur.
- Erster FristablaufEnde der ÄußerungsfristDie zuvor eingeräumte Frist zur Äußerung läuft ab.
- DanachBegründete StellungnahmeDie Kommission erläutert den Verstoß und setzt eine Frist zur Abhilfe.
- Zweiter FristablaufEnde der AbhilfefristDie in der Stellungnahme gesetzte Frist zur Abhilfe läuft ab.
- Ende der Äußerungsfrist Die zuvor eingeräumte Frist zur Äußerung läuft ab.
- Begründete Stellungnahme Die Kommission erläutert den Verstoß und setzt eine Frist zur Abhilfe.
- Ende der Abhilfefrist Die in der Stellungnahme gesetzte Frist zur Abhilfe läuft ab.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
2Die Europäische Kommission untersucht in einem Verfahren wegen eines möglichen Verstoßes gegen EU-Recht die Steuerregeln eines Mitgliedstaats. 3Die dem Staat eingeräumte Frist, sich dazu zu äußern, ist bereits abgelaufen. 1Nun schickt die Kommission der Regierung einen offiziellen Brief und 4erklärt darin, dass die höhere Besteuerung gleichartiger Waren aus anderen EU-Staaten gegenüber heimischen Waren gegen EU-Recht verstößt. 5Sie fordert den Staat auf, diese Steuerregelung innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt des Briefes zu ändern.
Trifft „Begründete Stellungnahme“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltFörmliche Äußerung der Kommission gegenüber einem MitgliedstaatDie Kommission wendet sich mit einem offiziellen Schreiben an den Mitgliedstaat.
- 2erfülltIm Rahmen eines VertragsverletzungsverfahrensGegenstand des Verfahrens ist ein möglicher Unionsrechtsverstoß des Mitgliedstaats.
- 3erfülltNach Ablauf der ÄußerungsfristDas Schreiben ergeht erst nach Ende der zuvor eingeräumten Äußerungsfrist.
- 4erfülltDarlegung des Verstoßes gegen UnionsrechtDie Kommission erläutert die steuerliche Benachteiligung als konkreten Unionsrechtsverstoß.
- 5erfülltSetzung einer Frist zur AbhilfeZur Beseitigung des beanstandeten Zustands werden zwei Monate eingeräumt.
2Die Europäische Kommission untersucht in einem Verfahren wegen eines möglichen Verstoßes gegen EU-Recht die Steuerregeln eines Mitgliedstaats. 3Die dem Staat eingeräumte Frist, sich dazu zu äußern, ist bereits abgelaufen. 1Nun schickt die Kommission der Regierung einen offiziellen Brief, der weder den beanstandeten Sachverhalt noch verletzte Pflichten beschreibt und auch nicht auf andere Schreiben verweist. 5Sie fordert den Staat darin lediglich auf, seine Steuerregelung innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt des Briefes so zu ändern, dass sie EU-Recht entspricht.
Trifft „Begründete Stellungnahme“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltFörmliche Äußerung der Kommission gegenüber einem MitgliedstaatDie Kommission wendet sich mit einem offiziellen Schreiben an den Mitgliedstaat.
- 2erfülltIm Rahmen eines VertragsverletzungsverfahrensGegenstand des Verfahrens ist ein möglicher Unionsrechtsverstoß des Mitgliedstaats.
- 3erfülltNach Ablauf der ÄußerungsfristDas Schreiben ergeht erst nach Ende der zuvor eingeräumten Äußerungsfrist.
- 4fehltDarlegung des Verstoßes gegen UnionsrechtDie pauschale Änderungsaufforderung erläutert keinen konkreten Unionsrechtsverstoß.
- 5erfülltSetzung einer Frist zur AbhilfeFür die verlangte Änderung der Steuerregelung werden zwei Monate eingeräumt.
Typische Fehler
FehlerDie begründete Stellungnahme wird mit der ersten Aufforderung an den Mitgliedstaat zur Äußerung gleichgesetzt.
RichtigDie begründete Stellungnahme folgt erst nach Ablauf der zuvor eingeräumten Äußerungsfrist.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema