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Begründete Stellungnahme

Art. 258 AEUV · Öffentliches Recht

Eine begründete Stellungnahme ist eine förmliche Äußerung der Europäischen Kommission gegenüber einem Mitgliedstaat im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens, in der die Kommission nach Ablauf der Frist zur Äußerung darlegt, inwiefern der Mitgliedstaat gegen Unionsrecht verstoßen hat, und ihm eine Frist zur Abhilfe setzt.

Merksatz

Die Kommission konkretisiert den Vorwurf und gibt dem Mitgliedstaat durch eine Abhilfefrist Gelegenheit zur Korrektur.

Wann ergeht die begründete Stellungnahme?Die Stellungnahme folgt auf die Äußerungsfrist und setzt eine eigene Frist zur Abhilfe.
  1. Erster Fristablauf
    Ende der Äußerungsfrist
    Die zuvor eingeräumte Frist zur Äußerung läuft ab.
  2. Danach
    Begründete Stellungnahme
    Die Kommission erläutert den Verstoß und setzt eine Frist zur Abhilfe.
  3. Zweiter Fristablauf
    Ende der Abhilfefrist
    Die in der Stellungnahme gesetzte Frist zur Abhilfe läuft ab.
  1. Ende der Äußerungsfrist Die zuvor eingeräumte Frist zur Äußerung läuft ab.
  2. Begründete Stellungnahme Die Kommission erläutert den Verstoß und setzt eine Frist zur Abhilfe.
  3. Ende der Abhilfefrist Die in der Stellungnahme gesetzte Frist zur Abhilfe läuft ab.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

2Die Europäische Kommission untersucht in einem Verfahren wegen eines möglichen Verstoßes gegen EU-Recht die Steuerregeln eines Mitgliedstaats. 3Die dem Staat eingeräumte Frist, sich dazu zu äußern, ist bereits abgelaufen. 1Nun schickt die Kommission der Regierung einen offiziellen Brief und 4erklärt darin, dass die höhere Besteuerung gleichartiger Waren aus anderen EU-Staaten gegenüber heimischen Waren gegen EU-Recht verstößt. 5Sie fordert den Staat auf, diese Steuerregelung innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt des Briefes zu ändern.

Trifft „Begründete Stellungnahme“ hier zu?

„Begründete Stellungnahme“ trifft zu.Alle 5 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Förmliche Äußerung der Kommission gegenüber einem Mitgliedstaat
    Die Kommission wendet sich mit einem offiziellen Schreiben an den Mitgliedstaat.
    erfüllt
  2. 2
    Im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens
    Gegenstand des Verfahrens ist ein möglicher Unionsrechtsverstoß des Mitgliedstaats.
    erfüllt
  3. 3
    Nach Ablauf der Äußerungsfrist
    Das Schreiben ergeht erst nach Ende der zuvor eingeräumten Äußerungsfrist.
    erfüllt
  4. 4
    Darlegung des Verstoßes gegen Unionsrecht
    Die Kommission erläutert die steuerliche Benachteiligung als konkreten Unionsrechtsverstoß.
    erfüllt
  5. 5
    Setzung einer Frist zur Abhilfe
    Zur Beseitigung des beanstandeten Zustands werden zwei Monate eingeräumt.
    erfüllt
BFall B

2Die Europäische Kommission untersucht in einem Verfahren wegen eines möglichen Verstoßes gegen EU-Recht die Steuerregeln eines Mitgliedstaats. 3Die dem Staat eingeräumte Frist, sich dazu zu äußern, ist bereits abgelaufen. 1Nun schickt die Kommission der Regierung einen offiziellen Brief, der weder den beanstandeten Sachverhalt noch verletzte Pflichten beschreibt und auch nicht auf andere Schreiben verweist. 5Sie fordert den Staat darin lediglich auf, seine Steuerregelung innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt des Briefes so zu ändern, dass sie EU-Recht entspricht.

Trifft „Begründete Stellungnahme“ hier zu?

„Begründete Stellungnahme“ trifft nicht zu.Es fehlt: Darlegung des Verstoßes gegen Unionsrecht

An der Definition geprüft

  1. 1
    Förmliche Äußerung der Kommission gegenüber einem Mitgliedstaat
    Die Kommission wendet sich mit einem offiziellen Schreiben an den Mitgliedstaat.
    erfüllt
  2. 2
    Im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens
    Gegenstand des Verfahrens ist ein möglicher Unionsrechtsverstoß des Mitgliedstaats.
    erfüllt
  3. 3
    Nach Ablauf der Äußerungsfrist
    Das Schreiben ergeht erst nach Ende der zuvor eingeräumten Äußerungsfrist.
    erfüllt
  4. 4
    Darlegung des Verstoßes gegen Unionsrecht
    Die pauschale Änderungsaufforderung erläutert keinen konkreten Unionsrechtsverstoß.
    fehlt
  5. 5
    Setzung einer Frist zur Abhilfe
    Für die verlangte Änderung der Steuerregelung werden zwei Monate eingeräumt.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDie begründete Stellungnahme wird mit der ersten Aufforderung an den Mitgliedstaat zur Äußerung gleichgesetzt.

RichtigDie begründete Stellungnahme folgt erst nach Ablauf der zuvor eingeräumten Äußerungsfrist.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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