Definitionen
Automat
§ 265a StGB · StrafrechtEin Automat im Sinne des § 265a StGB ist nach herrschender Meinung eine Maschine, die nach ihrer Betätigung selbsttätig eine entgeltliche Dienstleistung erbringt, ohne dass eine weitere menschliche Mitwirkung im Einzelfall erforderlich ist. Reine Warenautomaten, die lediglich Sachen ausgeben, sind nicht erfasst.
Entscheidend ist die selbsttätige Dienstleistung, nicht die bloße Warenausgabe.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
In einem Waschsalon wirft Lea vier Euro in eine Waschmaschine und drückt die Starttaste. Dafür reinigt die Maschine Leas Wäsche in einem vollständig selbstständig ablaufenden Programm. Während des Waschgangs muss kein Mitarbeiter mitwirken.
Trifft „Automat“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltMaschinelle VorrichtungDie Waschmaschine ist eine maschinelle Vorrichtung.
- 2erfülltSelbsttätiger Ablauf nach BetätigungNach dem Start führt die Maschine das Waschprogramm selbst aus.
- 3erfülltEntgeltliche DienstleistungDie Zahlung ist für die Reinigung der Wäsche bestimmt, nicht für den Erwerb einer Sache.
- 4erfülltKeine weitere menschliche Mitwirkung im EinzelfallDie Waschleistung erfordert nach dem Start keine weitere menschliche Mitwirkung.
In einem Bahnhof wirft Lea zwei Euro in 1eine Maschine und drückt die Taste für eine Flasche Wasser. 2Die Maschine befördert selbstständig die Flasche in ein Ausgabefach, 4ohne dass ein Mitarbeiter eingreifen muss. Sie ist ausschließlich für den Verkauf verschlossener Flaschen eingerichtet.
Trifft „Automat“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltMaschinelle VorrichtungDie Flaschenausgabe erfolgt durch eine maschinelle Vorrichtung.
- 2erfülltSelbsttätiger Ablauf nach BetätigungNach Leas Tastendruck führt die Maschine die Ausgabe selbst aus.
- 3fehltEntgeltliche DienstleistungDie Zahlung dient ausschließlich dem Erwerb einer Sache und nicht einer eigenständigen Dienstleistung.
- 4erfülltKeine weitere menschliche Mitwirkung im EinzelfallFür die einzelne Ausgabe ist keine weitere menschliche Mitwirkung erforderlich.
Typische Fehler
FehlerSchon die Nutzung eines solchen Geräts als vollendete Tat nach § 265a StGB behandeln.
RichtigZusätzlich muss die Leistung erschlichen werden, wobei der Täter beabsichtigen muss, nicht zu bezahlen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema