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A
326 Definitionen

Automat

§ 265a StGB · Strafrecht

Ein Automat im Sinne des § 265a StGB ist nach herrschender Meinung eine Maschine, die nach ihrer Betätigung selbsttätig eine entgeltliche Dienstleistung erbringt, ohne dass eine weitere menschliche Mitwirkung im Einzelfall erforderlich ist. Reine Warenautomaten, die lediglich Sachen ausgeben, sind nicht erfasst.

Merksatz

Entscheidend ist die selbsttätige Dienstleistung, nicht die bloße Warenausgabe.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

In einem Waschsalon wirft Lea vier Euro in eine Waschmaschine und drückt die Starttaste. Dafür reinigt die Maschine Leas Wäsche in einem vollständig selbstständig ablaufenden Programm. Während des Waschgangs muss kein Mitarbeiter mitwirken.

Trifft „Automat“ hier zu?

„Automat“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Maschinelle Vorrichtung
    Die Waschmaschine ist eine maschinelle Vorrichtung.
    erfüllt
  2. 2
    Selbsttätiger Ablauf nach Betätigung
    Nach dem Start führt die Maschine das Waschprogramm selbst aus.
    erfüllt
  3. 3
    Entgeltliche Dienstleistung
    Die Zahlung ist für die Reinigung der Wäsche bestimmt, nicht für den Erwerb einer Sache.
    erfüllt
  4. 4
    Keine weitere menschliche Mitwirkung im Einzelfall
    Die Waschleistung erfordert nach dem Start keine weitere menschliche Mitwirkung.
    erfüllt
BFall B

In einem Bahnhof wirft Lea zwei Euro in 1eine Maschine und drückt die Taste für eine Flasche Wasser. 2Die Maschine befördert selbstständig die Flasche in ein Ausgabefach, 4ohne dass ein Mitarbeiter eingreifen muss. Sie ist ausschließlich für den Verkauf verschlossener Flaschen eingerichtet.

Trifft „Automat“ hier zu?

„Automat“ trifft nicht zu.Es fehlt: Entgeltliche Dienstleistung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Maschinelle Vorrichtung
    Die Flaschenausgabe erfolgt durch eine maschinelle Vorrichtung.
    erfüllt
  2. 2
    Selbsttätiger Ablauf nach Betätigung
    Nach Leas Tastendruck führt die Maschine die Ausgabe selbst aus.
    erfüllt
  3. 3
    Entgeltliche Dienstleistung
    Die Zahlung dient ausschließlich dem Erwerb einer Sache und nicht einer eigenständigen Dienstleistung.
    fehlt
  4. 4
    Keine weitere menschliche Mitwirkung im Einzelfall
    Für die einzelne Ausgabe ist keine weitere menschliche Mitwirkung erforderlich.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerSchon die Nutzung eines solchen Geräts als vollendete Tat nach § 265a StGB behandeln.

RichtigZusätzlich muss die Leistung erschlichen werden, wobei der Täter beabsichtigen muss, nicht zu bezahlen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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