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326 Definitionen

Auswahl- und Überwachungsverschulden

§ 831 BGB · Zivilrecht

Auswahl- und Überwachungsverschulden bezeichnet das nach § 831 BGB vermutete eigene Verschulden des Geschäftsherrn, der einen Verrichtungsgehilfen einsetzt und entweder bei dessen Auswahl nicht die erforderliche Sorgfalt anwendet (Auswahlverschulden) oder ihn entgegen seinen Pflichten nicht hinreichend überwacht, instruiert oder mit geeigneten Mitteln ausstattet (Überwachungsverschulden). Der Geschäftsherr kann sich gemäß § 831 Abs. 1 Satz 2 BGB durch den Nachweis entlasten, dass er bei der Auswahl und, soweit ihm entsprechende Pflichten obliegen, bei Beschaffung und Leitung die erforderliche Sorgfalt beachtet hat oder dass der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden wäre.

Merksatz

Entscheidend ist das eigene, vermutete Verschulden des Geschäftsherrn, nicht bloß ein Fehler des Gehilfen.

Eigenes oder fremdes Verschulden?§ 831 BGB betrifft vermutetes eigenes Verschulden. § 278 BGB rechnet dem Schuldner fremdes Verschulden zu.
Auswahl- und Überwachungsverschulden
Verschuldenszurechnung (§ 278 BGB)
Wessen Verschulden?
Eigenes Verschulden des Geschäftsherrn wird vermutet.
Verschulden der Hilfsperson wird dem Schuldner zugerechnet.
Entlastung
Sorgfaltsnachweis oder Nachweis fehlender Ursächlichkeit möglich.
Keine Entlastung durch sorgfältige Auswahl und Überwachung.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Mara stellt Paul als Möbelträger ein und bestimmt seine Arbeitszeiten und seine einzelnen Aufgaben. 2Sie weiß dabei aus mehreren früheren Vorfällen, dass Paul aus Ungeduld Möbel fallen lässt und unverändert so arbeitet. Trotzdem lässt sie ihn ohne zusätzliche Einweisung oder Aufsicht eine Kommode in eine Kundenwohnung tragen. Paul eilt wieder und stößt mit der Kommode eine Glasvase des Kunden um.

Trifft „Auswahl- und Überwachungsverschulden“ hier zu?

„Auswahl- und Überwachungsverschulden“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Einsatz eines Verrichtungsgehilfen
    Paul arbeitet für Mara und ist bei der Ausführung ihrer Weisung unterworfen.
    erfüllt
  2. 2
    Sorgfaltspflichtverletzung bei Auswahl oder Betreuung
    Mara setzt einen erkennbar unzuverlässigen Träger ohne zusätzliche Schutzvorkehrungen für gerade die gefährdete Tätigkeit ein.
    erfüllt
BFall B

1Mara beschäftigt Paul als Möbelträger und bestimmt seine Arbeitszeiten und seine einzelnen Aufgaben. Vor der Einstellung hat sie seine guten Arbeitszeugnisse geprüft, positive Auskünfte früherer Arbeitgeber eingeholt und seine sicheren Handgriffe beim Probearbeiten beobachtet. Sie hat ihn im sicheren Tragen geschult, stellt ihm unbeschädigte und für die Möbel passende Tragehilfen bereit und kontrolliert seine bis dahin stets fehlerfreie Arbeit wöchentlich. Beim Tragen einer Kommode ist Paul erstmals kurz unaufmerksam und stößt eine Glasvase des Kunden um.

Trifft „Auswahl- und Überwachungsverschulden“ hier zu?

„Auswahl- und Überwachungsverschulden“ trifft nicht zu.Es fehlt: Sorgfaltspflichtverletzung bei Auswahl oder Betreuung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Einsatz eines Verrichtungsgehilfen
    Paul arbeitet für Mara und ist bei der Ausführung ihrer Weisung unterworfen.
    erfüllt
  2. 2
    Sorgfaltspflichtverletzung bei Auswahl oder Betreuung
    Mara hat Paul anhand aussagekräftiger Informationen ausgewählt, geschult, ausgestattet und ohne Hinweise auf Unzuverlässigkeit regelmäßig kontrolliert.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerFür den Entlastungsnachweis wird nur die sorgfältige Auswahl geprüft, obwohl auch Beschaffungs- oder Leitungspflichten bestehen.

RichtigBeim Entlastungsnachweis durch sorgfältiges Verhalten müssen neben der Auswahl auch bestehende Pflichten bei Beschaffung und Leitung berücksichtigt werden.

Rechtsfolge falsch

FehlerAus einer nachgewiesenen Sorgfaltspflichtverletzung wird zwingend eine Haftung aus § 831 BGB abgeleitet.

RichtigDie Haftung aus § 831 BGB entfällt auch dann, wenn der Geschäftsherr beweist, dass der Schaden bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt ebenfalls entstanden wäre.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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