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326 Definitionen

Auszahlungsverbot

§ 30 GmbHG · Zivilrecht

Das Auszahlungsverbot untersagt der Geschäftsführung Leistungen an Gesellschafter, durch die eine Unterbilanz entsteht oder vertieft wird. Für diesen Unterbilanztest wird das Reinvermögen der GmbH, also ihr Vermögen abzüglich der Verbindlichkeiten, mit der Stammkapitalziffer verglichen. Ausgenommen sind Leistungen bei bestehendem Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrag, durch einen vollwertigen Gegenleistungs- oder Rückgewähranspruch gegen den Gesellschafter gedeckte Leistungen sowie die Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen und Leistungen auf Forderungen aus Rechtshandlungen, die einem Gesellschafterdarlehen wirtschaftlich gleichstehen.

Merksatz

Geschützt ist die bilanzielle Deckung des Stammkapitals, nicht ein bestimmter Kontostand.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Eine GmbH hat ein Stammkapital von 25.000 Euro; ihre aktuelle Bilanz weist Vermögen von 40.000 Euro und Schulden von 10.000 Euro aus. Die Geschäftsführerin überweist der einzigen Gesellschafterin 10.000 Euro für eine private Reise; die GmbH schuldet ihr nichts, erhält keine Gegenleistung und vereinbart keine Rückzahlung. Es gibt weder einen Vertrag, nach dem die GmbH ihre Leitung einem anderen Unternehmen unterstellt, noch einen Vertrag zur Abführung ihres gesamten Gewinns.

Trifft „Auszahlungsverbot“ hier zu?

„Auszahlungsverbot“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Leistung an einen Gesellschafter
    Die GmbH wendet ihrer Gesellschafterin Geld zu.
    erfüllt
  2. 2
    Entstehung oder Vertiefung einer Unterbilanz
    Das Reinvermögen sinkt von 30.000 Euro auf 20.000 Euro und damit unter das Stammkapital von 25.000 Euro.
    erfüllt
  3. 3
    Keine Ausnahme nach § 30 Abs. 1 Satz 2 oder 3 GmbHG
    Die Zahlung ist weder durch einen vollwertigen Anspruch gedeckt noch eine Darlehensrückzahlung oder Leistung unter einem der ausgenommenen Unternehmensverträge.
    erfüllt
BFall B

Eine GmbH hat ein Stammkapital von 25.000 Euro; ihre aktuelle Bilanz weist Vermögen von 60.000 Euro und Schulden von 10.000 Euro aus. Die Geschäftsführerin überweist der einzigen Gesellschafterin 10.000 Euro für eine private Reise; die GmbH schuldet ihr nichts, erhält keine Gegenleistung und vereinbart keine Rückzahlung. Es gibt weder einen Vertrag, nach dem die GmbH ihre Leitung einem anderen Unternehmen unterstellt, noch einen Vertrag zur Abführung ihres gesamten Gewinns.

Trifft „Auszahlungsverbot“ hier zu?

„Auszahlungsverbot“ trifft nicht zu.Es fehlt: Entstehung oder Vertiefung einer Unterbilanz

An der Definition geprüft

  1. 1
    Leistung an einen Gesellschafter
    Die GmbH wendet ihrer Gesellschafterin Geld zu.
    erfüllt
  2. 2
    Entstehung oder Vertiefung einer Unterbilanz
    Das Reinvermögen sinkt von 50.000 Euro auf 40.000 Euro und bleibt damit über dem Stammkapital von 25.000 Euro.
    fehlt
  3. 3
    Keine Ausnahme nach § 30 Abs. 1 Satz 2 oder 3 GmbHG
    Die Zahlung ist weder durch einen vollwertigen Anspruch gedeckt noch eine Darlehensrückzahlung oder Leistung unter einem der ausgenommenen Unternehmensverträge.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerBeim Unterbilanztest wird das gesamte Gesellschaftsvermögen ohne Abzug der Schulden mit dem Stammkapital verglichen.

RichtigMit der Stammkapitalziffer ist das nach Abzug der Verbindlichkeiten verbleibende Reinvermögen zu vergleichen.

Rechtsfolge falsch

FehlerDie Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens wird wegen einer bestehenden Unterbilanz als Verstoß gegen das Auszahlungsverbot behandelt.

RichtigDie Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens ist vom Auszahlungsverbot ausgenommen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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