Definitionen
Auszahlungsverbot
§ 30 GmbHG · ZivilrechtDas Auszahlungsverbot untersagt der Geschäftsführung Leistungen an Gesellschafter, durch die eine Unterbilanz entsteht oder vertieft wird. Für diesen Unterbilanztest wird das Reinvermögen der GmbH, also ihr Vermögen abzüglich der Verbindlichkeiten, mit der Stammkapitalziffer verglichen. Ausgenommen sind Leistungen bei bestehendem Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrag, durch einen vollwertigen Gegenleistungs- oder Rückgewähranspruch gegen den Gesellschafter gedeckte Leistungen sowie die Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen und Leistungen auf Forderungen aus Rechtshandlungen, die einem Gesellschafterdarlehen wirtschaftlich gleichstehen.
Geschützt ist die bilanzielle Deckung des Stammkapitals, nicht ein bestimmter Kontostand.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Eine GmbH hat ein Stammkapital von 25.000 Euro; ihre aktuelle Bilanz weist Vermögen von 40.000 Euro und Schulden von 10.000 Euro aus. Die Geschäftsführerin überweist der einzigen Gesellschafterin 10.000 Euro für eine private Reise; die GmbH schuldet ihr nichts, erhält keine Gegenleistung und vereinbart keine Rückzahlung. Es gibt weder einen Vertrag, nach dem die GmbH ihre Leitung einem anderen Unternehmen unterstellt, noch einen Vertrag zur Abführung ihres gesamten Gewinns.
Trifft „Auszahlungsverbot“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltLeistung an einen GesellschafterDie GmbH wendet ihrer Gesellschafterin Geld zu.
- 2erfülltEntstehung oder Vertiefung einer UnterbilanzDas Reinvermögen sinkt von 30.000 Euro auf 20.000 Euro und damit unter das Stammkapital von 25.000 Euro.
- 3erfülltKeine Ausnahme nach § 30 Abs. 1 Satz 2 oder 3 GmbHGDie Zahlung ist weder durch einen vollwertigen Anspruch gedeckt noch eine Darlehensrückzahlung oder Leistung unter einem der ausgenommenen Unternehmensverträge.
Eine GmbH hat ein Stammkapital von 25.000 Euro; ihre aktuelle Bilanz weist Vermögen von 60.000 Euro und Schulden von 10.000 Euro aus. Die Geschäftsführerin überweist der einzigen Gesellschafterin 10.000 Euro für eine private Reise; die GmbH schuldet ihr nichts, erhält keine Gegenleistung und vereinbart keine Rückzahlung. Es gibt weder einen Vertrag, nach dem die GmbH ihre Leitung einem anderen Unternehmen unterstellt, noch einen Vertrag zur Abführung ihres gesamten Gewinns.
Trifft „Auszahlungsverbot“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltLeistung an einen GesellschafterDie GmbH wendet ihrer Gesellschafterin Geld zu.
- 2fehltEntstehung oder Vertiefung einer UnterbilanzDas Reinvermögen sinkt von 50.000 Euro auf 40.000 Euro und bleibt damit über dem Stammkapital von 25.000 Euro.
- 3erfülltKeine Ausnahme nach § 30 Abs. 1 Satz 2 oder 3 GmbHGDie Zahlung ist weder durch einen vollwertigen Anspruch gedeckt noch eine Darlehensrückzahlung oder Leistung unter einem der ausgenommenen Unternehmensverträge.
Typische Fehler
FehlerBeim Unterbilanztest wird das gesamte Gesellschaftsvermögen ohne Abzug der Schulden mit dem Stammkapital verglichen.
RichtigMit der Stammkapitalziffer ist das nach Abzug der Verbindlichkeiten verbleibende Reinvermögen zu vergleichen.
FehlerDie Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens wird wegen einer bestehenden Unterbilanz als Verstoß gegen das Auszahlungsverbot behandelt.
RichtigDie Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens ist vom Auszahlungsverbot ausgenommen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema