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326 Definitionen

Ausgleichsfunktion des Schmerzensgeldes

§ 253 Abs. 2 BGB · Zivilrecht

Die Ausgleichsfunktion des Schmerzensgeldes bezweckt, dem Geschädigten für die erlittenen immateriellen Einbußen, insbesondere Schmerzen, Leiden und Lebensbeeinträchtigungen, einen billigen Ausgleich in Geld zu verschaffen, wobei Art und Schwere der Verletzung sowie die Dauer der Beeinträchtigung maßgeblich zu berücksichtigen sind.

Merksatz

Die Ausgleichsfunktion richtet den Geldbetrag an den erlittenen immateriellen Beeinträchtigungen aus.

Ausgleich oder Genugtuung?Beide Funktionen betreffen denselben Anspruch; sie führen nicht zu zwei getrennten Geldbeträgen.
Ausgleichsfunktion
Genugtuungsfunktion
Zweck
Ausgleich immaterieller Einbußen
Genugtuung für das erlittene Unrecht
Bemessung
Art und Schwere der Verletzung, Dauer der Beeinträchtigung
Vor allem Art und Maß des Verschuldens

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Ein Radfahrer fährt Lea aus Unachtsamkeit an; sie erleidet einen Armbruch, hat starke Schmerzen und kann den Arm sechs Wochen kaum benutzen. 1Die Versicherung des Radfahrers zahlt ihr einen Geldbetrag zum Ausgleich dieser Schmerzen und Einschränkungen. 2Für dessen Höhe berücksichtigt sie die Art des Bruchs, die Stärke der Schmerzen und die sechswöchige Einschränkung.

Trifft „Ausgleichsfunktion des Schmerzensgeldes“ hier zu?

„Ausgleichsfunktion des Schmerzensgeldes“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Geldausgleich für immaterielle Einbußen
    Die Zahlung dient dem Ausgleich der Schmerzen und Alltagseinschränkungen, nicht dem Ersatz finanzieller Verluste.
    erfüllt
  2. 2
    Bemessung nach Art, Schwere und Dauer
    Die Höhe orientiert sich an der Verletzungsart, der Schmerzstärke und der Dauer der Beeinträchtigung.
    erfüllt
BFall B

Ein Radfahrer fährt Lea aus Unachtsamkeit an; sie erleidet einen Armbruch, hat starke Schmerzen und kann den Arm sechs Wochen kaum benutzen. Die Versicherung des Radfahrers erstattet ihr ausschließlich die Kosten ihrer ärztlichen Behandlung. 2Für die Höhe der Erstattung prüft sie anhand der Art und Schwere des Bruchs sowie der sechswöchigen Einschränkung, welche Behandlungen nötig waren.

Trifft „Ausgleichsfunktion des Schmerzensgeldes“ hier zu?

„Ausgleichsfunktion des Schmerzensgeldes“ trifft nicht zu.Es fehlt: Geldausgleich für immaterielle Einbußen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Geldausgleich für immaterielle Einbußen
    Die Zahlung ersetzt ausschließlich Behandlungskosten und gleicht keine immateriellen Einbußen aus.
    fehlt
  2. 2
    Bemessung nach Art, Schwere und Dauer
    Auch hier werden Art, Schwere und Dauer berücksichtigt, allerdings zur Ermittlung der notwendigen Behandlungskosten.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDas Verschuldensmaß statt der Verletzungsfolgen als Maßstab der Ausgleichsfunktion verwenden.

RichtigFür die Ausgleichsfunktion sind Art und Schwere der Verletzung sowie die Dauer der Beeinträchtigung maßgeblich.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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