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326 Definitionen

Ausführung der Verrichtung

§ 831 BGB · Zivilrecht

Die Ausführung der Verrichtung liegt vor, wenn der Verrichtungsgehilfe in einem inneren sachlichen Zusammenhang mit der ihm übertragenen Tätigkeit handelt, d.h. die schädigende Handlung nicht lediglich bei Gelegenheit der Verrichtung, sondern gerade in Ausübung der zugewiesenen Aufgabe vorgenommen wird.

Merksatz

Entscheidend ist der sachliche Aufgabenbezug der Schädigung, nicht nur eine durch die Tätigkeit geschaffene Gelegenheit.

Ausführung oder bloße Gelegenheit?Entscheidend ist der sachliche Bezug zur Aufgabe, nicht allein die Anwesenheit bei der Arbeit.
Ausführung der Verrichtung
Handeln bei Gelegenheit
Sachlicher Bezug
Innerer Zusammenhang zwischen Aufgabe und Schädigung.
Die Aufgabe bietet nur den äußeren Anlass zur Schädigung.
Merkmal des § 831 BGB
Dieses Zurechnungsmerkmal ist erfüllt.
Dieses Zurechnungsmerkmal ist nicht erfüllt.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Ein Sanitärbetrieb schickt seinen angestellten Monteur Paul zu einer Kundin, damit er ihren Wasserhahn austauscht. 2Beim Festziehen des neuen Wasserhahns lässt Paul eine schwere Zange ins Waschbecken fallen, das dadurch zerbricht.

Trifft „Ausführung der Verrichtung“ hier zu?

„Ausführung der Verrichtung“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Übertragene Tätigkeit
    Der Betrieb hat Paul den Austausch des Wasserhahns als Aufgabe zugewiesen.
    erfüllt
  2. 2
    Innerer sachlicher Zusammenhang zwischen Schädigung und Tätigkeit
    Die Beschädigung entsteht unmittelbar durch einen Arbeitsschritt der übertragenen Tätigkeit.
    erfüllt
BFall B

1Ein Sanitärbetrieb schickt seinen angestellten Monteur Paul zu einer Kundin, damit er ihren Wasserhahn austauscht. Während Paul den Wasserhahn austauscht, entdeckt er auf einer Ablage die Armbanduhr der Kundin und steckt sie heimlich ein, um sie zu behalten.

Trifft „Ausführung der Verrichtung“ hier zu?

„Ausführung der Verrichtung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Innerer sachlicher Zusammenhang zwischen Schädigung und Tätigkeit

An der Definition geprüft

  1. 1
    Übertragene Tätigkeit
    Der Betrieb hat Paul den Austausch des Wasserhahns als Aufgabe zugewiesen.
    erfüllt
  2. 2
    Innerer sachlicher Zusammenhang zwischen Schädigung und Tätigkeit
    Die Wegnahme der Uhr hat keinen sachlichen Bezug zum Austausch des Wasserhahns; die Arbeit bietet nur die Gelegenheit dazu.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerAus dem Handeln in Aufgabenausführung wird ohne weitere Prüfung eine zwingende Haftung des Geschäftsherrn abgeleitet.

RichtigAuch bei erfülltem Aufgabenbezug bleibt die Entlastungsmöglichkeit des Geschäftsherrn nach § 831 Abs. 1 Satz 2 BGB zu prüfen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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