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326 Definitionen

Ausdrückliches Verlangen

§ 216 StGB · Strafrecht

Ein ausdrückliches Verlangen liegt vor, wenn der Getötete den Täter zur Tötung auffordert und dies in eindeutiger, nicht misszuverstehender Weise erklärt, sei es durch Worte oder durch unmissverständliche Gesten. Eine bloße Einwilligung genügt nicht, ebenso wenig ein Todeswunsch, der erst aus den Umständen erschlossen werden muss (konkludentes Verhalten).

Merksatz

Das Opfer muss den Täter eindeutig zur Tötung auffordern; bloßes Einverstandensein genügt nicht.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Der unheilbar kranke Herr Weber hat lange über seine Lage nachgedacht. 2Er sagt zu seiner Pflegerin Sara 3mehrmals ruhig und deutlich: 1Bitte gib mir eine tödliche Spritze, ich will sterben.

Trifft „Ausdrückliches Verlangen“ hier zu?

„Ausdrückliches Verlangen“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Aufforderung zur Tötung
    Er fordert eine Handlung, die seinen Tod herbeiführt.
    erfüllt
  2. 2
    gerichtet an den Täter
    Er richtet die Bitte gerade an die Person, die handeln soll.
    erfüllt
  3. 3
    eindeutige Erklärung durch Worte oder Gesten
    Er spricht die Aufforderung wörtlich und unmissverständlich aus.
    erfüllt
BFall B

Der unheilbar kranke Herr Weber hat lange über seine Lage nachgedacht. Er sagt zu seinem Sohn 3mehrmals ruhig und deutlich: 1Bitte gib mir eine tödliche Spritze. Seine Pflegerin Sara hört das zufällig im Nebenzimmer mit; mit ihr hat er darüber nie gesprochen.

Trifft „Ausdrückliches Verlangen“ hier zu?

„Ausdrückliches Verlangen“ trifft nicht zu.Es fehlt: gerichtet an den Täter

An der Definition geprüft

  1. 1
    Aufforderung zur Tötung
    Er fordert eine Handlung, die seinen Tod herbeiführt.
    erfüllt
  2. 2
    gerichtet an den Täter
    Die Aufforderung richtet sich an den Sohn und nicht an Sara, die sie nur zufällig mithört.
    fehlt
  3. 3
    eindeutige Erklärung durch Worte oder Gesten
    Er spricht die Aufforderung wörtlich und unmissverständlich aus.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerSchon die bloße Zustimmung oder Duldung des Opfers wird als ausreichend angesehen.

RichtigDas Opfer muss den Täter zur Tötung auffordern; dass es mit der Tötung nur einverstanden ist, reicht nicht.

Verwechslung

FehlerAusdrücklich wird mit wörtlich gleichgesetzt, sodass eindeutige Gesten nie genügen sollen.

RichtigDas Verlangen kann auch durch unmissverständliche Gesten erklärt werden; ausgeschlossen ist nur ein Wunsch, der erst aus den Umständen erschlossen werden muss.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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