Definitionen
Aufgabengarantie
Art. 28 Abs. 2 GG · Öffentliches RechtDie Aufgabengarantie bezeichnet die verfassungsrechtlich gesicherte Gewährleistung, dass den Gemeinden das Recht zusteht, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung zu regeln, wobei der Gesetzgeber zwar den Aufgabenbestand ausgestalten, ihn aber nicht in seinem Kernbereich aushöhlen darf.
Die Garantie sichert den Gemeinden einen eigenen Aufgabenbereich, den der Gesetzgeber nicht beliebig verkürzen darf.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Die Gemeinde Lindenfeld legt 2einen öffentlichen Spielplatz für die Kinder des Ortes an. 3Der Gemeinderat entscheidet selbst über Standort, Ausstattung und Öffnungszeiten. Staatliche Behörden erteilen ihm dazu keine Anweisungen.
Trifft „Aufgabengarantie“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGemeinde als TrägerinDie Aufgabe wird von einer Gemeinde wahrgenommen.
- 2erfülltAufgabe mit örtlichem BezugDer Spielplatz dient dem Freizeitbedarf der örtlichen Bevölkerung.
- 3erfülltEigenständige Entscheidung über die AufgabeDie Gemeinde bestimmt die Ausgestaltung selbst und führt keine staatlichen Anweisungen aus.
1Die Gemeinde Lindenfeld veröffentlicht einen Aufruf zur Neubesetzung der Regierung eines weit entfernten Staates. 3Der Gemeinderat entscheidet selbst über Inhalt und Veröffentlichung; staatliche Behörden erteilen ihm dazu keine Anweisungen. Das Thema hat keinerlei Bezug zu Lindenfeld oder seinen Einwohnern.
Trifft „Aufgabengarantie“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGemeinde als TrägerinDie handelnde Körperschaft ist eine Gemeinde.
- 2fehltAufgabe mit örtlichem BezugDie rein außenpolitische Stellungnahme weist keinen spezifischen Bezug zum örtlichen Zusammenleben auf.
- 3erfülltEigenständige Entscheidung über die AufgabeDie Gemeinde bestimmt ihr Vorgehen selbst und handelt nicht auf staatliche Anweisung.
Typische Fehler
FehlerAus der Aufgabengarantie wird ein allgemeines politisches Mandat der Gemeinde abgeleitet.
RichtigGeschützt sind Aufgaben mit spezifischem Bezug zum örtlichen Zusammenleben; eine allgemeine politische Zuständigkeit folgt daraus nicht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema