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Auffälliges Missverhältnis (Zivilrecht)

§ 138 BGB · Zivilrecht

Ein auffälliges Missverhältnis im Sinne des § 138 Abs. 2 BGB liegt vor, wenn der objektive Wert der versprochenen oder gewährten Vermögensvorteile den objektiven Wert der Leistung unter Berücksichtigung der Geschäftsart und der Umstände des Einzelfalls deutlich übersteigt; eine für alle Geschäftsarten geltende Prozentgrenze gibt es nicht. Bei wucherähnlichen Rechtsgeschäften nach § 138 Abs. 1 BGB kann ein besonders grobes Missverhältnis eine tatsächliche Vermutung für eine verwerfliche Gesinnung begründen. Ein nur auffälliges Missverhältnis trägt diese Vermutung für sich allein nicht.

Merksatz

Für die Bewertung des Wertgefälles zählen Einzelfall und Geschäftsart, nicht eine allgemeine Prozentgrenze.

Auffällig oder besonders grob?Die Gegenüberstellung trennt das objektive Wertgefälle von seiner möglichen Bedeutung für den Nachweis verwerflicher Gesinnung.
Auffälliges Missverhältnis
Besonders grobes Missverhältnis
Grad der Wertabweichung
Deutliche Überhöhung nach Geschäftsart und Einzelfall.
Besonders starke Überhöhung, die über ein nur auffälliges Wertgefälle hinausgeht.
Vermutungswirkung
Allein keine Vermutung verwerflicher Gesinnung.
Kann bei wucherähnlichen Geschäften eine tatsächliche Vermutung verwerflicher Gesinnung begründen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lea verkauft Ben ein gebrauchtes Fahrrad für 1.200 Euro. Fahrräder desselben Modells werden in vergleichbarem Alter und Zustand auf dem örtlichen Markt für 200 Euro verkauft. Besondere Eigenschaften oder zusätzliche Leistungen sind nicht vereinbart.

Trifft „Auffälliges Missverhältnis (Zivilrecht)“ hier zu?

„Auffälliges Missverhältnis (Zivilrecht)“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Objektiver Wertvergleich von Leistung und Gegenleistung
    Dem objektiven Fahrradwert von 200 Euro steht ein vereinbarter Geldbetrag von 1.200 Euro gegenüber.
    erfüllt
  2. 2
    Deutliche Wertüberhöhung nach Geschäftsart und Einzelfall
    Der sechsfache Marktwert ist bei diesem gewöhnlichen Fahrradkauf eine eindeutige Überhöhung.
    erfüllt
BFall B

1Lea verkauft Ben ein gebrauchtes Fahrrad für 200 Euro. Fahrräder desselben Modells werden in vergleichbarem Alter und Zustand auf dem örtlichen Markt für 200 Euro verkauft. Besondere Eigenschaften oder zusätzliche Leistungen sind nicht vereinbart.

Trifft „Auffälliges Missverhältnis (Zivilrecht)“ hier zu?

„Auffälliges Missverhältnis (Zivilrecht)“ trifft nicht zu.Es fehlt: Deutliche Wertüberhöhung nach Geschäftsart und Einzelfall

An der Definition geprüft

  1. 1
    Objektiver Wertvergleich von Leistung und Gegenleistung
    Der objektive Fahrradwert und der vereinbarte Geldbetrag lassen sich mit jeweils 200 Euro gegenüberstellen.
    erfüllt
  2. 2
    Deutliche Wertüberhöhung nach Geschäftsart und Einzelfall
    Der Kaufpreis entspricht dem objektiven Wert des Fahrrads.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerAus dem auffälligen Missverhältnis allein wird auf die Nichtigkeit wegen Wuchers geschlossen.

RichtigFür Wucher muss zusätzlich eine der gesetzlich genannten Schwächesituationen des anderen Teils ausgenutzt werden.

Verwechslung

FehlerSchon ein lediglich auffälliges Missverhältnis wird als ausreichende Grundlage einer tatsächlichen Vermutung verwerflicher Gesinnung behandelt.

RichtigEin bloß auffälliges Missverhältnis reicht dafür allein nicht; eine solche Vermutung kann sich aus einem besonders groben Missverhältnis ergeben.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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