Definitionen
Auffälliges Missverhältnis (Zivilrecht)
§ 138 BGB · ZivilrechtEin auffälliges Missverhältnis im Sinne des § 138 Abs. 2 BGB liegt vor, wenn der objektive Wert der versprochenen oder gewährten Vermögensvorteile den objektiven Wert der Leistung unter Berücksichtigung der Geschäftsart und der Umstände des Einzelfalls deutlich übersteigt; eine für alle Geschäftsarten geltende Prozentgrenze gibt es nicht. Bei wucherähnlichen Rechtsgeschäften nach § 138 Abs. 1 BGB kann ein besonders grobes Missverhältnis eine tatsächliche Vermutung für eine verwerfliche Gesinnung begründen. Ein nur auffälliges Missverhältnis trägt diese Vermutung für sich allein nicht.
Für die Bewertung des Wertgefälles zählen Einzelfall und Geschäftsart, nicht eine allgemeine Prozentgrenze.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lea verkauft Ben ein gebrauchtes Fahrrad für 1.200 Euro. Fahrräder desselben Modells werden in vergleichbarem Alter und Zustand auf dem örtlichen Markt für 200 Euro verkauft. Besondere Eigenschaften oder zusätzliche Leistungen sind nicht vereinbart.
Trifft „Auffälliges Missverhältnis (Zivilrecht)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltObjektiver Wertvergleich von Leistung und GegenleistungDem objektiven Fahrradwert von 200 Euro steht ein vereinbarter Geldbetrag von 1.200 Euro gegenüber.
- 2erfülltDeutliche Wertüberhöhung nach Geschäftsart und EinzelfallDer sechsfache Marktwert ist bei diesem gewöhnlichen Fahrradkauf eine eindeutige Überhöhung.
1Lea verkauft Ben ein gebrauchtes Fahrrad für 200 Euro. Fahrräder desselben Modells werden in vergleichbarem Alter und Zustand auf dem örtlichen Markt für 200 Euro verkauft. Besondere Eigenschaften oder zusätzliche Leistungen sind nicht vereinbart.
Trifft „Auffälliges Missverhältnis (Zivilrecht)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltObjektiver Wertvergleich von Leistung und GegenleistungDer objektive Fahrradwert und der vereinbarte Geldbetrag lassen sich mit jeweils 200 Euro gegenüberstellen.
- 2fehltDeutliche Wertüberhöhung nach Geschäftsart und EinzelfallDer Kaufpreis entspricht dem objektiven Wert des Fahrrads.
Typische Fehler
FehlerAus dem auffälligen Missverhältnis allein wird auf die Nichtigkeit wegen Wuchers geschlossen.
RichtigFür Wucher muss zusätzlich eine der gesetzlich genannten Schwächesituationen des anderen Teils ausgenutzt werden.
FehlerSchon ein lediglich auffälliges Missverhältnis wird als ausreichende Grundlage einer tatsächlichen Vermutung verwerflicher Gesinnung behandelt.
RichtigEin bloß auffälliges Missverhältnis reicht dafür allein nicht; eine solche Vermutung kann sich aus einem besonders groben Missverhältnis ergeben.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema