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326 Definitionen

Aufenthaltsfreiheit

Art. 11 GG · Öffentliches Recht

Die Aufenthaltsfreiheit gewährleistet das Recht jedes Deutschen, an jedem Ort innerhalb des Bundesgebiets Aufenthalt und Wohnsitz zu nehmen; sie schützt sowohl die Wahl des dauerhaften Wohnsitzes als auch den nicht nur flüchtigen vorübergehenden Aufenthalt an einem beliebigen Ort im Inland.

Merksatz

Auch ein vorübergehender Aufenthalt kann geschützt sein, ohne dass ein dauerhafter Wohnsitz begründet wird.

Aufenthaltswahl oder Fortbewegung?Links steht die Wahl von Aufenthalt und Wohnsitz. Rechts steht die körperliche Bewegungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG.
Aufenthaltsfreiheit
Körperliche Bewegungsfreiheit
Schutzgegenstand
Wahl von Wohnsitz und nicht nur flüchtigem Aufenthalt im Inland.
Tatsächliche Möglichkeit, sich körperlich fortzubewegen.
Personenkreis
Deutsche.
Jeder Mensch.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lena ist Deutsche. Sie zieht für sechs Monate nach Leipzig und lebt dort während eines Fortbildungskurses in einer gemieteten Wohnung.

Trifft „Aufenthaltsfreiheit“ hier zu?

„Aufenthaltsfreiheit“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Deutscher als Grundrechtsträger
    Lena gehört zum geschützten Personenkreis.
    erfüllt
  2. 2
    Ort innerhalb des Bundesgebiets
    Leipzig liegt innerhalb des Bundesgebiets.
    erfüllt
  3. 3
    Wohnsitznahme oder nicht nur flüchtiger Aufenthalt
    Das Wohnen über sechs Monate ist jedenfalls ein nicht nur flüchtiger Aufenthalt.
    erfüllt
BFall B

1Lena ist Deutsche. Bei einem Spaziergang 2in Bonn setzt sie sich für zwei Minuten auf eine öffentliche Parkbank, um ihre Schuhe zu binden, und geht dann weiter.

Trifft „Aufenthaltsfreiheit“ hier zu?

„Aufenthaltsfreiheit“ trifft nicht zu.Es fehlt: Wohnsitznahme oder nicht nur flüchtiger Aufenthalt

An der Definition geprüft

  1. 1
    Deutscher als Grundrechtsträger
    Lena gehört zum geschützten Personenkreis.
    erfüllt
  2. 2
    Ort innerhalb des Bundesgebiets
    Bonn liegt innerhalb des Bundesgebiets.
    erfüllt
  3. 3
    Wohnsitznahme oder nicht nur flüchtiger Aufenthalt
    Die kurze Unterbrechung zum Schuhebinden ist bloß flüchtiges Verweilen und keine Wohnsitznahme.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerArt. 11 Abs. 1 GG wird als Grundrecht geprüft, dessen persönlicher Schutzbereich jedem Menschen offensteht.

RichtigArt. 11 Abs. 1 GG ist ein Deutschengrundrecht; der persönliche Schutzbereich muss entsprechend geprüft werden.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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