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Auffälliges Missverhältnis (Strafrecht)

§ 291 StGB · Strafrecht

Ein auffälliges Missverhältnis liegt vor, wenn der Wert der versprochenen oder gewährten Vermögensvorteile den marktüblichen Wert der Leistung oder ihrer Vermittlung übersteigt und die Abweichung so erheblich ist, dass sie einem objektiven Beobachter ins Auge springt. Die erforderliche Abweichung hängt von der Art des Geschäfts ab; eine einheitliche Grenze von mehr als 100 % gilt nicht.

Merksatz

Auch ein sehr hoher Preis genügt nicht ohne einen erheblichen Abstand zum marktüblichen Leistungswert.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Ein Installateur verlangt von Lea für die Abdichtung einer geplatzten Wasserleitung 900 Euro. Derselbe Einsatz kostet vor Ort einschließlich aller Zuschläge und Materialkosten üblicherweise 150 Euro. Lea sagt zu.

Trifft „Auffälliges Missverhältnis (Strafrecht)“ hier zu?

„Auffälliges Missverhältnis (Strafrecht)“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vermögensvorteile übersteigen den marktüblichen Leistungswert
    Die zugesagten 900 Euro übersteigen den örtlichen Vergleichspreis von 150 Euro.
    erfüllt
  2. 2
    Erhebliche, objektiv ins Auge springende Abweichung
    Der sechsfache Preis bildet bei dieser Reparatur eine erhebliche und offensichtlich überhöhte Gegenleistung.
    erfüllt
BFall B

1Ein Installateur verlangt von Lea für die Abdichtung einer geplatzten Wasserleitung 165 Euro. Derselbe Einsatz kostet vor Ort einschließlich aller Zuschläge und Materialkosten üblicherweise 150 Euro. Lea sagt zu.

Trifft „Auffälliges Missverhältnis (Strafrecht)“ hier zu?

„Auffälliges Missverhältnis (Strafrecht)“ trifft nicht zu.Es fehlt: Erhebliche, objektiv ins Auge springende Abweichung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vermögensvorteile übersteigen den marktüblichen Leistungswert
    Die zugesagten 165 Euro übersteigen den örtlichen Vergleichspreis von 150 Euro.
    erfüllt
  2. 2
    Erhebliche, objektiv ins Auge springende Abweichung
    Der Aufschlag von 10 % begründet bei dieser Reparatur keine hinreichend erhebliche Abweichung.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerFür sämtliche Geschäftsarten wird eine Überschreitung des Leistungswerts um mehr als 100 % verlangt.

RichtigDie erforderliche Abweichung muss nach der jeweiligen Geschäftsart bestimmt werden; eine allgemeine Grenze von mehr als 100 % besteht nicht.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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