Definitionen
Aufenthaltsbestimmungsrecht
§ 1631 Abs. 1 BGB · ZivilrechtDas Aufenthaltsbestimmungsrecht ist das Teilrecht der elterlichen Sorge, das die Befugnis der Eltern umfasst, den gewöhnlichen und den vorübergehenden Aufenthaltsort des Kindes zu bestimmen; es kann im Rahmen einer Sorgerechtsentscheidung isoliert auf einen Elternteil übertragen werden, wenn dies dem Kindeswohl am besten entspricht.
Das Recht erfasst auch vorübergehende Aufenthalte, nicht nur den Lebensmittelpunkt des Kindes.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Das Gericht hat einer Mutter allein die Entscheidung über alle persönlichen Angelegenheiten ihrer zehnjährigen Tochter übertragen. 2Die Mutter legt fest, in welcher Wohnung ihre Tochter lebt und wo sie die Ferien verbringt.
Trifft „Aufenthaltsbestimmungsrecht“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltTeilrecht der elterlichen SorgeDie Entscheidungen über die persönlichen Angelegenheiten des Kindes gehören zur Personensorge als Teil der elterlichen Sorge.
- 2erfülltBestimmung des gewöhnlichen und vorübergehenden AufenthaltsDie Mutter bestimmt sowohl den gewöhnlichen Aufenthalt als auch den vorübergehenden Ferienaufenthalt.
1Nach einer gerichtlichen Entscheidung verwaltet die Mutter allein das Vermögen ihrer zehnjährigen Tochter, während der Vater allein über alle persönlichen Angelegenheiten des Kindes entscheidet. Die Mutter wählt eine Bank für die Ersparnisse ihrer Tochter aus.
Trifft „Aufenthaltsbestimmungsrecht“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltTeilrecht der elterlichen SorgeDie Vermögenssorge ist ebenfalls ein Teil der elterlichen Sorge.
- 2fehltBestimmung des gewöhnlichen und vorübergehenden AufenthaltsDie Befugnis der Mutter betrifft das Vermögen, während die Entscheidung über den Aufenthalt dem Vater zusteht.
Typische Fehler
FehlerDie Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts wird mit der Übertragung der gesamten elterlichen Sorge gleichgesetzt.
RichtigDie Übertragung kann sich auf dieses Teilrecht beschränken, ohne die übrige elterliche Sorge mitzuübertragen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema