Definitionen
Aufbewahrungspflicht
§ 257 HGB · ZivilrechtDie Aufbewahrungspflicht ist die gesetzliche Verpflichtung von Kaufleuten, bestimmte Handelsbücher, Inventare, Bilanzen, Handelsbriefe und sonstige Buchungsbelege für einen festgelegten Zeitraum geordnet aufzubewahren, um die Nachvollziehbarkeit der Geschäftsvorfälle zu gewährleisten. Für Unterlagen nach § 257 Abs. 1 Nr. 1 HGB beträgt die Frist zehn Jahre, für Buchungsbelege grundsätzlich acht Jahre und für Handelsbriefe sechs Jahre. Für die in § 257 Abs. 4 Satz 2 HGB genannten Unternehmen gilt auch für Buchungsbelege eine zehnjährige Frist.
Geordnete Aufbewahrung soll Geschäftsvorfälle auch später nachvollziehbar machen.
- 15.04.2025Eingang des HandelsbriefsDer Lieferantenbrief geht ein.
- 31.12.2025Beginn der AufbewahrungsfristDas Ende des Eingangsjahres setzt die sechsjährige Frist in Gang.
- 31.12.2031Ende der AufbewahrungsfristMit Ablauf dieses Tages endet die handelsrechtliche Aufbewahrungsfrist für den Brief.
- Eingang des Handelsbriefs Der Lieferantenbrief geht ein.
- Beginn der Aufbewahrungsfrist Das Ende des Eingangsjahres setzt die sechsjährige Frist in Gang.
- Ende der Aufbewahrungsfrist Mit Ablauf dieses Tages endet die handelsrechtliche Aufbewahrungsfrist für den Brief.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Mara betreibt als eingetragene Kauffrau einen großen Möbelhandel. Am 15. April 2025 erhält sie von einem Lieferanten einen Brief mit einem verbindlichen Angebot über 100 Stühle für ihr Geschäft. Im Juli 2026 sortiert sie ihre Geschäftsunterlagen.
Trifft „Aufbewahrungspflicht“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltKaufmann als PflichtadressatMara unterliegt als Kauffrau den handelsrechtlichen Aufbewahrungsvorschriften.
- 2erfülltGesetzlich erfasste GeschäftsunterlageDas Angebot betrifft ein Handelsgeschäft und ist deshalb ein Handelsbrief.
- 3erfülltNoch laufender gesetzlicher AufbewahrungszeitraumDie sechsjährige Frist endet erst mit Ablauf des 31. Dezember 2031.
1Mara betreibt als eingetragene Kauffrau einen großen Möbelhandel. Am 15. April 2018 erhielt sie von einem Lieferanten 2einen Brief mit einem verbindlichen Angebot über 100 Stühle für ihr Geschäft. Im Juli 2026 sortiert sie ihre Geschäftsunterlagen.
Trifft „Aufbewahrungspflicht“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltKaufmann als PflichtadressatMara unterliegt als Kauffrau den handelsrechtlichen Aufbewahrungsvorschriften.
- 2erfülltGesetzlich erfasste GeschäftsunterlageDas Angebot betrifft ein Handelsgeschäft und ist deshalb ein Handelsbrief.
- 3fehltNoch laufender gesetzlicher AufbewahrungszeitraumDie sechsjährige Frist ist bereits mit Ablauf des 31. Dezember 2024 abgelaufen.
Typische Fehler
FehlerFür sämtliche Buchungsbelege wird eine zehnjährige Aufbewahrungsfrist angenommen.
RichtigFür Buchungsbelege gilt grundsätzlich eine Frist von acht Jahren; bei den gesetzlich besonders genannten Unternehmen beträgt sie zehn Jahre.
FehlerDie Frist wird unmittelbar ab dem Eingangstag des Handelsbriefs berechnet.
RichtigBei einem empfangenen Handelsbrief beginnt die Frist erst mit dem Ende des Jahres, in dem er eingegangen ist.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema