Definitionen
Angemessene Frist
§ 281 BGB · ZivilrechtEine angemessene Frist ist ein nach den Umständen des Einzelfalls zu bemessender Zeitraum, der dem Schuldner unter Berücksichtigung der Art der geschuldeten Leistung, des Umfangs der noch erforderlichen Vorbereitungen und der beiderseitigen Interessen objektiv ausreicht, um die geschuldete Leistung zu erbringen oder den vertragswidrigen Zustand zu beseitigen.
Angemessenheit hängt von den Umständen ab, nicht von einer starren Zahl an Tagen.
- BeginnLeistungsfrist setzenDer Schuldner erhält die Aufforderung, innerhalb der gesetzten Zeit zu leisten.
- FristendeLeistung bleibt ausDie objektiv ausreichende Zeit ist abgelaufen, ohne dass der Schuldner ordnungsgemäß geleistet hat.
- Nach FristablaufErsatz statt Leistung verlangenBei erfüllten weiteren Voraussetzungen kann der Gläubiger anstelle der Leistung Schadensersatz verlangen.
- Leistungsfrist setzen Der Schuldner erhält die Aufforderung, innerhalb der gesetzten Zeit zu leisten.
- Leistung bleibt aus Die objektiv ausreichende Zeit ist abgelaufen, ohne dass der Schuldner ordnungsgemäß geleistet hat.
- Ersatz statt Leistung verlangen Bei erfüllten weiteren Voraussetzungen kann der Gläubiger anstelle der Leistung Schadensersatz verlangen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Ein Schreiner hätte ein individuell angefertigtes Regal bereits am vergangenen Freitag liefern sollen. Am Montagmorgen fehlen nur noch Zusammenbau und Lieferung, die selbst bei größter Anstrengung zwei volle Arbeitstage erfordern; alle Materialien liegen bereit. Die Kundin verlangt am Montagmorgen, dass er das Regal bis Freitagabend fertigstellt und liefert. Besondere Hindernisse oder Gründe für besondere Eile bestehen auf keiner Seite.
Trifft „Angemessene Frist“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltObjektiv ausreichende Dauer unter Berücksichtigung der EinzelfallumständeFür die verbleibenden Arbeiten von zwei Arbeitstagen steht ohne entgegenstehende Umstände die gesamte Arbeitswoche zur Verfügung.
- 2erfülltZeit zur geschuldeten Leistung oder zur Beseitigung des vertragswidrigen ZustandsDie eingeräumte Zeit dient dazu, die noch ausstehende Herstellung und Lieferung abzuschließen.
Ein Schreiner hätte ein individuell angefertigtes Regal bereits am vergangenen Freitag liefern sollen. Am Montagmorgen fehlen nur noch Zusammenbau und Lieferung, die selbst bei größter Anstrengung zwei volle Arbeitstage erfordern; alle Materialien liegen bereit. 2Die Kundin verlangt am Montagmorgen, dass er das Regal bis Montagmittag fertigstellt und liefert. Besondere Hindernisse oder Gründe für besondere Eile bestehen auf keiner Seite.
Trifft „Angemessene Frist“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltObjektiv ausreichende Dauer unter Berücksichtigung der EinzelfallumständeDie vorgegebene Dauer bis Montagmittag reicht für die zwingend erforderlichen zwei vollen Arbeitstage nicht aus.
- 2erfülltZeit zur geschuldeten Leistung oder zur Beseitigung des vertragswidrigen ZustandsAuch diese Zeitvorgabe dient der Fertigstellung und Lieferung des geschuldeten Regals.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata