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326 Definitionen

Angemessener Unterhalt

§ 1610 BGB · Zivilrecht

Der angemessene Unterhalt umfasst alles, was erforderlich ist, um den gesamten Lebensbedarf des Berechtigten zu decken, einschließlich der Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf und bei einer der Erziehung bedürftigen Person auch der Kosten der Erziehung. Maßstab ist dabei die Lebensstellung des Berechtigten.

Merksatz

Für den Unterhaltsbedarf zählt die Lebensstellung des Berechtigten und nicht ein für alle gleiches Existenzminimum.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Die 20-jährige Lea hat nach dem Abitur ihr erstes Studium begonnen und besitzt weder Einkommen noch Vermögen. Ihre Eltern verdienen so gut, dass sie Leas Ausgaben während des Studiums vollständig bezahlen können. 1Lea verlangt Geld für ihre Wohnung, Essen, Kleidung, Gesundheitsversorgung, Freizeit und notwendige Studienmaterialien. 2Bei der Berechnung setzt sie die Kosten des Lebensstandards an, den ihre Eltern ihr bisher finanziert haben.

Trifft „Angemessener Unterhalt“ hier zu?

„Angemessener Unterhalt“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Deckung des Lebensbedarfs einschließlich angemessener Ausbildung und erforderlicher Erziehung
    Die Zahlung deckt Leas Lebensbedarf samt erster Berufsausbildung; Erziehungskosten fallen bei ihr nicht mehr an.
    erfüllt
  2. 2
    Lebensstellung des Berechtigten als Maßstab
    Leas Lebensstellung als wirtschaftlich noch nicht selbständige Studentin leitet sich von ihren Eltern ab.
    erfüllt
BFall B

Die 20-jährige Lea hat nach dem Abitur ihr erstes Studium begonnen und besitzt weder Einkommen noch Vermögen. Ihre gut verdienenden Eltern bezahlen bereits Wohnung, Essen, Kleidung, Gesundheitsversorgung, Freizeit und sämtliche Studienkosten. Lea verlangt zusätzlich monatlich Geld ausschließlich zum Kauf von Aktien, um ein frei verfügbares Vermögen aufzubauen. 2Bei der Berechnung der zusätzlichen Zahlung orientiert sie sich an den Einkommensverhältnissen und dem Lebensstandard ihrer Eltern.

Trifft „Angemessener Unterhalt“ hier zu?

„Angemessener Unterhalt“ trifft nicht zu.Es fehlt: Deckung des Lebensbedarfs einschließlich angemessener Ausbildung und erforderlicher Erziehung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Deckung des Lebensbedarfs einschließlich angemessener Ausbildung und erforderlicher Erziehung
    Die zusätzlich verlangte Zahlung dient ausschließlich dem Vermögensaufbau und nicht der Deckung ihres bereits finanzierten Lebensbedarfs.
    fehlt
  2. 2
    Lebensstellung des Berechtigten als Maßstab
    Lea verwendet ihre von den Eltern abgeleitete Lebensstellung als Maßstab für die Höhe des verlangten Betrags.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerBei erziehungsbedürftigen Berechtigten werden nur die allgemeinen Lebenshaltungs- und Ausbildungskosten berücksichtigt.

RichtigAuch erforderliche Erziehungskosten gehören zum Unterhaltsbedarf.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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