Definitionen
Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft
Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG · Öffentliches RechtAngelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft sind diejenigen Bedürfnisse und Interessen, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln oder auf sie einen spezifischen Bezug haben, d.h. die den Gemeindeeinwohnern gerade als solchen gemeinsam sind, indem sie das Zusammenleben und -wohnen der Menschen in der (politischen) Gemeinde betreffen. Auf die Verwaltungskraft der Gemeinde kommt es hierfür nicht an.
Die Verwaltungskraft der Gemeinde ist kein Maßstab für den örtlichen Charakter einer Aufgabe.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Viele Einwohner einer Gemeinde wünschen sich eine öffentliche Bücherei im Ort. 2Die Bücherei soll allen Einwohnern offenstehen und Bücher zum Ausleihen anbieten. Der Gemeinderat berät über die Einrichtung.
Trifft „Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBedürfnis oder InteresseDer Wunsch nach einer Bücherei ist ein Interesse der Einwohner.
- 2erfülltSpezifischer Bezug zum örtlichen ZusammenlebenDie Bücherei dient der gemeinsamen Versorgung der Einwohner mit einem örtlichen Bildungsangebot.
1Viele Einwohner einer Gemeinde möchten, dass ihr Gemeinderat die Regierung eines weit entfernten Staates zur Abschaffung der Todesstrafe auffordert. Der geplante Brief soll ausschließlich die dortigen Strafgesetze behandeln.
Trifft „Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBedürfnis oder InteresseDie Einwohner verfolgen ein politisches Interesse.
- 2fehltSpezifischer Bezug zum örtlichen ZusammenlebenDas Anliegen betrifft ausschließlich ausländische Strafgesetze und nicht die Einwohner gerade als Mitglieder ihrer Gemeinde.
Typische Fehler
FehlerAus dem politischen Interesse vieler Einwohner wird bereits eine örtliche Zuständigkeit des Gemeinderats abgeleitet.
RichtigEin gemeinsames politisches Interesse allein genügt nicht; es muss die Einwohner gerade in ihrer Eigenschaft als Gemeindeeinwohner betreffen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema