Definitionen
Angemessene Entschädigung
§ 15 Abs. 2 AGG, § 21 Abs. 2 Satz 3 AGG · ZivilrechtDie angemessene Entschädigung wegen Benachteiligung ist eine nach den Umständen des Einzelfalls zu bemessende Ausgleichsleistung in Geld für einen immateriellen Schaden, der durch einen Verstoß gegen ein Benachteiligungsverbot des AGG entstanden ist.
Auch ohne finanziellen Verlust kann eine verbotene Benachteiligung einen Anspruch auf Geldentschädigung begründen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
3Die Mitarbeiterin eines öffentlich zugänglichen Fitnessstudios verweigert Lea eine Mitgliedschaft und sagt vor anderen Kunden: „Menschen mit deiner Hautfarbe nehmen wir nicht auf.“ 2Lea fühlt sich dadurch gedemütigt. 1Sie verlangt vom Studio Geld für diese Kränkung; die Höhe soll das Gericht anhand der Umstände der Zurückweisung festlegen.
Trifft „Angemessene Entschädigung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEinzelfallbezogene Ausgleichsleistung in GeldDie Forderung richtet sich auf einen anhand des konkreten Vorfalls zu bemessenden Geldausgleich.
- 2erfülltImmaterieller SchadenDie durch die rassistische Zurückweisung verursachte Demütigung ist eine immaterielle Beeinträchtigung.
- 3erfülltUrsächlicher Verstoß gegen ein Benachteiligungsverbot des AGGDie rassistische Zugangsverweigerung verletzt das zivilrechtliche Benachteiligungsverbot und verursacht die Kränkung.
3Die Mitarbeiterin eines öffentlich zugänglichen Fitnessstudios verweigert Lea eine Mitgliedschaft und sagt vor anderen Kunden: „Menschen mit deiner Hautfarbe nehmen wir nicht auf.“ 2Lea fühlt sich dadurch gedemütigt. Sie verlangt vom Studio ausschließlich eine schriftliche Entschuldigung für diese Kränkung und lehnt eine Geldzahlung ab.
Trifft „Angemessene Entschädigung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltEinzelfallbezogene Ausgleichsleistung in GeldDie ausschließlich verlangte Entschuldigung ist kein Geldausgleich.
- 2erfülltImmaterieller SchadenDie durch die rassistische Zurückweisung verursachte Demütigung ist eine immaterielle Beeinträchtigung.
- 3erfülltUrsächlicher Verstoß gegen ein Benachteiligungsverbot des AGGDie rassistische Zugangsverweigerung verletzt das zivilrechtliche Benachteiligungsverbot und verursacht die Kränkung.
Typische Fehler
FehlerEntgangener Verdienst wird als Gegenstand der angemessenen Entschädigung behandelt.
RichtigDiese Entschädigung gleicht immaterielle Schäden aus; entgangener Verdienst ist dagegen ein Vermögensschaden.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema