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Angemessene Entschädigung

§ 15 Abs. 2 AGG, § 21 Abs. 2 Satz 3 AGG · Zivilrecht

Die angemessene Entschädigung wegen Benachteiligung ist eine nach den Umständen des Einzelfalls zu bemessende Ausgleichsleistung in Geld für einen immateriellen Schaden, der durch einen Verstoß gegen ein Benachteiligungsverbot des AGG entstanden ist.

Merksatz

Auch ohne finanziellen Verlust kann eine verbotene Benachteiligung einen Anspruch auf Geldentschädigung begründen.

Entschädigung oder materieller Schadensersatz?Eine Benachteiligung kann immaterielle und finanzielle Nachteile verursachen. Die beiden Ausgleichsformen sind zu trennen.
Angemessene Entschädigung
Materieller Schadensersatz
Schadensart
Immaterieller Schaden
Vermögensschaden
Bemessung
Angemessener Betrag nach den Umständen des Einzelfalls
Ausgleich des finanziellen Schadens

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

3Die Mitarbeiterin eines öffentlich zugänglichen Fitnessstudios verweigert Lea eine Mitgliedschaft und sagt vor anderen Kunden: „Menschen mit deiner Hautfarbe nehmen wir nicht auf.“ 2Lea fühlt sich dadurch gedemütigt. 1Sie verlangt vom Studio Geld für diese Kränkung; die Höhe soll das Gericht anhand der Umstände der Zurückweisung festlegen.

Trifft „Angemessene Entschädigung“ hier zu?

„Angemessene Entschädigung“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Einzelfallbezogene Ausgleichsleistung in Geld
    Die Forderung richtet sich auf einen anhand des konkreten Vorfalls zu bemessenden Geldausgleich.
    erfüllt
  2. 2
    Immaterieller Schaden
    Die durch die rassistische Zurückweisung verursachte Demütigung ist eine immaterielle Beeinträchtigung.
    erfüllt
  3. 3
    Ursächlicher Verstoß gegen ein Benachteiligungsverbot des AGG
    Die rassistische Zugangsverweigerung verletzt das zivilrechtliche Benachteiligungsverbot und verursacht die Kränkung.
    erfüllt
BFall B

3Die Mitarbeiterin eines öffentlich zugänglichen Fitnessstudios verweigert Lea eine Mitgliedschaft und sagt vor anderen Kunden: „Menschen mit deiner Hautfarbe nehmen wir nicht auf.“ 2Lea fühlt sich dadurch gedemütigt. Sie verlangt vom Studio ausschließlich eine schriftliche Entschuldigung für diese Kränkung und lehnt eine Geldzahlung ab.

Trifft „Angemessene Entschädigung“ hier zu?

„Angemessene Entschädigung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Einzelfallbezogene Ausgleichsleistung in Geld

An der Definition geprüft

  1. 1
    Einzelfallbezogene Ausgleichsleistung in Geld
    Die ausschließlich verlangte Entschuldigung ist kein Geldausgleich.
    fehlt
  2. 2
    Immaterieller Schaden
    Die durch die rassistische Zurückweisung verursachte Demütigung ist eine immaterielle Beeinträchtigung.
    erfüllt
  3. 3
    Ursächlicher Verstoß gegen ein Benachteiligungsverbot des AGG
    Die rassistische Zugangsverweigerung verletzt das zivilrechtliche Benachteiligungsverbot und verursacht die Kränkung.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerEntgangener Verdienst wird als Gegenstand der angemessenen Entschädigung behandelt.

RichtigDiese Entschädigung gleicht immaterielle Schäden aus; entgangener Verdienst ist dagegen ein Vermögensschaden.

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