Definitionen
Anfechtungsfrist
§ 124 BGB · ZivilrechtDie Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder widerrechtlicher Drohung muss innerhalb eines Jahres erfolgen, wobei die Frist bei arglistiger Täuschung mit dem Zeitpunkt beginnt, in dem der Anfechtungsberechtigte die Täuschung entdeckt, und bei widerrechtlicher Drohung mit dem Zeitpunkt, in dem die Zwangslage aufgehört hat; in jedem Fall erlischt das Anfechtungsrecht nach Ablauf von zehn Jahren seit Abgabe der anfechtbaren Willenserklärung.
Auch bei später Entdeckung begrenzt die Zehnjahresfrist ab Abgabe der Erklärung die Anfechtungsmöglichkeit.
- 10.03.2023Abgabe der ErklärungDie Annahmeerklärung wird abgegeben. Von hier an zählt die Höchstfrist von zehn Jahren.
- 05.05.2024Entdeckung der TäuschungAnna entdeckt die Täuschung. Dieses Ereignis setzt die Jahresfrist in Gang.
- 05.05.2025Ende der JahresfristDie Jahresfrist endet mit Ablauf dieses Tages.
- 10.03.2033Ende der HöchstfristSpätestens mit Ablauf dieses Tages ist die Anfechtung ausgeschlossen.
- Abgabe der Erklärung Die Annahmeerklärung wird abgegeben. Von hier an zählt die Höchstfrist von zehn Jahren.
- Entdeckung der Täuschung Anna entdeckt die Täuschung. Dieses Ereignis setzt die Jahresfrist in Gang.
- Ende der Jahresfrist Die Jahresfrist endet mit Ablauf dieses Tages.
- Ende der Höchstfrist Spätestens mit Ablauf dieses Tages ist die Anfechtung ausgeschlossen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
3Am 10. März 2023 nimmt Anna Bens Angebot zum Kauf einer Uhr an. 1Ben hatte ihr zuvor bewusst wahrheitswidrig gesagt, die Uhr sei aus Gold, und Anna kauft sie nur deshalb. 2Am 5. Mai 2024 erfährt Anna erstmals, dass die Uhr nicht aus Gold ist und Ben dies von Anfang an wusste. Am 3. Juni 2024 erhält Ben ihr Schreiben, in dem sie ihm mitteilt, dass sie wegen seiner Lüge nicht an ihrer Kauferklärung festhält.
Trifft „Anfechtungsfrist“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAnfechtung wegen arglistiger Täuschung oder widerrechtlicher DrohungBens bewusste Falschangabe hat Anna zum Kauf veranlasst; wegen dieser Täuschung erklärt sie die Anfechtung.
- 2erfülltJahresfrist ab Entdeckung oder Ende der Zwangslage gewahrtDas Schreiben geht Ben vor Ablauf der Jahresfrist am 5. Mai 2025 zu.
- 3erfülltZehnjährige Höchstfrist seit Abgabe gewahrtZwischen Annas Erklärung im März 2023 und dem Zugang ihres Schreibens im Juni 2024 liegen weniger als zehn Jahre.
3Am 10. März 2023 nimmt Anna Bens Angebot zum Kauf einer Uhr an. 1Ben hatte ihr zuvor bewusst wahrheitswidrig gesagt, die Uhr sei aus Gold, und Anna kauft sie nur deshalb. Am 5. Mai 2024 erfährt Anna erstmals, dass die Uhr nicht aus Gold ist und Ben dies von Anfang an wusste. Am 6. Mai 2025 erhält Ben ihr Schreiben, in dem sie ihm mitteilt, dass sie wegen seiner Lüge nicht an ihrer Kauferklärung festhält.
Trifft „Anfechtungsfrist“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAnfechtung wegen arglistiger Täuschung oder widerrechtlicher DrohungBens bewusste Falschangabe hat Anna zum Kauf veranlasst; wegen dieser Täuschung erklärt sie die Anfechtung.
- 2fehltJahresfrist ab Entdeckung oder Ende der Zwangslage gewahrtDie Jahresfrist endet am 5. Mai 2025; das Schreiben geht Ben erst am folgenden Tag zu.
- 3erfülltZehnjährige Höchstfrist seit Abgabe gewahrtZwischen Annas Erklärung im März 2023 und dem Zugang ihres Schreibens im Mai 2025 liegen weniger als zehn Jahre.
Typische Fehler
FehlerDie Jahresfrist wird bereits ab Vertragsschluss berechnet.
RichtigBei Täuschung beginnt die Jahresfrist mit deren Entdeckung, bei Drohung mit dem Ende der Zwangslage.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema