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Anfechtungsfrist

§ 124 BGB · Zivilrecht

Die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder widerrechtlicher Drohung muss innerhalb eines Jahres erfolgen, wobei die Frist bei arglistiger Täuschung mit dem Zeitpunkt beginnt, in dem der Anfechtungsberechtigte die Täuschung entdeckt, und bei widerrechtlicher Drohung mit dem Zeitpunkt, in dem die Zwangslage aufgehört hat; in jedem Fall erlischt das Anfechtungsrecht nach Ablauf von zehn Jahren seit Abgabe der anfechtbaren Willenserklärung.

Merksatz

Auch bei später Entdeckung begrenzt die Zehnjahresfrist ab Abgabe der Erklärung die Anfechtungsmöglichkeit.

Welche Frist läuft ab welchem Ereignis?Beispiel ohne Hemmung: Abgabe am 10.03.2023, Entdeckung am 05.05.2024. Die Jahresfrist endet vor der Höchstfrist.
  1. 10.03.2023
    Abgabe der Erklärung
    Die Annahmeerklärung wird abgegeben. Von hier an zählt die Höchstfrist von zehn Jahren.
  2. 05.05.2024
    Entdeckung der Täuschung
    Anna entdeckt die Täuschung. Dieses Ereignis setzt die Jahresfrist in Gang.
  3. 05.05.2025
    Ende der Jahresfrist
    Die Jahresfrist endet mit Ablauf dieses Tages.
  4. 10.03.2033
    Ende der Höchstfrist
    Spätestens mit Ablauf dieses Tages ist die Anfechtung ausgeschlossen.
  1. Abgabe der Erklärung Die Annahmeerklärung wird abgegeben. Von hier an zählt die Höchstfrist von zehn Jahren.
  2. Entdeckung der Täuschung Anna entdeckt die Täuschung. Dieses Ereignis setzt die Jahresfrist in Gang.
  3. Ende der Jahresfrist Die Jahresfrist endet mit Ablauf dieses Tages.
  4. Ende der Höchstfrist Spätestens mit Ablauf dieses Tages ist die Anfechtung ausgeschlossen.
Jahresfrist

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

3Am 10. März 2023 nimmt Anna Bens Angebot zum Kauf einer Uhr an. 1Ben hatte ihr zuvor bewusst wahrheitswidrig gesagt, die Uhr sei aus Gold, und Anna kauft sie nur deshalb. 2Am 5. Mai 2024 erfährt Anna erstmals, dass die Uhr nicht aus Gold ist und Ben dies von Anfang an wusste. Am 3. Juni 2024 erhält Ben ihr Schreiben, in dem sie ihm mitteilt, dass sie wegen seiner Lüge nicht an ihrer Kauferklärung festhält.

Trifft „Anfechtungsfrist“ hier zu?

„Anfechtungsfrist“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder widerrechtlicher Drohung
    Bens bewusste Falschangabe hat Anna zum Kauf veranlasst; wegen dieser Täuschung erklärt sie die Anfechtung.
    erfüllt
  2. 2
    Jahresfrist ab Entdeckung oder Ende der Zwangslage gewahrt
    Das Schreiben geht Ben vor Ablauf der Jahresfrist am 5. Mai 2025 zu.
    erfüllt
  3. 3
    Zehnjährige Höchstfrist seit Abgabe gewahrt
    Zwischen Annas Erklärung im März 2023 und dem Zugang ihres Schreibens im Juni 2024 liegen weniger als zehn Jahre.
    erfüllt
BFall B

3Am 10. März 2023 nimmt Anna Bens Angebot zum Kauf einer Uhr an. 1Ben hatte ihr zuvor bewusst wahrheitswidrig gesagt, die Uhr sei aus Gold, und Anna kauft sie nur deshalb. Am 5. Mai 2024 erfährt Anna erstmals, dass die Uhr nicht aus Gold ist und Ben dies von Anfang an wusste. Am 6. Mai 2025 erhält Ben ihr Schreiben, in dem sie ihm mitteilt, dass sie wegen seiner Lüge nicht an ihrer Kauferklärung festhält.

Trifft „Anfechtungsfrist“ hier zu?

„Anfechtungsfrist“ trifft nicht zu.Es fehlt: Jahresfrist ab Entdeckung oder Ende der Zwangslage gewahrt

An der Definition geprüft

  1. 1
    Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder widerrechtlicher Drohung
    Bens bewusste Falschangabe hat Anna zum Kauf veranlasst; wegen dieser Täuschung erklärt sie die Anfechtung.
    erfüllt
  2. 2
    Jahresfrist ab Entdeckung oder Ende der Zwangslage gewahrt
    Die Jahresfrist endet am 5. Mai 2025; das Schreiben geht Ben erst am folgenden Tag zu.
    fehlt
  3. 3
    Zehnjährige Höchstfrist seit Abgabe gewahrt
    Zwischen Annas Erklärung im März 2023 und dem Zugang ihres Schreibens im Mai 2025 liegen weniger als zehn Jahre.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerDie Jahresfrist wird bereits ab Vertragsschluss berechnet.

RichtigBei Täuschung beginnt die Jahresfrist mit deren Entdeckung, bei Drohung mit dem Ende der Zwangslage.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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