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A
326 Definitionen

Abzug neu für alt

§ 249 BGB · Zivilrecht

Beim Schadensersatz ist ein Abzug 'neu für alt' vorzunehmen, wenn der Geschädigte durch die Ersatzleistung (insbesondere durch Einbau neuer Teile) einen wirtschaftlich messbaren Vermögensvorteil gegenüber der Lage ohne das schädigende Ereignis erlangt und dessen Anrechnung ihm zumutbar ist, dem Zweck des Schadensersatzes entspricht und den Schädiger nicht unbillig entlastet. Der Ersatzanspruch ist dann entsprechend dem Vorteil angemessen zu kürzen.

Merksatz

Neue Teile rechtfertigen eine Kürzung nur bei wirtschaftlichem Vorteil und zumutbarer Anrechnung.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Ein Nachbar beschädigt beim unachtsamen Ausparken den stark abgefahrenen Hinterreifen von Leas Fahrrad; eine Werkstatt baut einen neuen gleichartigen Reifen ein. Der alte Reifen hätte noch 500 Kilometer gehalten, der neue hält 5.000 Kilometer, und Lea wird das Fahrrad noch mindestens 10.000 Kilometer nutzen. 2Dadurch erspart sich Lea einen sonst bald fälligen Reifenkauf. Für diesen Kauf hat sie Geld zurückgelegt und kann den auf die längere Nutzungsdauer entfallenden Kostenanteil ohne Schwierigkeiten selbst bezahlen.

Trifft „Abzug neu für alt“ hier zu?

„Abzug neu für alt“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Schadensausgleich durch Ersatzleistung
    Der neue Reifen ersetzt den beschädigten Reifen und dient damit dem Schadensausgleich.
    erfüllt
  2. 2
    Anrechenbarer wirtschaftlicher Mehrwert
    Die ersparten Kosten sind ein messbarer Mehrwert; dessen angemessene Anrechnung ist für Lea tragbar und gleicht nur die zusätzliche Verbesserung aus.
    erfüllt
BFall B

1Ein Nachbar beschädigt beim unachtsamen Ausparken die bislang unbeschädigte Frontscheibe von Bens Auto; eine Werkstatt baut eine neue gleichartige Scheibe ein. Die bisherige Scheibe wäre noch bis zum Ende der Nutzung des Autos brauchbar gewesen. Nach der Reparatur ist das Auto genauso viel wert und genauso lange nutzbar wie ohne die Beschädigung; spätere Ausgaben erspart der Austausch nicht.

Trifft „Abzug neu für alt“ hier zu?

„Abzug neu für alt“ trifft nicht zu.Es fehlt: Anrechenbarer wirtschaftlicher Mehrwert

An der Definition geprüft

  1. 1
    Schadensausgleich durch Ersatzleistung
    Die neue Scheibe ersetzt die beschädigte Scheibe und dient damit dem Schadensausgleich.
    erfüllt
  2. 2
    Anrechenbarer wirtschaftlicher Mehrwert
    Der Austausch stellt lediglich die Lage ohne die Beschädigung wieder her und verschafft Ben keinen zusätzlichen wirtschaftlichen Vorteil.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDer wirtschaftliche Vorteil wird mit einer Erhöhung des Verkaufswerts gleichgesetzt.

RichtigAuch ersparte künftige Ausgaben können einen wirtschaftlichen Vorteil bilden, etwa infolge einer längeren Nutzungsdauer.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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