Definitionen
Abwägungsfehleinschätzung
§ 1 Abs. 7 BauGB · Öffentliches RechtEine Abwägungsfehleinschätzung liegt vor, wenn die Gemeinde zwar alle abwägungserheblichen Belange in die Abwägung eingestellt hat, jedoch die Bedeutung einzelner betroffener Belange verkennt.
Auch vollständig berücksichtigte Interessen können in ihrem Gewicht falsch eingeschätzt werden.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Die Gemeinde will eine bisher bebaubare private Fläche als öffentlichen Park vorsehen. 1Alle für die Planung wichtigen öffentlichen und privaten Interessen werden vollständig erfasst und in die Entscheidung einbezogen. Der Gemeinde ist bekannt, dass der Eigentümer durch den Wegfall der Bebauungsmöglichkeit einen erheblichen Vermögensverlust erleiden würde. 2Trotzdem bewertet sie sein Interesse allein deshalb als gering, weil es sich um ein privates Interesse handelt.
Trifft „Abwägungsfehleinschätzung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAlle abwägungserheblichen Belange einbezogenDie Gemeinde berücksichtigt sämtliche für ihre Planung erheblichen Belange.
- 2erfülltBedeutung einzelner Belange verkanntDer private Charakter rechtfertigt es nicht, dem erheblich betroffenen Eigentümerinteresse pauschal geringes Gewicht beizumessen.
Die Gemeinde will eine bisher bebaubare private Fläche als öffentlichen Park vorsehen. 1Alle für die Planung wichtigen öffentlichen und privaten Interessen werden vollständig erfasst und in die Entscheidung einbezogen. Der Gemeinde ist bekannt, dass der Eigentümer durch den Wegfall der Bebauungsmöglichkeit einen erheblichen Vermögensverlust erleiden würde. Sie bewertet das Interesse am Erhalt der Bebauungsmöglichkeit deshalb als besonders gewichtig.
Trifft „Abwägungsfehleinschätzung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAlle abwägungserheblichen Belange einbezogenDie Gemeinde berücksichtigt sämtliche für ihre Planung erheblichen Belange.
- 2fehltBedeutung einzelner Belange verkanntDie Gemeinde erkennt die erhebliche Bedeutung des Eigentümerinteresses und bewertet es entsprechend.
Typische Fehler
FehlerJeder fehlerhafte Ausgleich zwischen zutreffend bewerteten Belangen wird als Abwägungsfehleinschätzung bezeichnet.
RichtigFür eine Abwägungsfehleinschätzung muss bereits die Bedeutung eines einzelnen Belangs falsch eingeschätzt worden sein.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema