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326 Definitionen

Abwägungsfehleinschätzung

§ 1 Abs. 7 BauGB · Öffentliches Recht

Eine Abwägungsfehleinschätzung liegt vor, wenn die Gemeinde zwar alle abwägungserheblichen Belange in die Abwägung eingestellt hat, jedoch die Bedeutung einzelner betroffener Belange verkennt.

Merksatz

Auch vollständig berücksichtigte Interessen können in ihrem Gewicht falsch eingeschätzt werden.

Fehleinschätzung oder Disproportionalität?Die Fehleinschätzung betrifft die Bedeutung einzelner Belange. Die Disproportionalität betrifft den Ausgleich zwischen ihnen.
Abwägungsfehleinschätzung
Abwägungsdisproportionalität
Bezugspunkt
Bedeutung einzelner Belange
Ausgleich zwischen den Belangen
Fehler
Die Bedeutung eines Belangs wird verkannt.
Der Ausgleich steht zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Die Gemeinde will eine bisher bebaubare private Fläche als öffentlichen Park vorsehen. 1Alle für die Planung wichtigen öffentlichen und privaten Interessen werden vollständig erfasst und in die Entscheidung einbezogen. Der Gemeinde ist bekannt, dass der Eigentümer durch den Wegfall der Bebauungsmöglichkeit einen erheblichen Vermögensverlust erleiden würde. 2Trotzdem bewertet sie sein Interesse allein deshalb als gering, weil es sich um ein privates Interesse handelt.

Trifft „Abwägungsfehleinschätzung“ hier zu?

„Abwägungsfehleinschätzung“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Alle abwägungserheblichen Belange einbezogen
    Die Gemeinde berücksichtigt sämtliche für ihre Planung erheblichen Belange.
    erfüllt
  2. 2
    Bedeutung einzelner Belange verkannt
    Der private Charakter rechtfertigt es nicht, dem erheblich betroffenen Eigentümerinteresse pauschal geringes Gewicht beizumessen.
    erfüllt
BFall B

Die Gemeinde will eine bisher bebaubare private Fläche als öffentlichen Park vorsehen. 1Alle für die Planung wichtigen öffentlichen und privaten Interessen werden vollständig erfasst und in die Entscheidung einbezogen. Der Gemeinde ist bekannt, dass der Eigentümer durch den Wegfall der Bebauungsmöglichkeit einen erheblichen Vermögensverlust erleiden würde. Sie bewertet das Interesse am Erhalt der Bebauungsmöglichkeit deshalb als besonders gewichtig.

Trifft „Abwägungsfehleinschätzung“ hier zu?

„Abwägungsfehleinschätzung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Bedeutung einzelner Belange verkannt

An der Definition geprüft

  1. 1
    Alle abwägungserheblichen Belange einbezogen
    Die Gemeinde berücksichtigt sämtliche für ihre Planung erheblichen Belange.
    erfüllt
  2. 2
    Bedeutung einzelner Belange verkannt
    Die Gemeinde erkennt die erhebliche Bedeutung des Eigentümerinteresses und bewertet es entsprechend.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerJeder fehlerhafte Ausgleich zwischen zutreffend bewerteten Belangen wird als Abwägungsfehleinschätzung bezeichnet.

RichtigFür eine Abwägungsfehleinschätzung muss bereits die Bedeutung eines einzelnen Belangs falsch eingeschätzt worden sein.

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