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326 Definitionen

Absorptionsprinzip

§ 52 Abs. 2 StGB · Strafrecht

Das Absorptionsprinzip besagt, dass bei Tateinheit (Idealkonkurrenz) grundsätzlich die schwerste anwendbare Strafdrohung die leichteren 'absorbiert', sodass die Strafe dem Gesetz mit dem schwersten Strafrahmen entnommen wird. Die Strafe muss aber die Strafuntergrenzen der anderen anwendbaren Gesetze wahren (Sperrwirkung); die Verletzung dieser Gesetze kann innerhalb des maßgeblichen Strafrahmens strafschärfend berücksichtigt werden.

Merksatz

Der schwerste Strafrahmen bestimmt die Strafe, ohne die Untergrenzen der anderen Gesetze zu verdrängen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Anna schneidet Ben mit einem Messer absichtlich in den Unterarm und zerschneidet dabei wie geplant auch den Ärmel seines Hemdes. Ben beantragt bei der Polizei schriftlich und rechtzeitig Annas Bestrafung. Im vorliegenden Fall reicht der Strafrahmen für die Messerverletzung von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Haft, für die Beschädigung des Hemdes von einer Geldstrafe bis zu zwei Jahren Haft. Das Gericht entnimmt dem Strafrahmen für die Messerverletzung eine Freiheitsstrafe von einem Jahr.

Trifft „Absorptionsprinzip“ hier zu?

„Absorptionsprinzip“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Tateinheit
    Dieselbe Handlung verwirklicht eine gefährliche Körperverletzung und eine Sachbeschädigung.
    erfüllt
  2. 2
    Strafbestimmung aus dem schwersten Strafrahmen
    Das Gericht verwendet den Strafrahmen mit der höheren Höchststrafe von zehn Jahren.
    erfüllt
  3. 3
    Wahrung der Strafuntergrenzen anderer Gesetze
    Die einjährige Freiheitsstrafe unterschreitet die Strafuntergrenze für die Sachbeschädigung nicht.
    erfüllt
BFall B

1Anna schneidet Ben mit einem Messer absichtlich in den Unterarm und zerschneidet dabei wie geplant auch den Ärmel seines Hemdes. Ben beantragt bei der Polizei schriftlich und rechtzeitig Annas Bestrafung. Im vorliegenden Fall reicht der Strafrahmen für die Messerverletzung von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Haft, für die Beschädigung des Hemdes von einer Geldstrafe bis zu zwei Jahren Haft. 3Das Gericht entnimmt ausschließlich dem Strafrahmen für die Beschädigung des Hemdes eine Freiheitsstrafe von einem Jahr.

Trifft „Absorptionsprinzip“ hier zu?

„Absorptionsprinzip“ trifft nicht zu.Es fehlt: Strafbestimmung aus dem schwersten Strafrahmen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Tateinheit
    Dieselbe Handlung verwirklicht eine gefährliche Körperverletzung und eine Sachbeschädigung.
    erfüllt
  2. 2
    Strafbestimmung aus dem schwersten Strafrahmen
    Das Gericht verwendet den milderen Strafrahmen der Sachbeschädigung statt des schwersten Strafrahmens.
    fehlt
  3. 3
    Wahrung der Strafuntergrenzen anderer Gesetze
    Ein Jahr Freiheitsstrafe wahrt auch die Untergrenze von sechs Monaten für die gefährliche Körperverletzung.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerFür jedes tateinheitlich verwirklichte Delikt wird eine Einzelstrafe gebildet und daraus eine Gesamtstrafe festgesetzt.

RichtigBei Tateinheit wird grundsätzlich eine einheitliche Strafe aus dem schwersten anwendbaren Strafrahmen bestimmt, keine Gesamtstrafe aus Einzelstrafen.

Rechtsfolge falsch

FehlerDie milderen Strafgesetze werden vollständig verdrängt und können nur noch strafschärfend berücksichtigt werden.

RichtigAuch die Strafuntergrenzen der übrigen anwendbaren Gesetze müssen eingehalten werden.

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