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326 Definitionen

Absolutes Verwertungsverbot

§ 136a StPO · Strafrecht

Ein absolutes Verwertungsverbot nach § 136a Abs. 3 Satz 2 StPO besteht, wenn eine Aussage des Beschuldigten durch verbotene Vernehmungsmethoden, insbesondere Täuschung, Drohung mit einer unzulässigen Maßnahme, unzulässigen Zwang, Misshandlung oder Ermüdung, zustande gekommen ist; die so gewonnene Aussage darf auch dann nicht verwertet werden, wenn der Beschuldigte der Verwertung zustimmt.

Merksatz

Die Zustimmung des Beschuldigten macht eine durch verbotene Vernehmungsmethoden erlangte Aussage nicht verwertbar.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Die Polizei wirft Paul einen Einbruch vor. Ein Beamter kündigt ihm während der Befragung an, ihn zu schlagen, falls er den Einbruch nicht gesteht. 1Paul gesteht den ihm vorgeworfenen Einbruch, 2weil er Angst vor den angekündigten Schlägen hat. Vor Gericht erlaubt Paul später die Verwendung seiner damaligen Angaben.

Trifft „Absolutes Verwertungsverbot“ hier zu?

„Absolutes Verwertungsverbot“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Aussage eines Beschuldigten
    Paul äußert sich zu der Straftat, wegen der die Polizei gegen ihn ermittelt.
    erfüllt
  2. 2
    Erlangung durch eine verbotene Vernehmungsmethode
    Die Drohung mit Schlägen ist verboten und hat Paul zu seinem Geständnis veranlasst.
    erfüllt
BFall B

Die Polizei wirft Paul einen Einbruch vor. Ein Beamter sagt ihm vor der Befragung, dass er keine Fragen beantworten muss und vorher mit einem Anwalt sprechen kann. 1Paul gesteht den ihm vorgeworfenen Einbruch aus freien Stücken; niemand setzt ihn unter Druck oder macht ihm falsche Angaben.

Trifft „Absolutes Verwertungsverbot“ hier zu?

„Absolutes Verwertungsverbot“ trifft nicht zu.Es fehlt: Erlangung durch eine verbotene Vernehmungsmethode

An der Definition geprüft

  1. 1
    Aussage eines Beschuldigten
    Paul äußert sich zu der Straftat, wegen der die Polizei gegen ihn ermittelt.
    erfüllt
  2. 2
    Erlangung durch eine verbotene Vernehmungsmethode
    Paul gesteht freiwillig nach der Belehrung; eine verbotene Einwirkung auf seine Aussage liegt nicht vor.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerBei schweren Tatvorwürfen wird die Aussage nach einer Abwägung mit dem Interesse an der Wahrheitsfindung dennoch verwertet.

RichtigEine durch einen Verstoß gegen § 136a StPO erlangte Aussage darf nicht aufgrund einer solchen Interessenabwägung verwertet werden.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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