Definitionen
Absolutes Recht
§ 903 BGB · ZivilrechtEin absolutes Recht ist ein subjektives Recht, das gegenüber jedermann wirkt (erga omnes) und dessen Inhaber von allen anderen verlangen kann, das Recht zu respektieren und Eingriffe zu unterlassen; typische Beispiele sind das Eigentum (§ 903 BGB), die beschränkten dinglichen Rechte sowie die Persönlichkeitsrechte.
Die Pflicht, ein absolutes Recht zu achten, setzt keinen Vertrag mit seinem Inhaber voraus.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lea kauft bei einer Privatperson ein Fahrrad und bezahlt es vollständig. 1Die Verkäuferin übergibt es ihr, und beide sind sich einig, dass es nun Lea gehört. 2Ein fremder Passant möchte ohne Leas Erlaubnis damit fahren.
Trifft „Absolutes Recht“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltSubjektives RechtLea hat Eigentum am Fahrrad erworben und damit eine eigene rechtlich geschützte Befugnis.
- 2erfülltWirkung gegenüber jedermannAuch der unbeteiligte Passant muss Leas Eigentum achten und darf das Fahrrad nicht ohne Erlaubnis benutzen.
1Mira kauft bei einem Möbelhändler einen noch zu beschaffenden Tisch für 200 Euro und bezahlt sofort. Der Händler sagt ihr die Lieferung für den nächsten Tag zu. Zwei Tage später fordert Mira den Händler auf, den noch nicht gelieferten Tisch zu bringen.
Trifft „Absolutes Recht“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltSubjektives RechtAus dem Kaufvertrag steht Mira ein eigener Anspruch auf Lieferung des Tisches zu.
- 2fehltWirkung gegenüber jedermannDer vertragliche Lieferanspruch richtet sich nur gegen den Händler, nicht gegen beliebige andere Personen.
Typische Fehler
FehlerAus der absoluten Wirkung des Eigentums wird geschlossen, der Eigentümer dürfe seine Sache ohne jede rechtliche Grenze nutzen.
RichtigAuch beim Eigentum begrenzen Gesetze und Rechte Dritter die Befugnisse des Inhabers.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema