Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen

Absolutes Recht

§ 903 BGB · Zivilrecht

Ein absolutes Recht ist ein subjektives Recht, das gegenüber jedermann wirkt (erga omnes) und dessen Inhaber von allen anderen verlangen kann, das Recht zu respektieren und Eingriffe zu unterlassen; typische Beispiele sind das Eigentum (§ 903 BGB), die beschränkten dinglichen Rechte sowie die Persönlichkeitsrechte.

Merksatz

Die Pflicht, ein absolutes Recht zu achten, setzt keinen Vertrag mit seinem Inhaber voraus.

Absolutes oder relatives Recht?Links wirkt das Recht gegenüber allen, rechts nur gegenüber bestimmten Verpflichteten.
Absolutes Recht
Relatives Recht
Wirkungsbereich
Gilt gegenüber jedermann.
Gilt gegenüber bestimmten Verpflichteten.
Beispiel
Eigentum an einer Sache.
Vertraglicher Anspruch auf Lieferung.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lea kauft bei einer Privatperson ein Fahrrad und bezahlt es vollständig. 1Die Verkäuferin übergibt es ihr, und beide sind sich einig, dass es nun Lea gehört. 2Ein fremder Passant möchte ohne Leas Erlaubnis damit fahren.

Trifft „Absolutes Recht“ hier zu?

„Absolutes Recht“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Subjektives Recht
    Lea hat Eigentum am Fahrrad erworben und damit eine eigene rechtlich geschützte Befugnis.
    erfüllt
  2. 2
    Wirkung gegenüber jedermann
    Auch der unbeteiligte Passant muss Leas Eigentum achten und darf das Fahrrad nicht ohne Erlaubnis benutzen.
    erfüllt
BFall B

1Mira kauft bei einem Möbelhändler einen noch zu beschaffenden Tisch für 200 Euro und bezahlt sofort. Der Händler sagt ihr die Lieferung für den nächsten Tag zu. Zwei Tage später fordert Mira den Händler auf, den noch nicht gelieferten Tisch zu bringen.

Trifft „Absolutes Recht“ hier zu?

„Absolutes Recht“ trifft nicht zu.Es fehlt: Wirkung gegenüber jedermann

An der Definition geprüft

  1. 1
    Subjektives Recht
    Aus dem Kaufvertrag steht Mira ein eigener Anspruch auf Lieferung des Tisches zu.
    erfüllt
  2. 2
    Wirkung gegenüber jedermann
    Der vertragliche Lieferanspruch richtet sich nur gegen den Händler, nicht gegen beliebige andere Personen.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerAus der absoluten Wirkung des Eigentums wird geschlossen, der Eigentümer dürfe seine Sache ohne jede rechtliche Grenze nutzen.

RichtigAuch beim Eigentum begrenzen Gesetze und Rechte Dritter die Befugnisse des Inhabers.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.