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326 Definitionen

Absonderungsrecht

§§ 49 bis 51 InsO · Zivilrecht

Das Absonderungsrecht gewährt bestimmten Gläubigern das Recht, aus einzelnen zur Insolvenzmasse gehörenden Gegenständen vorrangig und abgesondert von der allgemeinen Gläubigerbefriedigung Befriedigung zu suchen, ohne am Insolvenzverfahren als Insolvenzgläubiger teilnehmen zu müssen. Es entsteht kraft Gesetzes oder rechtsgeschäftlich und umfasst insbesondere Pfandrechte, Hypotheken, Grundschulden sowie die in § 51 InsO genannten gleichgestellten Sicherungsrechte.

Merksatz

Der Vorrang betrifft einzelne Massegegenstände, nicht die Insolvenzmasse insgesamt.

Absonderung oder Aussonderung?Entscheidend sind die Zugehörigkeit des Gegenstands zur Masse und das Ziel des Rechts.
Absonderungsrecht
Aussonderungsrecht
Massezugehörigkeit
Der Gegenstand gehört zur Insolvenzmasse.
Der Gegenstand gehört nicht zur Insolvenzmasse.
Ziel
Bevorzugte Befriedigung aus dem Gegenstand
Herausgabe des Gegenstands

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Leon leiht Nora 5.000 Euro und 2erhält vereinbarungsgemäß bei der Auszahlung ihren Goldbarren als Pfand für die Rückzahlung. 1Nora bleibt Eigentümerin des Goldbarrens. Später wird über ihr Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet; der Kredit ist noch offen.

Trifft „Absonderungsrecht“ hier zu?

„Absonderungsrecht“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gegenstand der Insolvenzmasse
    Der Goldbarren gehört trotz der Übergabe an Leon weiterhin zu Noras Vermögen und damit zur Insolvenzmasse.
    erfüllt
  2. 2
    Sicherungsrecht oder gleichgestelltes Recht
    Durch die Vereinbarung und Übergabe erhält Leon ein Pfandrecht zur Sicherung seiner Rückzahlungsforderung.
    erfüllt
BFall B

Leon leiht Nora 5.000 Euro, ohne dafür eine Sicherheit zu erhalten. 1Nora besitzt einen Goldbarren, der ihr gehört und bei ihr bleibt. Später wird über ihr Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet; der Kredit ist noch offen.

Trifft „Absonderungsrecht“ hier zu?

„Absonderungsrecht“ trifft nicht zu.Es fehlt: Sicherungsrecht oder gleichgestelltes Recht

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gegenstand der Insolvenzmasse
    Der Goldbarren steht bei Verfahrenseröffnung in Noras Eigentum und gehört zur Insolvenzmasse.
    erfüllt
  2. 2
    Sicherungsrecht oder gleichgestelltes Recht
    Leon hat nur eine ungesicherte Rückzahlungsforderung und kein Sicherungsrecht am Goldbarren.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDas Absonderungsrecht wird mit der Aussonderung verwechselt und der belastete Gegenstand deshalb als massefremd behandelt.

RichtigDer Gegenstand gehört zur Masse; das Recht verschafft eine bevorzugte Befriedigung aus ihm, nicht seine Herauslösung aus der Masse.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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