Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen

Absolute Theorie

Art. 19 Abs. 2 GG · Öffentliches Recht

Nach der absoluten Theorie der Wesensgehaltsgarantie hat jedes Grundrecht einen unabhängig vom Einzelfall bestimmbaren Wesenskern, der auch bei überwiegenden gegenläufigen Interessen nicht angetastet werden darf.

Merksatz

Ein Eingriff in den Wesenskern lässt sich nach der absoluten Theorie nicht durch Interessenabwägung rechtfertigen.

Wie wird der Wesensgehalt bestimmt?Links steht ein fester, abwägungsfester Kern; rechts ergibt sich der Wesensgehalt aus der Verhältnismäßigkeitsprüfung im Einzelfall.
Absolute Theorie
Relative Theorie
Bestimmung des Kerns
Unabhängig von den Umständen des Einzelfalls.
Abhängig von der Verhältnismäßigkeitsprüfung im Einzelfall.
Eigenständige Grenze
Auch überwiegende Interessen rechtfertigen keinen Eingriff in den Wesenskern.
Keine zusätzliche Grenze neben der Verhältnismäßigkeit.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Bei einer Anhörung zu neuen Überwachungsbefugnissen erläutert eine Sachverständige ihr Verständnis der Grundrechte. 1Sie beschreibt für jedes Grundrecht einen festen innersten Schutzbereich, dessen Grenzen nicht von der konkreten Situation abhängen. 2Staatliche Stellen sollen diesen Bereich nach ihrer Auffassung auch bei überwiegenden Sicherheitsinteressen unangetastet lassen.

Trifft „Absolute Theorie“ hier zu?

„Absolute Theorie“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Einzelfallunabhängig bestimmbarer Wesenskern
    Die Sachverständige bestimmt den Kern unabhängig von den Umständen des jeweiligen Falls.
    erfüllt
  2. 2
    Abwägungsfester Schutz des Wesenskerns
    Überwiegende Sicherheitsinteressen können nach ihrer Auffassung keinen Eingriff in den Kern rechtfertigen.
    erfüllt
BFall B

Bei einer Anhörung zu neuen Überwachungsbefugnissen erläutert ein Sachverständiger sein Verständnis der Grundrechte. 1Er beschreibt für jedes Grundrecht einen festen innersten Schutzbereich, dessen Grenzen nicht von der konkreten Situation abhängen. Staatliche Stellen sollen nach seiner Auffassung jedoch in diesen Bereich eingreifen dürfen, wenn überwiegende Sicherheitsinteressen dafür sprechen.

Trifft „Absolute Theorie“ hier zu?

„Absolute Theorie“ trifft nicht zu.Es fehlt: Abwägungsfester Schutz des Wesenskerns

An der Definition geprüft

  1. 1
    Einzelfallunabhängig bestimmbarer Wesenskern
    Auch dieser Sachverständige nimmt einen unabhängig vom Einzelfall bestimmbaren Kern an.
    erfüllt
  2. 2
    Abwägungsfester Schutz des Wesenskerns
    Er lässt Eingriffe in den Kern aufgrund überwiegender Sicherheitsinteressen zu.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerDie absolute Theorie wird so verstanden, dass sie jede Einschränkung eines Grundrechts ausschließt.

RichtigDie Unantastbarkeit betrifft den Wesenskern des Grundrechts, nicht dessen gesamten Schutzbereich.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.