Definitionen
Absolute Theorie
Art. 19 Abs. 2 GG · Öffentliches RechtNach der absoluten Theorie der Wesensgehaltsgarantie hat jedes Grundrecht einen unabhängig vom Einzelfall bestimmbaren Wesenskern, der auch bei überwiegenden gegenläufigen Interessen nicht angetastet werden darf.
Ein Eingriff in den Wesenskern lässt sich nach der absoluten Theorie nicht durch Interessenabwägung rechtfertigen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Bei einer Anhörung zu neuen Überwachungsbefugnissen erläutert eine Sachverständige ihr Verständnis der Grundrechte. 1Sie beschreibt für jedes Grundrecht einen festen innersten Schutzbereich, dessen Grenzen nicht von der konkreten Situation abhängen. 2Staatliche Stellen sollen diesen Bereich nach ihrer Auffassung auch bei überwiegenden Sicherheitsinteressen unangetastet lassen.
Trifft „Absolute Theorie“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEinzelfallunabhängig bestimmbarer WesenskernDie Sachverständige bestimmt den Kern unabhängig von den Umständen des jeweiligen Falls.
- 2erfülltAbwägungsfester Schutz des WesenskernsÜberwiegende Sicherheitsinteressen können nach ihrer Auffassung keinen Eingriff in den Kern rechtfertigen.
Bei einer Anhörung zu neuen Überwachungsbefugnissen erläutert ein Sachverständiger sein Verständnis der Grundrechte. 1Er beschreibt für jedes Grundrecht einen festen innersten Schutzbereich, dessen Grenzen nicht von der konkreten Situation abhängen. Staatliche Stellen sollen nach seiner Auffassung jedoch in diesen Bereich eingreifen dürfen, wenn überwiegende Sicherheitsinteressen dafür sprechen.
Trifft „Absolute Theorie“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEinzelfallunabhängig bestimmbarer WesenskernAuch dieser Sachverständige nimmt einen unabhängig vom Einzelfall bestimmbaren Kern an.
- 2fehltAbwägungsfester Schutz des WesenskernsEr lässt Eingriffe in den Kern aufgrund überwiegender Sicherheitsinteressen zu.
Typische Fehler
FehlerDie absolute Theorie wird so verstanden, dass sie jede Einschränkung eines Grundrechts ausschließt.
RichtigDie Unantastbarkeit betrifft den Wesenskern des Grundrechts, nicht dessen gesamten Schutzbereich.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema